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Wem gehört die Hausverkabelung in einem Mehrparteienmietshaus?

Dieses Thema im Forum "Smart Home und Internet über Sat, Kabel, Mobilfunk" wurde erstellt von EinNutzer, 13. November 2019.

  1. EinNutzer

    EinNutzer Gold Member

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    Dann warte auf die Verfilmung!
     
  2. EinNutzer

    EinNutzer Gold Member

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    So was in der Art wollte ich hören: Könnte der alte KNB Rechte an der Anlage haben oder nicht, auch wenn er sie zuvor für uns Mieter augenscheinlich wie sein Eigentum verwaltet hat.

    Da häufig zu lesen ist, dass sich Vermieter bloß nicht um das hausinterne Kabelnetz kümmern möchten und dies komplett in die Hände des Netzbetreibers geben, hätte ich gedacht, dass das Netz im Besitz des KNBs liegt, der es ja in Eigenverantwortung baut und modernisiert. Besonders in unserem Fall, da UM erst vor weniger als 5 Jahren das hausinterne Netz modernisiert hat. Ich könnte mir vorstellen, dass die Maßnahme noch gar nicht abgeschrieben ist. Dass der Subunternehmer dabei gepfuscht hat, ist noch eine andere Sache. Keine Abnahme sorgt eben für Pfusch.

    Wenn man bedenkt, dass die Telekom uns nun für knapp 3 Euro im Monat pro Haushalt quasi gleich versorgen kann wie zuvor Unitymedia - und ersterer dazu noch 'ne neue Glasfaserleitung inklusive Tiefbauarbeiten mitliefert - so haben wir die damalige Modernisierung der Verkabelung wahrscheinlich auch in der kurzen Zeit schon vielfach abbezahlt.


    Das wäre traumhaft. Keine Partei im Haus (mit der ich gesprochen habe) wünscht sich eine Fernsehversorgung per Kabelanschluss. Wenn es nach uns ginge, wäre das Ding längst gekündigt - und auch nicht neu an die Telekom vergeben -, denn mit DVB-T2 ist die Grundversorgung gesichert. Zudem duldet unser Vermieter bei uns Satelliten-Schüsseln an den Balkonen.


    Ha, "zufriedene Mieter".

    Das sollte sich meiner Meinung nach auf die bloße Verfügbarkeit eines Breitbandanschlusses in der Wohnung beziehen. Wünscht der Mieter darüber eine Versorgung, dann kann er mit dem Betreiber einen Vertrag abschließen.

    Die Zwangsversorgung mit Fernsehsignalen, finanziert über die Mietnebenkosten, halte ich für eine Sauerei. Gibt's in anderen Ländern so auch nicht, oder?
     
  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Bau/Kauf ein Eigenheim dann kannst Du machen was Du willst.
    Nachher meckern bringt nichts.
     
  4. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Zwang? Hat dich jemand gezwungen, die Wohnung zu mieten?
    Beschwerst du dich auch bei einer als möbliert angebotenen Wohnung, dass schon Möbel drin stehen?
     
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  5. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Oder beschwert sich jemand über die „Zwangsversorgung“ von Mietwohnungen mit Wasser oder Wärme?
     
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  6. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    In dem Haus bestimmt, wenn die Wasserhäne nicht mindestens aus 18 Karat Gold sind. :ROFLMAO:
     
  7. Discone

    Discone Institution

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    Diese Gesetzesänderung wäre gut, dann könnten alle Mieter zukünftig eine Zwangskabelgebühr ablehnen / im Mietvertrag unzulässig:
    Politik will Kabelgebühren aus Nebenkosten streichen :winken:
     
  8. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Ob die Mieter zufrieden sind oder nicht, ist dem Vermieter reichlich egal, solange sie pünktlich zahlen, nichts kaputt machen, und keinen Streit im Haus verursachen. Oft erfüllen zufriedene Mieter diese Kriterien aber eher als unzufriedene. ;)
    Der Traummieter erledigt dann noch handwerkliche Arbeiten selbst, und nimmt sogar Renovierugnsarbeiten vor, für die der Vermieter dann großzügig das Material stellt.
     
  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Ich weiß nicht wie das heute aussieht, aber als ich damals in meine Wohnung gezogen bin, da hatte der Hausverwalter mit dem lokalen Kabelnetzbetreiber einen Gruppentarif für alle Wohnungen ausgehandelt, und den an die Mieter weitergegeben. So kostete der in den Nebenkosten fest verankerte Betrag für das Kabel nur rund ein Drittel, gegenüber eines einzelnen Vertragsabschlusses. Irgendwann konnte sich der kleine lokale Anbieter aber nicht mehr halten (vielleicht zu freundlich und zu billig?), und die Hausverkabelung wurde an einen der großen Anbieter verkauft. Dieser kaufte also explizit die hausinterne Verkabelung, und konnte danach jedem Mieter einen einzelnen Vertrag anbieten. Das war genau im Jahr 2004, das weiß ich daher so genau, weil ich damals die Gelegenheit genutzt habe um auszusteigen, und da habe ich mich auch hier angemeldet.

    Wenn es dem Hausverwalter also gelingt, einen guten Gruppentarif auszuhandeln, kann das durchaus im Interesse der Mieter sein.
     
  10. EinNutzer

    EinNutzer Gold Member

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    Wärme und Wasser werden verbrauchsabhängig abgerechnet. Du bist nicht gezwungen, für etwas zu bezahlen, was du nicht konsumiert oder benutzt hast.

    Du kannst sogar die Wasserversorgung kündigen. Dann bezahlst du gar nichts für die Verfügbarkeit eines Wasseranschlusses in deiner Wohnung.

    In unserem Haus kannst du in Abstimmung mit dem Vermieter Heizkörper abmontieren lassen, die du nicht mehr in deiner Wohnung wünscht. Dann bezahlst du auch nicht mehr für den "Wärmeerfasser", der an dem Heizkörper angebracht ist. Also auch hier eine Versorgungs- und Zahlungsfreiheit möglich.

    In beiden Fällen bist du als Mieter Kunde bei dem Versorger. Dir wird in keinem Fall etwas aufgezwungen, wie beim Kabelanschluss in der Miete.

    Selbstverständlich sollte ein Vermieter die Anschlüsse in der Wohnung zur Verfügung stellen. Aber ob du sie benutzt oder nicht, gehört dir überlassen. Die Bezeichnung "Kabelanschluss" ist ja auch nicht korrekt! Du hast nämlich nicht nur einen "Kabelanschluss", sondern auch eine "Kabelversorgung" in Form einer Flatrate am Hals.

    Gänzlich was anderes, als die genannte Zugriffsmöglichkeit auf Strom, Wasser oder Wärme: Bei Strom, Wasser und Wärme bekommst du nämlich tatsächlich nur den Anschluss. Die Versorgung musst du aktiv bestellen oder lässt es bleiben!

    Ihr könnt es schönreden, wie Ihr wollt. Zwangskabelversorgung in den Mietnebenkosten ist eine Sauerei!