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Werbeschreiben von Vodafone durch Bundesnetzagentur untersagt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Februar 2017.

  1. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Talk-König

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    @Gorcon: Meine Mutter hat seinen Vertrag aber mit Sterbeurkunde übernommen!

    Bei der Telekom war es noch wirrer: Trotz Wunsch auf Übernahme des Festnetzvertrages meines Vaters, ebenfalls mit Sterbeurkunde, wurde nur die Rechnungsanschrift und das Lastschriftkonto geändert. Vertragspartner blieb weiterhin drei Jahre lang mein verstorbener Vater! Aufgefallen nur durch Zufall, weil meine Mutter plötzlich eine Kleinigkeit (Rufnummernübermittlung) am Vertrag nicht ändern konnte!

    Aber den Vogel schießt im Sterbefall die einstige "GEZ" ab: Ein Freund von mir wollte nach dem Tod seines Vaters dessen Rundfunkbeitrag abmelden. Haben die nicht akzeptiert (Kopie der Sterbeurkunde). Es sollte ein Original sein! Das hatte er nicht mehr, und so zahlt er, glaube ich, heute noch den Rundfunkbeitrag für seinen Vater. Absurd!

    Gruß Holz (y)
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2017
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das ging damals bei meiner Mutter problemlos. Ich hatte da nur eine Vollmacht aufgesetzt und mit Sterbeurkunde dann im TT-Punkt den Vertrag ändern lassen
    Das ist normal.
    Kann man sich beim Standesamt besorgen.
    Am besten man lässt sowas vom Beerdigungsinstut machen, dann hat man damit keine Laufereien. (zumal man dann anderes im Kopf hat).
     
  3. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Talk-König

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    Tja, hier gab es leider keinen T-Punkt, und wir haben den ganzen Papierkrims kurze Zeit nach dem Tod postalisch geregelt. Da war auch die Bestattung schon längst durch; selbstredend, dass man im Trauerfall den Kopf dafür nicht frei hat. Mein Schwager und meine Schwester hatten dann Druck gemacht; ich hätte noch etwas mehr Zeit gebraucht.
    Ich finde es eher traurig.:( Sind wir alle potenzielle Urkundenfälscher?

    Gruß Holz
    (y)
     
  4. strotti

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    Insbesondere, weil sie nicht zahlen müssen. Es heißt doch in der Meldung: "Vodafone drohen nun Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro, sollten diese Werbeschreiben weiterhin versandt werden." Das heißt doch nichts anderes, das demnächst eine neue Version mit anderen hanebüchenen "Argumenten" erarbeitet und verschickt wird, damit man kein Zwangsgeld bezahlen muss, sondern nur eine neue Unterlassungsverfügung mit Androhung von Zwangsgeld riskiert.

    Strotti
     
  5. mass

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    Das kam von der Netzagentur, wenn aber der Verbraucherschutz jetzt eine Abmahnung macht müssen die jetzt schon zahlen .

    Ich habe jetzt grade meinen 3. Res am laufen das mit Vodafone war am Montag den 30.01.17 auf Wiso ZDF gleich als 1. in der Sendung,
    (kann man sich sicherlich auch runter laden aus den ZDF Mediatheken, die Sendung von Montag ),
    die Sendung wird sicherlich noch mal Wiederholt auf anderem Sender ,
    Verbraucherschutz Sachsen plant eine Abmahnung so heiß es .
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2017
  6. strotti

    strotti Board Ikone

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    Meines Wissens führt aber auch eine Abmahnung nicht zu einer Strafe, es müssen, wenn sie akzeptiert wird, lediglich die Kosten des Abmahnenden übernommen werden.

    Strotti