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wer bekommt die Strafe

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Hose, 4. August 2005.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: wer bekommt die Strafe

    Mal im Ernst: Wie viel detaillierter hätte er sich denn noch ausdrücken müssen? Die Frage war, ob man aus "medizinischen Gründen" von der Gurtpflicht entbunden werden kann.

    Es war eine ganz einfache Frage. Und anhand der ersten Antworten siehst Du auch, dass diese ganz einfache Frage auch verstanden wurde. Nur im weiteren Verlauf stellt sich dann genau das Phänomen ein, das Du ansprichst. ;)

    Gag
     
  2. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: wer bekommt die Strafe

    Trotzdem, Anschnallpflicht ohne Wenn und aber und nicht etliche Ausnahmen weil sich derjenige vielleicht durch den Gurt einer theoretischen Krankheitsverschlechterung ausgesetzt sieht. Wenn man vorsichtig und vorausschauend fährt kommt es gar nicht erst dazu dass der Gurt blockiert. Ausnahmen wie gesagt wenn es sonst zu nem schlimmen Unfall kommen würde der z.B. nur durch ne Vollbremsung verhindert werden kann. Dann ist aber ein nochmaliger Schlüsselbeinbruch um bei einem der oberen Beispiele zu bleiben sicher das kleinere Übel wenn man stattdessen durch die Scheibe gesegelt wäre.
    Übrigens ich schnall mich immer an, obwohl ich vor gut 20 Jahren schon nen Unfall erlitten hab bei dem ich durchs Heckfenster eines Autos geschleudert wurde. Ich werd damals wohl so an die 30m geflogen sein. Angeschnallt, was damals aber noch nicht Pflicht war hätt ich mit sicherheit nicht überlebt. Ausser etlichen Kratzern ist mir zum Glück nix passiert. Die Narben sieht man heute immer noch.
     
  3. Rapp

    Rapp Junior Member

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    AW: wer bekommt die Strafe

    Hallo

    Ich habe dies auch mitverfolgt und setze dies hier rein, da ich in diesem Besitz einer Bescheinigung bin.Habt ihr schon mal an Schwer Lungen Kranke und Glas Knochen gedacht, wo der Gurt auf liegt und das wie eine Abschnuerung ist bzw Bruch dies sind zum bsp einer der Gründe um eine Befreiung zu bekommen.


    Befreiung von der Gurtanlegepflicht/ der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms

    Aus gesundheitlichen Gründen kann eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung eines Sicherheitsgurtes/zum Tragen des Schutzhelmes nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung durch das zuständige Bezirksamt erteilt werden.

    Personen können sich von der Gurtanlegepflicht befreien lassen, wenn
    • das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
    • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
    Die Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In der Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlegepflicht oder vom Tragen eines Schutzhelmes befreit werden muß. Die Diagnose braucht in der Bescheinigung nicht genannt zu werden, die zeitliche Begrenzung "befristet" oder "unbefristet" muss aber enthalten sein.

    und die Quelle ist diese hier .

    http://www.berlin.de/SenGesSozV/lageso/schwb7b.html




    MFG Rapp
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2005
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: wer bekommt die Strafe

    Sorry, aber das ist nur Blabla. Nach Deiner Logik bräuchte man auch keine Bremsen im Auto, wenn man denn nur "vorausschauend" fahren würde.

    Allerdings würde ich das nicht "vorausschauend", sondern eher "hellsehend" bezeichnen.

    Der Gurt spricht häufiger an, als man glauben mag. Nur dass das ein gesunder Mensch eben kaum mitbekommt, da die Belastung so gering ist. Aber Du kannst ja einfach mal eine Reißzwecke oder einen anderen Gegenstand unter Deinen Gurt legen und dann einfach mal "vorausschauend" durch die Stadt fahren. Ich wette mit Dir, dass Du spätestens nach 10 Minuten Deine Aussage nochmal korrigieren wirst.

    Niemand spricht hier von Vollbremsungen. Ein leichtes Antippen der Bremse reicht schon.

    Rapp hat das ja schon beschrieben, welche Krankheitsbilder in den Bereich fallen. An Lungenerkrankungen hab ich z.B. gar nicht gedacht. Aber Glasknochen sind da auch ein gutes Beispiel.

    Warum sollte jemand mit Glasknochen nicht Auto fahren dürfen?

    Gag
     
  5. Lefist

    Lefist Institution

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    AW: wer bekommt die Strafe

    Die genauen medizinischen Gründe blieben halt sehr lange im Dunkel. Einige konnten sich darunter bestimmt weniger vorstellen und gingen dann halt direkt in die Grundsatzdiskussion wer ohne Gurt fahren darf, oder auch wie gefährlich eine Fahrt ohne Gurt ist. Was natürlich die falsche Interpretation ist.

    Bei sofortiger Erwähnung der Rippenverletzung hätten sich diejenigen ein konkreteres Bild davon machen können. Das meinte ich nur.

    Solche Dialoge hätte man dann vermeiden können:
    Ansonsten reichte mir persönlich auch vollkommen der Informationsgehalt der Frage und ich danke Hose und allen anderen für doch sehr informativen Beiträge.:)
     
  6. wolle

    wolle Senior Member

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    AW: wer bekommt die Strafe

    Mit einer Wunde würde ich gar nicht arbeiten, weil mir meine Gesundheit wichtiger ist, als das Wohl meiner Firma. Wenn ich aber wählen müsste, würde ich mich anschnallen. Eine Wunde kann sich hundert mal entzünden und wieder heilen. Durch die Scheibe fliegst du aber nur einmal.
     
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: wer bekommt die Strafe

    Es geht hier nur um die frage ob jemand der verletzt unangeschnallt mit dem auto fahren darf.

    Und diese frage wurde definitiv mit Ja beantwortet.
     
  8. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: wer bekommt die Strafe

    Dann lies dir mal den Text vom Rapp durch der besagt nämlich das gegenteil, nämlich dass man sich in bestimmten besonderen Härtefällen davon befreien lassen kann. Wenn du irgendeine Verletzung hast heisst das noch lange nicht dass du dich nicht anschnallen musst. @Gag, ich weiss ja nicht wie du fährst aber in allen Fällen an die ich mich erinnere in denen der Gurt angesprochen hat wär ich ohne Gurt in die Scheibe geflogen. Und wenn du nur leicht die Bremse antippst und der Gurt tatsächlich anspricht passiert dir ob mit Glasknochen oder auch Lungenkrankheit oder auch nicht ausgeheiltem Bruch sicher nichts. Ich kenn aber genug hektische Zeitgenossen die nach der Ampel Vollgas geben und bremsen dass ne riesenspur zu sehen ist. Bei denen kann eine Verletzung bei der Fahrweise schon auftreten aber mal ehrlich denen gehörts doch nicht besser.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: wer bekommt die Strafe

    Warum können einige Leute hier nur in den Kategorien schwarz und weiß denken? Fällt "grau" wirklich so schwer?

    Wir sprechen hier nicht von Vollbremsungen, wir sprechen auch nicht von "leicht antippen". Ich weiß ja nicht, wie Du Auto fährst, aber bei jedem, den ich kenne, kommt es durchaus mal vor dass er so bremst, dass man mehr oder weniger sanft in den Gurt fällt. Das ist nicht viel, aber er spricht an. Bei jemandem mit Glasknochen wäre dann in diesem Fall das Schlüsselbein durch, weil der Dreipunktgurt die Energie des gesamten Oberkörpers auf diesen Knochen konzentriert.

    Ich kann echt nur noch mit dem Kopf schütteln, wie verbohrt manche hier sind. Wenn ein Arzt es attestiert, dass ein an bestimmten Körperregionen anliegender Gurt beim normalen Fahren zu Verletzungen führen kann, dann wird das seinen Grund haben. Wenn dieser Fall völlig absurd wäre, dann würde es dafür keine entsprechenden Regelungen geben.

    Aber nein, hier wird darüber diskutiert, dass man "durch die Scheibe fliegt" oder wie ein ******* blutet, oder was auch immer.

    Sagt mal ehrlich: Sonst geht's noch, oder?

    Kann man denn eine einfache Frage nicht ebenso einfach beantworten? Muss denn immer jeder Müll an den Haaren herbeigezogen werden? Das ist genauso peinlich, wie diese ewige Flamerei im Computer-Bereich. Da hat einer eine Frage zu Netzwerkfreigaben unter Windows, anschließend folgen fünf Seiten Belehrungen, dass er doch unbedingt Linux zu installieren hätte.

    Mannomann...

    Gag
     
  10. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: wer bekommt die Strafe

    Und GENAU DAS war die Frage hier im ersten Post.

    aus gesundheitlichen Gründen und diese Frage kopnnte man nun mit Ja beantworten ...

    Und von besonderen Härtefällen steht da auhc nichts.

    In dem gesetz steht aus Gesundheitlichen gründen kann eine ausnahmegenehmigung eingeholt werden.

    Und genau das war die Frage hier im Post.

    Warum hier nun eine grundsatzdiskussion des anschnallens los geht begreife ich nicht.

    @Gag du hast vollkommend recht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. August 2005