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Wem gehört die Ware?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pedi, 23. März 2010.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Ich würde sagen: schuldrechtlich hast du das Eigentum an der Kasse erworben, den Anspruch auf Herausgabe des Artikels symbolisiert die Karte.

    Sachrechtlich wird dir die Ware erst an der Ausgabe übergeben, erst dann geht das Eigentum auf dich über. Bis dahin habt ihr euch nur geeinigt, dass die Ware auf dich übergehen soll.

    Sollten keine Klingen mehr da sein, hast du sachrechtlich somit auch kein Eigentum an den Klingen erworben, da die Übergabe dieser fehlt. Aber du hast schuldrechtlichen einen Anspruch auf Herausgabe dieser. Wenn der Verkäufer dir diese nicht geben kann, kannst du auf Erfüllung pochen oder vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommst dein Geld wieder.

    Bin jetzt aber kein Anwalt, deswegen alle Angaben ohne Gewähr ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. März 2010
  2. foo

    foo Wasserfall

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Wie sieht das denn aus, wenn ich die Option "auf Erfüllung pochen" wähle? :)
    Muss die Kaufland Mitarbeiterin dann zum DM-Markt um die Ecke sprinten, um mir die Klingen zu beschaffen oder darf sie mich auch auf einen späteren Zeitpunkt (z.B. 2 Tage später) vertrösten?
    Muss ich dann unrasiert zur Arbeit oder darf ich mich in der Zwischenzeit einem Barbier auf Kaufland Kosten anvertrauen? Fragen über Fragen... :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. März 2010
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Gute Frage. Jetzt stell dir mal vor, du wirst gekündigt, weil du unrasiert zur Arbeit erscheinst. Hast du dann einen Schadenersatzanspruch gegen Kaufland, weil die keine Klingen mehr hatten?

    Fragen über Fragen :D

    Rein theoretisch muss sie zum DM flitzen, würde ich sagen...
     
  4. foo

    foo Wasserfall

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Jetzt sind wir endlich beim Kern des Themas. :D
     
  5. doku

    doku Guest

    AW: Wem gehört die Ware?

    Boah, ist das Einkaufen kompliziert geworden...:eek::D
     
  6. pedi

    pedi Talk-König

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    AW: Wem gehört die Ware?

    warum einfach, wenns auch umständlich geht.:D
     
  7. BarbarenDave

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Schlimm wird's erst, wenn im Wagen ein Euro-Stück steckte.
    Oder wie bei mir vor ein paar Monaten: meine letzte D-Mark.
    Irgend ein Tr0ttel hat mir den Wagen geklaut und somit war meine letzte Mark futsch :D
     
  8. dittsche

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Erstaunlich, denn Du kommst mit diesem Post der Rechtslage hier am nähsten :winken:

    Solche Fälle sind in unteren Semestern beim Jurastudium Klassiker. Da gibts dann immer die Fälle:

    - Gewahrsamsenklave: Ab wann hat ein Kunde sich die Sache zugeeignet ( beim Verstecken in der Jackentasche ) ;)

    - Detektivfälle: Kann man den Gewahrsam brechen, wenn ein Detektiv einem dabei beobachtet ?

    - Agent Provokateuer: Kann man Gewahrsam brechen, wenn jemand bewusst einen Diebstahl ( unter Beobachtung ) provoziert.

    - Kann eine Verkäuferin über einen Artikel verfügen ( Eigentum übertragen ) von dem sie nicht wusste, dass er übers Band gezogen wird ( z.B. Zeitschrift in Zeitschrift ).

    Schuld- und Sachenrecht ist ein weites Feld. Würde hier zu weit führen, alles zu erklären. Wenn jeder in einem Forum über digitales Fernsehen die Antworten auf solche Fragen wüsste, bräuchte es kein jahrelanges Jurastudium :p;)

    :winken:
     
  9. Gag Halfrunt

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Eben auf SPON gefunden:

    "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen eine selbständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot"

    Sterben verboten - einestages

    Also wie ist das jetzt nun: Bin ich ab dem Zeitpunkt, wo ich die Ware in meinen Einkaufswagen lege, schon der Besitzer? Ist derjenige, der ihn aus dem Wagen ohne meine Zustimmung entnimmt ein Dieb?
     
  10. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Ich denke es ist auch ein Problem der Beweisführung. Nehmen wir folgendes an:
    3 Kunden (A/B/C) sind im Laden, aber es sind nur noch 2 Waren im Angebot vorhanden.

    Kunde A und B nehmen sich je ein Produkt, es sind somit keine mehr vorhanden.

    Kunde C nimmt sich aus dem Wagen von Kunde A das Produkt, geht sofort zur Kasse, zahlt und ist raus.

    Kunde A sieht das Produkt, welches ihm nun fehlt, im Wagen von Kunde B, und holt es sich "zurück", was Kunde B beobachtet. Kunde B beschuldigt jetzt Kunde A die Ware entwendet zu haben, und Kunde A beschuldigt Kunde B es zuvor genauso getan zu haben. Letztendlich haben beide das Produkt ursprünglich aus dem Regal genommen, es kann aber keiner der beiden beweisen.

    Ausserdem haben beide ihren Einkaufswagen für einen kurzen Moment unbeobachtet gelassen, haben das also irgendwo auch billigend in Kauf genommen.

    Und um dem ganzen noch einen neuen Aspekt hinzuzufügen, wie wäre es mit folgendem Szenario:

    Kunde A ist früh im Laden, entdeckt ein Angebot, hat aber zu wenig Geld dabei. Er "versteckt" das Schnäppchen hinter anderen Produkten, geht nach Hause und holt Geld. Inzwischen haben im Laden einige andere Kunden nach dem Produkt gefragt, es ist jedoch nicht mehr verfügbar. Dann aber kommt Kunde A und holt das Produkt aus dem "Versteck", was einer der enttäuschten Kunden beobachtet. Was nun?

    Und um noch einen neuen Aspekt hinzuzufügen: Was wenn zwei Kunden im handgreiflichen Streit um ein Produkt, dieses beschädigen? Wer haftet?

    Ich wusste gar nicht wie kompliziert Einkaufen sein kann, ein Grund mehr online zu bestellen...;)