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Wem gehört die Hausverkabelung in einem Mehrparteienmietshaus?

Dieses Thema im Forum "Smart Home und Internet über Sat, Kabel, Mobilfunk" wurde erstellt von EinNutzer, 13. November 2019.

  1. whitman

    whitman Wasserfall

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    Das ist zu pauschal, den es gibt Fälle, wo keinen Wasserzähler für die Wohung gibt.

    Zum Thema zurück, UM hat auch gekündigt, ist also auch der Meinung, das Sie nichts mehr machen können (= Das Hausnetz gehört ihnen nicht).
     
  2. Discone

    Discone Institution

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    Wasser, Wärme und Strom ist ein Grundbedürfnis in der Wohnung, niemand sollte zur Radio und TV-Nutzung gezwungen werden.
    Die Haushaltsabgabe (für die Bereitstellung von ÖR TV und Radio-Programmen) ist pro Wohnung eine Pflichtgebühr (ehemals GEZ), auch wenn überhaupt kein TV-Gerät / Radio-Gerät vorhanden ist. Gebührenforderungen für die Zwangsverkabelung sollten zukünftig verboten werden, dann kann der Hauseigentümer die Kosten zukünftig nur noch auf aktive Kabel-TV Nutzer verteilen / oder jeder Mieter hat einen Einzelvertrag.
    Es gibt Leute die überhaupt keine TV-Sendungen sehen, andere Beschäftigungen / Aktivitäten / Aufgaben haben und trotzdem glücklich sind.
    Radio wird auch über eine im Gerät integrierte UKW und DAB+ Antenne ermöglicht, mit eigener Sat-Antenne und /oder über DVB-T2 (z.B. mit Zimmerantenne) auch wertvolles ÖR Free-TV |ohne massive Werbebelästigungen / keine Werbe-Unterbrechungen in der interessanten TV-Sendung am Abend|.

    Nochmals OT: Pflichten zum Einbau von Wasserzählern in Wohnungen, gemäß Landesbauordnungen
    Das muss zusätzlich beachtet werden: Eichpflicht für Energie- und Wasserzähler
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2019
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Dabei musst du aber aufpassen. Dein Vermieter wird dich dann an die nette Broschüre mit dem Schimmel und dem Lüften erinnern. Die Verantwortung dafür dass kein Schimmel entsteht obliegt dir dann in höherem Umfang. Grundsätzlich geht man davon aus, dass der Architekt die Heizkörper so berechnet hat, dass bestimmte Temperaturen je nach Verwendung eines Raumes eingehalten werden. Diese Temperaturen dienen nicht nur dem Komfort des Mieters, sondern auch der Erhaltung der Bausubstanz.
    Du kannst dir natürlich die Heizung in der Küche sparen, wenn du jeden Tag ausgiebig den Backofen nutzt.
    Wenn auf deinen Wunsch ein Heizkörper entfernt wird, übernimmst du die Verantwortung dafür, dass die Bausubstanz nicht geschädigt wird, am einfachsten zB. indem du eine Türe aushängst oder so, und so dafür sorgst dass der nicht geheizte Raum im Winter nicht zu weit abkühlt. Und wie gesagt, wehe es kommt zu Schimmel, das geht dann schnell auf deine Kappe.
     
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  4. EinNutzer

    EinNutzer Gold Member

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    Zumindest ist es UM ersteinmal den Aufwand nicht wert, für <30 Parteien die Hausverkabelung zu ergänzen.

    Dass das hausinterne Netz dem Vermieter gehört, haben wir gestern telefonisch von ihm erfahren.

    Ob eine Exklusivitätsklausel im Telekomvertrag vorhanden ist, will der Vermieter in den nächsten Tagen prüfen. Falls keine vorliegt, darf UM Nutzer theoretisch wieder anschließen. An die Telekom muss dann doch weiter für TV entrichtet werden, doch der Mieter kann sein UM-Produkt, das er separat und direkt bei dem Anbieter abschließt, weiterbenutzen.
     
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  5. EinNutzer

    EinNutzer Gold Member

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    Du bist immer verantwortlich, dass kein Schimmel entsteht. Du bist nie mehr oder weniger Schuld. Im Zweifelsfall kann dir ein Vermieter vielleicht leichter einen Strick drehen, das stimmt. Doch genauso gut kann er behaupten, dass du nicht richtig gelüftet hast. Und das behaupten viele Vermieter. Bis (d)ein Gutachter Mängel in der Bausubstanz findet.

    Aber dieses Beispiel passt wie die Faust auf's Auge in Bezug auf Andersversorgung:

    Code:
    Du heizt deine Küche mit dem Backofen   ==    Du schaust TV über DVB-T
    Du bezahlst für den Heizkörper          ==    Du bezahlst für die TV-Versorgung über den Kabelanschluss
    Du kannst den Heizkörper abbauen        !=    Du kannst die Kabelversorgung nicht abbestellen

    Da musst du gehörig aufpassen! Wenn du einen ungeheizten Raum durch einen anderen Raum beheizt, so kann sich jegliche Feuchtigkeit beider Räume im unbeheizten Raum an der entferntesten Wand ansetzen. Hier entsteht der Schimmel schnell.

    Daher soll man sowas bloß nicht dauerhaft praktizieren, ohne auf ausreichende Lüftung und einen dauerhaft geringen Temperaturunterschied zwischen den verschiedenen Räumen zu achten. Das gilt auch dann, wenn man den Heizkörper nicht ausbaut, sondern einfach bloß nicht benutzt!
     
  6. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Im Gegenteil ist es eine »Sauerei«, als (potentieller) Mieter dem Eigentümer vorschreiben zu wollen, zu welchen Bedingungen er sein Eigentum vermietet.
    Wem dieser Punkt wichtig ist, kann gerne eine Wohnung mieten, die entsprechend angeboten wird.

    Es geht doch auch keiner in ein Restaurant, bestellt ein Jägerschnitzel (nach der West-Definition ;) ) und beschwert sich, dass Pilze in der Soße sind.
     
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  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das mag sein, ändert aber nichts an der grundsätzlichen rechtlichen Situation, dass dem Telekomunikationsunternehmen nur die Leitung bis zum HÜP bzw bspw. bei DSL bis zur 1. TAE-Dose gehört, an denen dann auch niemand rumfriemeln darf. Alle weiteren Verkabelungen sind im Eigentum des Hausbesitzers, egal, wer die mal anno dunnemal gelegt hat (und sicher dem Eigentümer in Rechnung gestellt hat).

    Die Zwangsverkabelung war dir bei Abschluss des Mietvertrags bewusst und Du hast das mit der Unterschrift unter dem Mietvertrag auch akzeptiert.
     
  8. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Ich möchte nochmals an Beitrag 13 erinnen.
     
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  9. EinNutzer

    EinNutzer Gold Member

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    Nein, ein Vermieter hat sich nicht auf Kosten der Mieter zu bereichern!

    Genau das tut er, indem er eine saftige Provision kassiert und nebenbei keinen Cent eigenes Geld für irgendwas bezahlt!

    Sowas gibt es nirgendwo sonst. Sämtliche Kosten müssen vom Mieter bezahlt werden, für etwas, was dieser im Zweifelsfall nicht haben will. Es ist gut, dass sich die Politik endlich dieser Unart entgegenstellt.


    Nebenbei nur mal als Hinweis für die Befürworter hier: Es gibt Situationen, in denen man auf Wohnraum angewiesen ist. Da kann man sich die Wohnung nicht anhand einer nicht vorhandenen erzwungenen Kabelversorgung aussuchen. Und dass sich ein Otto-Normal-Mieter nicht mal eben 'nen Eigentumshaus leisten kann, das können sich die sich an den Mietern bereichernden Vermieter mit ihren üppigen Provisionen und anderen Schmankerln ja auch gar nicht vorstellen. Das braucht man denen wohl nicht anlasten. Eigentumswohnung reicht nämlich nicht unbedingt, denn da ist man an Entscheidungen der Verwaltung gebunden.
     
  10. EinNutzer

    EinNutzer Gold Member

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    Meine Ursprungsfrage bezog sich genau darauf, zu erfahren, wie die rechtliche Situation sein könnte. Wie da Erfahrungswerte anderer Leute hier im Forum sind.

    Ich wollte eine Basis haben, bevor ich mit Vermieter, Unitymedia oder Telekom in Kontakt trete.

    Dass das ganze jetzt in eine Grundsatzdiskussion Pro/Kontra Kabelgebühren in den Nebenkosten ausartet, war nicht meine Intention, stört mich aber gar nicht.