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Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von sheltyx, 7. August 2006.

  1. frog2

    frog2 Junior Member

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    @rudolfo

    Hast du jetzt gerundet?

    5er-Kombi + Buli > 44,98€
     
  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    wenn du die kündigungsbestätigung hast, dann buche die 45€ zurück und schicke premiere eine mail in der du um aufklärung bittest.
    für einen anwalt ist es meiner meinung nach noch ein bisserl früh!:cool:
     
  3. Willhelm

    Willhelm Gold Member

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Das dein Vertrag 12 Jahre auf dem Buckel hat glaube ich nicht! Ich habe auch nur einmal im November 1991 unterschrieben. Neuverträge kriegst du heute automatisch alle 1-2Jahre das ist auch sehr praktisch für Koffler, wegen den enormen sonst vertragswidrigen Preiserhöhungen mit damals immer Sonderkündigungsrecht deswegen im Vertrag . Gruß
     
  4. rudolfo

    rudolfo Junior Member

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Das hab ich bereits vor zwei Wochen per Einschreiben gemacht.
    Mit Kopien der damaligen Kündigung. Hat jemand in letzter Zeit schon
    mal versucht, einem Kontakt zu Premiere zu bekommen???
    Ich habe mindestens über 100 mal angerufen und nur die Ansage
    "leider ist zur Zeit keine Möglichkeit ,... aufgrund der großen telefonischen Anfragen" usw. mir reichts einfach!!!!
     
  5. Willhelm

    Willhelm Gold Member

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Hi rudolfo doch es gibt nun eines für 44,99€ und heist 5erKombi+HD für 24 Monate, praktisch das neue Premiere Komplett nach deinem bisherigen Premiere Komplett . Hast du schon ein HD Receiver und Fernseher? Bestimmt wird sich das auch später von selbst klären! Gruß
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2006
  6. rudolfo

    rudolfo Junior Member

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Nein ich kann über Premiere keine Bundesliga empfangen mit Schüssel.:confused:
     
  7. Bürgi

    Bürgi Gold Member

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    PS3 80GB
    XBOX 360
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    YAMAHA RX-V659
    Soundsystem:
    Boston CRC Center
    Boston PV700 Subwoofer
    Boston VRX Surround
    Boston DSi Front

    und vieles mehr noch :)
    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Jaja, die netten Herren vom Verbraucherschutz wollten doch auch mal wieder was gegen ihre bösen Freunde von Premiere sagen.

    Also mal im, hat schon irgendjemand hier wirklich sinnvolle Hilfe von den Abzockern vom Verbraucherschutz erhalten???
     
  8. rudolfo

    rudolfo Junior Member

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Habe keinen HDTV-Receiver und will zur Zeit noch kein HDTV!!:rolleyes:
     
  9. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    was hat dir der verbraucherschutz denn böses getan? :rolleyes:
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Streamingdevices - Fire TV 4K Max / Chromecast Ultra Samsung TIZEN 2020
    AW: Wichtig ! Sonderkündigunsrecht wegen Programmumstellung zum 01. August

    Nein, die 29,99 € Freischaltgebühr werden nur für Neukunden, die noch keinen PREMIERE Vertrag besitzen. Für eine Vertragsänderung oder Verlängerung zahlst Du keine Freischaltgebühr.

    Und wieder volle Kolonne daneben. Das die Informationspolitik von PREMIERE unter aller Sau ist bestreitet niemand, aber für eine Kündigung ist das absolut nicht relevant. Es geht darum, dass FILM Kunden das Recht auf eine außerordentliche Kündigung wollen, aufgrund der neuen Paketierung!
    Dieses ist aber absurt, da sie keine Inhaltsverluste haben und sogar noch zusätzliche Kanäle geschenkt bekommen!

    Die gesammte Begündung der Verbraucherschutzzentrale bezieht sich darauf, dass Inhalte verloren gegeangen sind und dafür vollkommen andere als Ersatz angeboten werden! Und gerade das ist nicht der Fall!
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2006