1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Widerrufen des Vertrages ?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Scream2641, 19. April 2004.

  1. Scream2641

    Scream2641 Neuling

    Registriert seit:
    14. September 2003
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Anzeige
    Ich wollte den Verlängerungsvertrag innerhalb vier Wochen widerrufen habe per Einschreiben meinen Vertrag widerrufen jetzt schreibt Premiere das ich abweichend von der vertraglichen Kündigungsfrist nicht Kündigen kann.
    Warum gibt es dann überhaupt solche widerruf Rechte.
    Warum muss sich Premiere nicht an die Verträge halten.
    Es steht das dann der alte Vertrag in Kraft tritt aber Premiere will das anscheinend nicht akzeptieren.Was soll ich da jetzt am besten tun?Ich habe am 15.3.2004 Verlängert und am 4.4.2004 das Einschreiben geschickt!(Ist doch innerhalb von 4 Wochen)
     
  2. ukroll96

    ukroll96 Guest

    Was stand denn in dem Verlängerungsvertrag genau drin? Ich habe meinen Vertrag noch nicht erhalten,aber bei den Neuabschlüssen, wie z.B. das jetzige auf der Prämiere-Homepage, Dbox 2 und Start und 3 Monate Plus inklusive steht in den Unterlagen, die man erhält, 14 Tage Widerrufsrecht. Natürlich nur, wenn man die SC nicht freischaltet.

    Sollte das bei dir auch der Fall sein, so hast du leider die Frist versäumt und kannst nur darauf hoffen, das sie dich aus Kulanz aus dem Vertrag lassen, was sie ja wohl nicht machen wollen.

    Gruß

    UK
     
  3. Scream2641

    Scream2641 Neuling

    Registriert seit:
    14. September 2003
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Es steht drin !
    "Sie können diesen Vertrag widerrufen.Der widerruf muss keine Begründung enthalten und ist innerhalb von einem Monat schriftlich zu erklären.
    Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.Die Frist beginnt mit Erhalt der Belehrung.
    Der Widerruf ist zu richten an Premiere,22033 Hamburg.
    Im Falle des Widerrufs gilt der ursprüngliche Abonnementvertrag fort"
     
  4. Fresh81

    Fresh81 Senior Member

    Registriert seit:
    12. März 2004
    Beiträge:
    485
    Zustimmungen:
    67
    Punkte für Erfolge:
    38
    ist doch kein problem

    dann wiederrufst du bist wieder in deinem alten vertrag der teurer geworden ist und kündigst den danach mit SOKÜ neu. Da hast du ja auch noch Zeit den zu kündigen bis irgendwann jetzt demnächst winken
     
  5. ukroll96

    ukroll96 Guest

    Wenn du 4 Wochen dazu Zeit hast und das auch in dieser Frist gemacht hast, dann weise Prämiere nochmals mit Nachdruck auf die 4 Wochen hin, widerrufst wie schon erwähnt die Verlängerung und kündigst den Altvertrag so wie Fresh81 geschrieben hat.

    Sollte sich Prämiere immer noch querstellen---> Rechtsanwalt.

    Gruß

    UK
     
  6. sky

    sky Gold Member

    Registriert seit:
    28. Dezember 2002
    Beiträge:
    1.802
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    36
    Selber Schuld.

    [​IMG]
     
  7. soflo

    soflo Neuling

    Registriert seit:
    20. April 2004
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Hallo Scream2641,

    ich hatte ein ähnliches Problem und habe von Premiere die verschiedensten Aussagen dazu bekommen. (Das ist schon "lustig": Du rufst 3x an und erhälst 3 Meinungen!)
    Meine letzte Aussage, die ich bekommen habe, war, dass ich den "alten" ursprünglichen Vertrag wegen des SoKü bis zum 02.06.04 kündigen kann, obwohl ich zunächst das Verlängerungsangebot für Premiere komplett angenommen hatte.

    Ich habe die Verlängerung widerrufen und danach zusätzlich zum Widerruf auch meine Kündigung schriftlich an Premiere geschickt.
    In dieser Kündigung muss man unbedingt schreiben, dass man wegen der Preiserhöhung kündigt und somit das SoKü wahrnimmt.

    Falls Du mit Deinem Verlängerungsangebot auch den alten bzw. einen neuen Receiver gekauft hast, musst Du auch diesen Kauf, vor Deiner Kündigung, widerrufen, sonst könnte es sein, dass allein aufgrund dessen Dein alter Vertrag 2 Jahre weiter läuft.

    Ich habe widerrufen und ein paar Tage später mein bestehendes Abo mit SoKü gekündigt und warte jetzt nur noch auf die Kündigungsbestätigung.

    Gruß ... Sonja
     
  8. Scream2641

    Scream2641 Neuling

    Registriert seit:
    14. September 2003
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Ich habe einen Widerruf schriftlich an Premiere geschickt aber das steht in dem schreiben gar nicht drin das ich von Premiere bekommen habe. Die haben nur geschrieben das ich erst bis Ende 3/2006 die Kündigung in Anspruch nehmen kann.
    Ich habe aber nicht die Zeit und die Lust immer wieder Briefe zu schreiben weil die ihren eigen Regeln nicht einhalten.
    Ein Einschreiben mit Rückantwort kostet auch jedesmal ca. 4 Euronen und einen Rechtsanwalt kostet auch ganz schön viel Denk ich mal.
     
  9. soflo

    soflo Neuling

    Registriert seit:
    20. April 2004
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    @ Scream2641

    Vielleicht gab es einen Formfehler in Deinem Widerruf und sie behandeln ihn nun als Kündigung, die natürlich erst 6 Wochen vor Ablauf des Abos greifen würde.
    Ruf' doch mal bei der Hotline an und hör' mal nach wie der Status ist, damit Deine Frist nicht verstreicht.
    Für den Widerruf reicht auch ein Fax mit Deiner Unterschrift, den Eingang kannst Du Dir bei der Hotline bestätigen lassen. Die Kündigung habe ich allerdings auch als Einschreiben geschickt.

    Gruß ... Sonja
     
  10. ukroll96

    ukroll96 Guest

    Hallo,

    na, aber ein Einwurfeinschreiben für 2,15 € oder ein Fax oder ein Telefonat ist allemal billiger als den Vertrag bis 2006 an der Backe zu haben, oder?

    Schick denen aufgrund ihres Schreibens eine erneute Kündigung bzw. Widerruf der Vertragsverlängerung und danach gleich die Sonderkündigung hinterher. Aber erwähne in der SoKü auf jeden Fall SoKü/außerordentliches Kondigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung, das muss unbedingt rein.

    Gruß

    UK