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Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von sheltyx, 7. August 2006.

  1. Fraenzchen

    Fraenzchen Silber Member

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    @wilhelm
    Dafür ist m.E. jetzt mehr in 16:9

    LG Fraenzchen
     
  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Stimmt, aber dieser Strang bezieht sich ja eigentlich auf den TIPP des Verbraucherschutzes und der schreibt klip und klar, dass es eben nicht auf die Quantität eines Angebots ankommt, sondern auf den Inhalt und gerade der hat sich eben nicht verändert!

    Das was der Verbraucherschutz schreibt ist schlicht und ergreifend Quatsch, da es im Zweifelsfall sogar ein Eigentor darstellt. Dem Verfasser dieses Tipps sollte man sein geschreibsel rechts und links um die Ohren knallen, da er sich eindeutig nicht vernünftig informiert hat!
     
  3. Crusher1895

    Crusher1895 Senior Member

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Bei gutem Willen könnte man sagen, die Inhalte sind ja in etwa gleich geblieben, nur warum sollte man das tun? Es geht um die Umstellung allgemein und wie diese, bis heute nicht, den Kunden bekannt gemacht wurde! Wer schon einmal in die Kündigungsfalle von Premiere getappt ist hat kein Verständniss für die Auslegung der eigenen AGB seitens Premiere! Und im übrigen wurde auf diesen Laufbändern empfohlen die HotLine anzurufen!
     
  4. Hoffi67

    Hoffi67 Foren-Gott

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August


    Das ändert sich nach dem Sommer auch nicht.
    Seit Juni ist Dienstag ohne Neustart.
    Viele dachten das liegt am Sommerloch.
    Aber September und Oktober werden weiterhin nur 5 Neustarts die Woche gezeigt auf Blockbuster.
    Gerade Dienstags liefen viele Filmperlen und kleine Filme an.
    Sehr schade!
     
  5. Willhelm

    Willhelm Gold Member

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Davon merke ich nichts, das es mehr 16:9 Vollformat geworden ist, da ich nur Vollformat 16:9Filme aufnehme. Letterbox 16:9 nehme ich nicht auf. Gruß
     
  6. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Soll man ja gar nicht, wenn man dieser Meinung ist.
    Ich sehe es wie gesagt etwas anders.

    Aber wer der Meinung ist, soll gerne versuchen deswegen außerordentlich zu kündigen. Ich rechne dem nur wenig Chancen aus, weil Premiere sicherlich wie mehrfach angedeutet argumentieren wird. Das Urteil auf das sich das Eingangsposting bezieht, ist zudem aufgrund Widerspruchs Premeire (noch ?) nicht rechtskräftig. Und wenn es das wäre ist meiner Meinung nach nicht eindeutig gesagt, dass sich daraus für Film Abonnenten ein außerordentliches Kündigungsrecht ergibt.

    Aber Versuch macht klug. Im Zweifelsfall muss man halt klagen, wenn Premiere die außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert. Allerdings läßt Premiere einen dann meist eh' aus dem Vertrag, weil Premiere generell den Rechtsweg scheut - selbst wenn der Kunde ziemlich eindeutig nicht im Recht ist (das ist jetzt nicht auf diese Thematik bezogen).
     
  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Gerade darum geht es eben in diesem Thread nicht!
     
  8. sheltyx

    sheltyx Junior Member

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Endlich mal einer, der es verstanden hat !
    Man kann bei Premiere nämlich immer nur up- aber nicht downgraden !!!
     
  9. Willhelm

    Willhelm Gold Member

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Hi Sebastian2 stimmt das Sommerloch ist seit Koffler schon immer da. Gruß
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Ein Downgrade ist zur Zeit möglich, wenn man sich auf eine Laufzeitneustart einläßt!