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Wem gehört die Ware?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pedi, 23. März 2010.

  1. pedi

    pedi Talk-König

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    AW: Wem gehört die Ware?

    mein eigentum ist es, wenn der händler das geld hat, damit ist der kaufvertrag zustande gekommen.
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Wem gehört die Ware?


    HGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Nicht ganz. Es sind juristisch gesehen drei Rechtsgeschäfte: Der Kaufvertrag, die Übergabe des Geldes und die Übergabe der Ware.

    Mit der Übergabe des Geldes wirst du nicht "automatisch" Eigentümer, sondern erst mit der Übergabe der Ware. Allerdings hat der Verkäufer dir unmittelbar nach dem Bezahlen die Ware zu übereignen.

    IMHO passiert dies aber schon, sobald die Kassiererin die Ware über die Kasse gezogen hat und dir damit übergibt.

    Unter "Eigentumsvorbehalt", den Nelli erwähnte, kannte ich bisher nur den Punkt, dass bis zum vollständigen Bezahlen der Ware der Vertrag rückgängig gemacht werden kann.

    Aber mit im Zusammenhang mit dem Verlassen eines Gebäudes oder Grundstücks hab ich das noch nicht gehört.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Geht es ein klein wenig genauer? Denn für mich als Kunde ist das HGB doch eigentlich irrelevant, oder? Ich Kaufe auf Basis des BGB, da ich kein Kaufmann bin sondern eine Privatperson.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. März 2010
  5. lotzik

    lotzik Silber Member

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Und manchmal muß man dann schon sehr viel Kraft aufbringen um an sein
    Schnäppchen zu kommen.
    Ein gutes Beispiel ist die Eröffnung vom Media Markt in Berlin :eek: :D
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Ich hatte beruflich mal mit sowas auf Messen zu tun, bei besonderen Schnäppchen an einem Stand, die nur zu bestimmten Uhrzeiten und in limitierter Menge ausgegeben wurden, da waren Kopfplatzwunden und gebrochene Rippen nichts Ungewöhnliches. Der Veranstalter hat dem Stand irgendwann diese Aktionen untersagt, sonst hätte die Polizei die Messe einfach geschlossen. Soviel zur These wir wären heute zivilisiert...
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Nein, hat er nicht :D Er hat ein Angebot abgegeben, aber der Verkäufer konnte dieses nicht annehmen, weil es soweit erst gar nicht kam. ;)

    Bei solchen Schaufenster-/Supermarktgeschäften gibt der Verkäufer kein Angebot ab, sondern nur eine Aufforderung oder Einladung zur Abgabe eines Angebots (sog. "invitatio ad offerendum").

    Das Angebot macht der Käufer der Ware, wenn er den Artikel nimmt, um ihn zu erwerben.

    Der Verkäufer nimmt dieses Angebot des Käufers an, indem er sich einverstanden erklärt, den Eigentum an der Ware gegen eine entsprechende Gegenleistung an den Käufer zu übertragen. Damit ist der Kaufvertrag wirksam geschlossen. Der Käufer hat Anspruch auf direkte Herausgabe der Ware, der Verkäufer Anspruch auf die Gegenleistung.

    Die Ware wechselt also mit Eingabe/Einscannen des Preises an der Kasse den Besitzer, denn dieser Vorgang bedeutet die Annahme des Angebots.

    Das ist die schuldrechtliche Regelung.

    Vorsicht, ihr werft schuldrechtliche und sachrechtliche Regelungen munter durcheinander :eek: :D denn:

    Zu unterscheiden ist die sachrechtliche Regelung. Sachrechtlich geht die Ware mit der Einigung und der Übergabe auf den Käufer über. Dazu gehört der Eigentumsvorbehalt. Das bedeutet, die Übergabe der Ware geschieht unter aufschiebenden Bedingungen (bis der Kaufpreis gezahlt ist). Dieser kann aber nur greifen, wenn er ausdrücklich Bestandteil des Kaufvertrages ist, also ausdrücklich vereinbart wurde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. März 2010
  8. SvenC

    SvenC Board Ikone

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    AW: Wem gehört die Ware?

    oder so, horud
     
  9. mobafan

    mobafan Silber Member

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Der Eigentumsübergang hat gar nichts mit Bezahlen, Laden verlassen o. ä. zu tun. Der Eigentumsübergang findet in dem Moment statt, wo sich die Vertragsparteien über den Eigentumsübergang einig sind.

    Im Geschäft ist das i. d. R. halt mit dem Bezahlvorgang an der Kasse verknüpft (d. h. Eigentumsübergang mit Bezahlen der Ware), aber auch abweichende Konstellationen sind denkbar.
    Und zum Thema Eigentumsvorbehalt: Der gilt in der Regel in der Formulierung "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum". D. h. habe ich mein Geld vollständig erhalten, gebe ich das Eigentum an der Sache auf bzw. übertrage das Eigentumsrecht auf den Käufer.

    Und Eigentum hat nichts mit Besitztum zu tun, wobei man ja auch den unmittelbaren vom mittelbaren Besitzer unterscheiden muss. *schwafel*
     
  10. foo

    foo Wasserfall

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    AW: Wem gehört die Ware?

    Hui, bis heute dachte ich, ich bin schon groß und kann ganz alleine einkaufen gehen. Nun weiß ich, dass ich ohne Notar und Rechtsanwalt besser keinen Supermarkt mehr betrete. :) Spässle

    Ich hab hier übrigens noch einen Fall für die angehenden Handelsgroßmeister hier: Bei uns gibt es einen Supermarkt (Kaufland), da werden die Rasierklingen nicht direkt im Geschäft ausgestellt, sondern lediglich "Plastikkarten mit entsprechenden Bildchen" angeboten. Diese zahlt man dann ganz normal an der Kasse und muss dann anschließend mit dem Kassenzettel und der Plastikkarte zur Information gehen, um die Klingen ausgehändigt zu bekommen.
    Ab wann gehören mir denn nun die Rasierklingen? Und was ist, wenn ich die Karte kaufe, aber gar keine Klingen mehr vorhanden sind?*

    *) Ich weiß natürlich, was im wirklichen Leben passieren würde - ich bekomme mein Geld zurück und ärgere mich kurz. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. März 2010