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Wem gehört die Ware?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pedi, 23. März 2010.

  1. Strohm

    Strohm Senior Member

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Ja eine ziemlich lustige Geschichte! Also solange die Ware in deinem Einkaufswagen ist, bist du der Besitzer! Da du die tatsächliche Gewalt über den Gegenstand und Einkaufswagen ausübst. Nimmt jemand jetzt den Gegenstand aus deinem Einkaufswagen, ist er jetzt der Besitzer und übt jetzt selber die Tatsächliche Gewalt über den Gegenstand aus. Diebstahl ist das bisher noch nicht, solange er noch im Laden unterwegs ist, da bisher noch keine Zueignungsabsicht innerhalb des Ladens zu erkennen ist, erst nach Bezahlung an der Kasse nach Abwicklung eines Rechtsgeschäfts, Eigentümer überträgt Eigentumsrechte an den Besitzer wäre dann die Zueignungsabsicht vollzogen. Dann könnte es Diebstahl sein, wenn du das Beweisen kannst. Aber da du deinen Wagen unbeaufsichtigt gelassen hast ist das was ich als nicht Jurist, vielleicht auch schon wieder eine Fahrlässigkeit nennen kann und dann sieht das vielleicht schon wieder anders aus.

    Sollte derjenige den Gegenstand aus deinem Einkaufswagen dir wieder innerhalb des Ladens zurückgeben war es kein Diebstahl.

    Solltest du denjenigen Beobachtet haben, der dir deinen Gegenstand aus dem Einkaufswagen genommen hat und du hast noch Zeugen dafür, kannst du dir den Gegenstand auch wieder zurückholen. Aber da würden wir jetzt in eine andere Ebene wechseln, die man besser nicht betritt, solange es sich nur um Supermarktangebote handelt.

    Sollten sich Juristen hier aufhalten, wäre ich um jede Verbesserung dankbar, da ich eigentlich nur Laie auf dem Gebiet bin und gerne dazulerne!
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2010
  2. Strohm

    Strohm Senior Member

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Lustiger Artikel stimmt aber nicht so ganz! Ohne jetzt auf alles in deinem Post einzugehen! Ganz einfach mal deine Handtasche in deinem Einkaufswagen! Solltest du deinen Einkaufswagen unbeaufsichtigt lassen und deine Handtasche liegt da drin, kann ich die nehmen und damit zur Auskunft des Unternehmens gehen und eine Durchsage machen lassen, dass die Person, Du in diesem Fall sich an der Information melden soll.
    Um zu verhindern, dass sie wirklich geklaut wird. Damit bekommst du eine Handtasche zurück und kein Diebstahl hat stattgefunden. Aber bist du eine miese Sau kann solch eine Aktion auch wieder in eine andere Richtung ausgelegt werden! In meiner Handtasche waren 50 000€ wo sind die jetzt?
    Mal übertrieben dargestellt.
     
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Wenn jemand dein Auto klaut, gehst du zur Polizei und meldest es als gestohlen. Das Auto ist ja auch weg, da ist der Nachweis also leicht zu führen, auch für die Versicherung, falls dein Auto nicht mehr auftaucht. Du kannst ja auch hundertprozentig belegen dass du das Auto vorher besessen hast, da es auf dich zugelassen ist.

    Anders im Supermarkt, wie willst du beweisen dass du die Ware überhaupt besessen hast? Du sagst du hast sie aus dem Regal in deinen Wagen gelegt, der Dieb sagt er hätte sie auch aus dem Regal in seinen Wagen gelegt. Und nun?
    Du hast einfach nichts an der Hand um deine Aussage zu bekräftigen, was also bringt dir in so einer Situation die rechtliche Lage?

    Nehmen wir an du besitzt die Ware tatsächlich aus irgendeinem Grund wenn du sie in deinen Wagen legst, was hilft dir das, wenn du den Vorgang der Aneignung der Ware nicht belegen kannst? Es hilft dir überhaupt nicht!

    Das hat nichts damit zu tun den Vorgang komplizierter zu machen als er ist, ich denke einfach nur, dass die rechtliche Situation hier zweitrangig ist. Wenn du nicht beweisen kannst, dass die Ware in deinem Wagen war, dann ist es auch völlig egal ob sie in dem Moment in deinen Besitz übergegangen war oder nicht.

    Ich finde wir sollten einfach festhalten: Wer im Supermarkt ein Superschnäppchen macht, der lässt das bis zur Kasse besser nicht aus den Augen, oder gibt es gar nicht erst aus der Hand. Das ist allemal besser als einen juristischen Streit zu beginnen der aus Mangel an Beweisen sowieso wieder eingestellt wird.

    Und somit bleibe ich dabei: In der Praxis gilt das Recht des Stärkeren! ;)
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Nochmal: Die Beweissituation interessiert hier nicht, sondern die grundsätzliche Frage.
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Wenn du meinst dass man das so einfach trennen kann, bitte!
    Dann kannst du ja in Zukunft deine Superschnäppchen im Wagen liegen lassen, und irgendwo in die Ecke stellen, im festen Vertrauen auf unser Rechtssystem, ich lasse meine aber trotzdem lieber nicht aus den Augen...;)
     
  6. Flöte

    Flöte Senior Member

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    Wa(h)re Geschichte

    Das ist keine Ausgedachte Geschichte. Das konnte man vor Jahren in den Nachrichten lesen. Diese "Masche" wurde angewandet. Und bei Personen die sich leicht einschüchtern lassen, zuhilfe nahme von Passanten und etwas Geschrei und dem zeigen des Kassenbons wurden volle Einkaufswagen "geklaut".
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Juristisch ja. Darum geht es doch.

    Ein Unrecht ist auch dann ein Unrecht, selbst wenn man es nicht beweisen kann.

    Dass es in der Praxis schwierig wird, das ist unstrittig.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Solange die Ware noch nicht an der Kasse eingescannt wurde, gehört sie dir nicht, auch wenn sie in deinem Einkaufswagen liegt. Sie ist weder dein Besitz noch dein Eigentum. Wenn ein Fremder dir die Ware aus deinem Wagen rausholt, ist das nicht schön, aber auch kein Diebstahl.

    Die Ware gehört nämlich noch dem Ladenbesitzer.

    emtewe hat da schon recht: da gilt das Recht des Stärkeren ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2010
  9. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Für einen der Jura inne hat, ist das aber ein grober Schnitzer.

    Wenn ich die Ware nehme und in den Wagen packe, ist sie sehr wohl in meinem Besitz und ich bin der neue Besitzer. Wenn dann jemand zulangt, ist das nach deutschem Recht sehr wohl ein Diebstahl, da er eben auch am Besitz und nicht nur am Eigentum stattfinden kann. Sonst könnte ja z.B. der Vermieter bei mir legal einbrechen, weil das Haus ja sein Eigentum ist.

    Besitzer einer Sache wäre ich übrigens auch, wenn ich sie tatsächlich aus dem Laden geklaut hätte.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Naja, ersten hab ich nicht "Jura inne", jedenfalls kein BGB und so ein Zeug. ;)

    Zweitens ist das ne Streitfrage. Viele Kommentare sagen in der Tat, der Besitz geht mit dem Einlegen in den Einkaufskorb über.

    Es gibt aber auch Kommentare, die den Besitzübergang verneinen und dem "Einleger" lediglich eine Art "Kaufoption" (was immer das jetzt heißen mag) einräumen. Es ist die Frage, ob die tatsächliche Herrschaft schon mit dem Einlegen in den Warenkorb übergeht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. März 2010