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Wer kennt das Verkehrsschild?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Franky Boy, 3. Juli 2020.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Wer kennt noch die Reiserufe aus dem Radio?
    Ich glaube nach den Verkehrsnachrichten, kam gelegentlich so eine Meldung
    "...und hier haben wir noch einen Reiseruf. Herr Max Mustermann, aus Essen, unterwegs auf der A3 von Köln Richtung Frankfurt, möge bitte bei nächster Gelegenheit seine Frau anrufen."
     
    besserwisser, Wolfman563 und Nelli22.08 gefällt das.
  2. ritti

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    Wobei die jetzt wohl dabei sind (ich war Februar da) zumindest bei den 3-Eckigen roten Stopschildern jetzt auch neben "tomare" auch "STOP" draufzuschreiben. Vorallem in Tokyo habe ich das mittlerweile oft gesehen. Die Wegweiser sind ein Glück immer doppelt beschriftet, sonst würde sich mancher da verirren. :D

    Bis dann, ...... ritti ;)
     
  3. Martyn

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    Hab heute auf dem Weg zu einem Pokestop folgende Entdeckung gemacht:

    [​IMG]

    Jetzt die Frage: Was bedeutet diese "9 km" Kennzeichnung?

    - Das man damit maximal 9 km weit fahren darf?
    - Das man damit maximal 9 km/h schnell fahren darf?

    Was mir ansonsten noch auffällt:

    - bei mir als 6 km/h müsste es doch ein Kennzeichen haben
    - egal ob maximal oder mehr als 6 km/h müsste es doch normal die üblichen Beleuchtugseinrichtungen haben

    Kann aber auch sein das es für solche Dinger noch einen Bestandsschutz gibt. Sieht ja wirklich uralt aus. Ich bin mir nicht sicher was es es überhaupt genau ist, aber es sieht nach einer Art Häcksler aus.
     
  4. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Hat doch ein Katzenauge. Das hat früher gereicht.
    Jo nicht mehr wie 9 kmh.
    Ich tippe mehr auf ein Stroh- Gebläse.
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Quatsch, das ist ein Häcksler, und das Auswurfmaterial wird 9km weit geschleudert. Man muss also vor dem Auswurf entsprechend Platz freihalten. Völlig normal... ;)
     
    Eike gefällt das.
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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  7. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Zunächst mal könnte ich mir denken, dass man eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und ggfs. § 29 StVO braucht, um das Teil als Anhänger im Straßenverkehr zu bewegen.
    Ob das ganze Gespann dann nicht schneller als 9 km/h fahren darf, müsste dann in dieser bzw.den Fahrzeugpapieren stehen.
    Allerdings müsste dann aus meiner Erinnerung ein "amtlicher" Aufkleber drauf ;).
     
  8. Martyn

    Martyn Institution

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    Meinem Empfinden nach bräuchte zumindest heutzutage sowas eine vollständige Beleuchtungsanlage (Blinker, Bremslichter, Schlusslichter) und ein Nummernschild (ggf. Wiederholungsnummernschild) da ja das Ding doch so gross ist das wahrscheinlich das Nummernschild der Zugmaschiene verdeckt würde.

    Falls nur eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit erlaubt ist, dann auch das noch als Aufkleber rund und schwarz auf weiss.

    Es fragt sich nur wie die Lage vor sovielen Jahrzehnten war, ob es damals wirklich erlaubt war so zu fahren. Und ob es dafür dann noch einen Bestandsschutz gibt.

    Zum Beispiel Autos ohne Rechten Seitenspiegel und/oder ohne Sicherheitsgurte haben ja auch noch Bestandsschutz.

    Aber ganz ohne Beleuchtungsanlage und ohne Nummernschild ist schon eine andere Hausnummer.
     
  9. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Erwähnte ich schon, dass ich mal für die Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen (die auch nur zeitlich befristet erteilt werden) zuständig war (so ein Gerät habe ich da allerdings nie gesehen? ;)

    Selbstverständlich muss alles, was am Straßenverkehr teilnehmen soll, erst mal verkehrssicher sein, was z.B. durch ein TÜV-Gutachten belegt werden muss und in dem steht drin, welche Beleuchtungs- und sonstige Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein müssen.

    Spezielle Ausnahmen für historische Fahrzeuge gibt es natürlich, trotzdem müssen die verkehrssicher sein.