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Wer lügt in der Kinderporno-Affäre? Hartmann will Edathy nicht informiert haben

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Dr Feeds, 15. Dezember 2014.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Wer lügt in der Kinderporno-Affäre? Hartmann will Edathy nicht informiert haben

    Eben. Gewalt und Kinderporno sind eine ganz andere Nummer als Schwarzfahren, GEZ nicht bezahlt oder mal im Parkverbot geparkt. 5000€ für die Allgemeinheit sind nicht mal 20 Tagessätze bei dem was er verdient. Andere werden (rein finanziell) gesehen zu viel härteren Strafen bestraft bei viel geringerem Vergehen. Wie man es auch nimmt -es passt nicht!
     
  2. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Wer lügt in der Kinderporno-Affäre? Hartmann will Edathy nicht informiert haben

    Wie Martyn schon geschrieben hat...
     
  3. VIDA

    VIDA Silber Member

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    AW: Wer lügt in der Kinderporno-Affäre? Hartmann will Edathy nicht informiert haben

    Eigentlich lügen alle.

    Und es wird weitergelogen, bis sich die Balken biegen.

    Wer will denn sein Amt freiwillig zurückgeben, das er sich mit Ehrlichkeit erworben hat.

    Dann müsste doch die ganze Kaste zurücktreten.

    Das mit der Ehrlichkeit war natürlich ironisch gemeint.

    :D
     
  4. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Wer lügt in der Kinderporno-Affäre? Hartmann will Edathy nicht informiert haben

    Es fällt mir zwar schwer aber ich versuche es für dich ein letztes mal.

    Edathy hat Bilder mit strafbarem Inhalt auf seinem Rechner gehabt. Er hat KEIN Kind angefasst oder tatsächlich direkt missbraucht. Andernfalls wäre das Verfahren nicht eingestellt worden. Die vereinbarte und geleistete Zahlung richtet sich in aller Regel an der Höhe der zu erwartenden Strafe aus.

    Man muss das nicht verstehen, es ist aber hilfreich um sich nicht wie blöde mit Schaum vorm Mund zu verrennen.

    Aber offensichtlich kennen die paar Hobbyrichter hier im Forum die Aktenlage besser als Staatsanwaltschaft und Gericht. :rolleyes:

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
    (1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

    1.
    eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:

    a)
    sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
    b)
    die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
    c)
    die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,

    2.
    es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen,
    3.
    eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
    4.
    eine kinderpornographische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder 2 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.

    (2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt die Schrift in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen.
    (3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie Absatz 3.


    Um das zu wissen muss man kein Jurist sein, es reicht ein Rechner, google, lesen und verstehen.

    Das ihm nicht mehr nachzuweisen gewesen ist, ist schade, dafür sind jedoch andere verantwortlich. Hier kann man auch noch entsprechende Konsequenzen erwarten.

    Und nun reg dich wieder ab.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. März 2015
  5. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Wer lügt in der Kinderporno-Affäre? Hartmann will Edathy nicht informiert haben

    Das ist jetzt eben die intressante Frage.

    Denn die Bevölkerung denkt wenn er wirklich nichts zu verbergen gehabt hätte, also nur realtiv mildes Material besessen hat, dann hätte er bei einem Verfahren nichts mehr zu verlieren gehabt, sondern hätte nur gewinnen können.

    Die zwei einzigen Gründe warum er der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage zugestimmt hat, ist folgendes:

    - er hat doch auch harte Kinderpornografie besessen.

    - er wurde wirklich "falsch" beraten. Möglich wäre das auch. Denn gerade "professionelle" Juristen haben oft nur die juristischen Folgen im Block ohne an den Mob zu denken.

    Nach dem Zweiten Weltkrieg sind Zehntausende Deutsche aus dem Zerstörten Deuschland nach Nord- und Südamerika ausgewandert um den Hunger und der Not in Deutschland zu entfliehen.

    Ausserdem war es durch die nicht so weit entwickelte Technik und vorallem auch wegen der Kriegswirren relativ einfach sich eine falsche Identität zuzulegen.

    Und mit falscher Identität als einer unter Zehntausenden von Deutschen Einwanderern kann man natürlich verhältnismässig leicht untertauschen.

    Ob er vorbestraft ist oder nicht spielt doch für die Öffentlichkeit überhaupt keine Rolle. Und eine Änderung des Nachnamens bekommt man in Deutschland auch nicht so einfach.
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Wer lügt in der Kinderporno-Affäre? Hartmann will Edathy nicht informiert haben

    Ausserdem hat die Bevölkerung in den vergangenen Wochen und Monaten doch genug Berichte darüber im Fernsehen gesehen. Eines wurde doch immer wiederholt, Ermittler die in diesem Bereich tätig sind, haben es noch nie erlebt, dass jemand der "relativ mildes Material" besessen hatte, nicht auch härteres Material besaß, meist nur besser versteckt und geschützt. Diese Information, in Zusammenhang mit dem verschwundenen Notebook, lässt doch jeden seine eigenen Schlüsse ziehen, oder?
     
  7. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Wer lügt in der Kinderporno-Affäre? Hartmann will Edathy nicht informiert haben

    Da bin ich völlig bei dir. Leider hat man aus den ebenfalls bekannten Gründen kein belastenderes Material - so es denn tatsächlich welches gegeben hat - gefunden / finden können - ganz böse Zungen behaupten - sollen.
    Sicher ist es sehr merkwürdig, wenn ein Aufschluss gebendes Beweismittel verschwindet. Ein trauriger Fakt. Dieser darf ein Geschmäckle verursachen aber keinen Einfluss auf das Verfahren in einem Rechtsstaat haben.

    Für die dafür verantwortlichen Schwätzer ist es mir persönlich eindeutig in den Medien und deshalb wohl auch der Politik zu ruhig geworden.
     
  8. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Wer lügt in der Kinderporno-Affäre? Hartmann will Edathy nicht informiert haben


    Mein Gott, du verstehst es nach fast 100 Seiten immer noch nicht: Ein verschwundener Laptaop sollte ERST RECHT weitgehende Ermittlungen nach sich ziehen. Ein Rechtsstaat ist kein Alibi für Verbrecher und Pädophile!! :mad:
     
  9. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Wer lügt in der Kinderporno-Affäre? Hartmann will Edathy nicht informiert haben

    Du, tust mir einfach nur Leid. :)
     
  10. Astraloge

    Astraloge Silber Member

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    AW: Wer lügt in der Kinderporno-Affäre? Hartmann will Edathy nicht informiert haben

    Schwups, da ist es weg, ein vermeintliches Beweisstück oder auch das Entlastungsstück?? Na dann zahlt er eben nur 5000,- Euro. Nächster Fall... Paragraphen hin oder her, auch diese sind Auslegungssache und haben teils eine große Spange von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe. Fakt ist: ein Normalbürger, der keine staatliche Lobby im Rücken hat, wäre für ein gleiches Vergehen nicht so milde davongekommen.