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Wer widerspricht bei StreetView von Google ?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Markus_x, 15. August 2010.

  1. HorstH

    HorstH Silber Member

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    AW: Wer Widerspricht bei StreetView von Google ?

    Mein Haus dürfen die gerne ablichten, ich hab ein schönes Haus :)
     
  2. AW: Wer Widerspricht bei StreetView von Google ?

    Die so genannte Panoramafreiheit gilt für "geschützte Werke", also öffentliche Gebäude, Kunstwerke etc..

    Bei einem privaten Grundstück greifen die Persönlichkeitsrechte. Deswegen dürfen Paparazzi auch nicht einfach mal eine Leiter nehmen, um endlich ein Nacktfoto von Xyz zu erhaschen.

    Es geht um das Recht am Bild, die Verwertung. google ist im Besitz der Originalaufnahme, auf dem die schöne Nackte abgebildet ist. Nach deutschem Recht muss google das Bild vernichten oder aushändigen. Einfaches Unkenntlichmachen wie bei öffentlichen Veranstaltungen sieht das deutsche Recht im privaten Bereich nicht vor.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. August 2010
  3. XL-MAN

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    AW: Wer Widerspricht bei StreetView von Google ?

    Mal ne Frage in die Runde.

    Wie verhält sich das eigentlich, wenn ein Haus z.B. 2 Parteien gehört.
    Ein Eigentümer (EG) will, dass Google nichts von seinem Eigentum bei "Streetview" zeigt.
    Der 2. Eigentümer (1.OG) will es im Netz sehen.


    Was nun?
     
  4. Hose

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    AW: Wer Widerspricht bei StreetView von Google ?

    Lass uns teilhaben;)

    Ich habe eben mal Street View ausprobiert.Und zwar in London.Das hat mich nun nicht wirklich umgehauen.Mit meiner 2000er Leitung kam es mir langsam vor.ich werde mal weiter testen.

    So ganz geheuer ist mir StreetView auch nicht aber wenn ich länger drüber nachdenke relativieren sich die Bedenken.
     
  5. KTS

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    AW: Wer Widerspricht bei StreetView von Google ?

    nochmal, anderes Thema.


    muahahhah. Genau das glaube ich auch reiner Zufall :D:D
     
  6. AW: Wer Widerspricht bei StreetView von Google ?

    Wenn ein Widerspruch den Zweck erfüllen soll, berechtigte Interessen zu wahren, ist es IMHO unerheblich, ob ein anderer ein gegenteiliges Interesse hat. Oder hundert andere.

    Sonst bliebe google nur, das EG wegzulassen. ;)

    Interessanter wäre die Frage, wie es sich bei Miethäusern verhält. Kann ein Mieter widersprechen? Und wem gegenüber?
     
  7. Quavine

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    AW: Wer Widerspricht bei StreetView von Google ?

    Deine Fassade ist öffentlich zugänglich.
    Und hier beginnt dann die Auslegungssache. Es ist nämlich durchaus diskutierenswert ob es einen Unterschied macht ob jemand gezielt eine Leiter hinstellt um das Foto zu machen oder ob jemand im Vorbeifahren das Foto macht ohne das er die Absicht hatte die Nackte zu fotografieren.
    Wegen der Höhe: Hätte Google einen Mercedes Sprinter genommen könnte auch keiner meckern ;)
     
  8. Quavine

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    AW: Wer Widerspricht bei StreetView von Google ?

    Ich hab nicht damit angefangen...

    Ähm ja der Mitschnitt der Daten aus offenen WLANs (sowieso selbst schuld diese Leute) war unbeabsichtigt. Wenn du allerdigns mit "Glauben" anfängst ist eine weiter Diskussion überflüssig weil dich Fakten dann eh nicht interessieren.

    Ein Blick in die FAQ von Google reicht um die Frage zu klären ;)
    Ja ein Mieter kann widersprechen. Wem gegenüber ist nicht ne ernstgemeinte Frage oder?
     
  9. KTS

    KTS Talk-König

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    AW: Wer Widerspricht bei StreetView von Google ?

    ich auch nicht


    Natürlich sind User die ihr WLan offen lassen selbst schuld, keine Frage. Was ich nicht glaube, ist das "Unbeabsichtigt". Ein Milliarden Dollar Konzern wie Google weiß sehr gut was sie tun. Es ist ja hinlänglich bekannt, dass Google so ziemlich alles an Daten sammelt, was sie in die Hände bekommen.

    Warum wirst du persönlich? Warum sollen mich Fakten nicht interessieren? Fakten interessieren mich immer!
     
  10. AW: Wer Widerspricht bei StreetView von Google ?

    EDIT: http://www.buskeismus.de/php/jipp/rechtliche_aspekte_gebaeudefoto.htm , besonders interessant sind der erste und der letzte Beitrag

    Zum Thema Absicht interessant: Luftbildaufnahmen von Promi-Villen

    Pressefreiheit vs. Persönlichkeitsrechte
    Kommerzielle Verwertung vs. Persönlichkeitsrechte
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. August 2010