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Welche Rückholangebote gibt es zur Zeit ?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von musicsurfer, 18. Januar 2006.

Status des Themas:
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  1. #67

    #67 Guest

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    AW: Welche Rückholangebote gibt es zur Zeit ?

    Das ist bekannt. Es geht um das Urteil des AG Nördlingen.
     
  2. FoxMulder1970

    FoxMulder1970 Senior Member

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    Technisches Equipment:
    irgendwas mit steckern
    AW: Welche Rückholangebote gibt es zur Zeit ?

    Grad hat "Premiere" sich bei mir gemeldet ...


    Verlängerung meines Abos "3 für 2" um 12 Monate (sprich Film und Familie) für 19,98€ :winken:


    Damit kann ich gut leben

    :D
     
  3. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    folgende AGB-Klauseln sind allesamt unwirksam

    auch wenn du das alles schon kennst #67, viele Leser hier scheinen dies nicht zu kennen

    Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das im Rahmen von Abonnementverträgen Bezahlfernsehen anbietet, sind unwirksam(x GmbH & Co. KG = Name des PayTV-Anbieters)


    Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das im Rahmen von Abonnementverträgen Bezahlfernsehen anbietet, sind unwirksam:

    a) Unabhängig davon behält sich die X GmbH & Co. KG vor, das Programmangebot, die einzelnen Kanäle, die Nutzung der einzelnen Kanäle sowie die Zusammensetzung der Programmpakete zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.

    b) Die X GmbH Co. KG kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht.

    c) Ab der Verlängerung gelten die Tarife für die jeweils verlängerte Laufzeit.

    d) Die X GmbH & Co. KG behält sich vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung des Programmangebots die Abonnementbeiträge zu ändern. In diesem Fall ist ... die X GmbH & Co. KG berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen. Stimmt der Abonnent der Leistungsänderung zu, kann die X GmbH & Co. KG die Preisstruktur anpassen, ohne dass dies ein Kündigungsrecht des Abonnenten auslöst."

    BGH – Urteil vom 15.11.2007, Aktenzeichen: III ZR 247/06


    BGH - Urteil vom 15.11.2007, Aktenzeichen: III ZR 247/06 - Urteile-Sammlung von Juraforum.de
     
  4. FoxMulder1970

    FoxMulder1970 Senior Member

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    Technisches Equipment:
    irgendwas mit steckern
    AW: Welche Rückholangebote gibt es zur Zeit ?



    ähhmoment

    ich hab um 12:28 noch was zum Thema geschrieben:




    Grad hat "Premiere" sich bei mir gemeldet ...


    Verlängerung meines Abos "3 für 2" um 12 Monate (sprich Film und Familie) für 19,98€ :winken:


    Damit kann ich gut leben

    :D
     
  5. #67

    #67 Guest

    AW: folgende AGB-Klauseln sind allesamt unwirksam

    Ich weiß nicht, was du dauernd damit willst.
    1. Die neuen AGB sind auf dieses Urteil hin angepaßt worden.
    2. Hat die Gültigkeit der neuen AGB mit dem Urteil aus Nördlingen nichts zu tun.
    Dein Hinweis auf das Urteil aus Nördlingen auf die Frage nach der Gültigkeit der aktuellen AGB war insofern unsinnig.
     
  6. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Welche Rückholangebote gibt es zur Zeit ?

    Das muss der David (Kunde) gegen Goliath (Premiere) doch gar nicht tun. Die Klagen werden doch in schöner Regelmässigkeit von den Verbraucherverbänden geführt. Und vor Gericht wurde Premiere bezüglich ihrer AGB doch unmissverständlich die Grenzen aufgezeigt.
    Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass Premiere das Risiko eingehen wird und laufende Verträge zu ungunsten des Abonnenten ändert.
    Die Preis - und Programmänderungen werden bestimmt erst bei einem Neuabschluss zum tragen kommen.
    Und das ist auch gut so!
     
  7. SebastianG.

    SebastianG. Guest

    AW: Welche Rückholangebote gibt es zur Zeit ?

    Wir werden ja sehen ob die Verbraucherschutzzentralen sich der Sache annehmen.:D
     
  8. SebastianG.

    SebastianG. Guest

    AW: Welche Rückholangebote gibt es zur Zeit ?

    Ich vergaß. T-Home hat ja die ganzen exklusiven Rechte *lach*

    Wer bei T-Home exklusive INhalte sehen will, darf auch über T-Home Premiere buchen.

    Da helfen dir auch deine Stinkfinger nichts. :LOL::LOL::LOL:

    P.S.: Nach dem letzten Bericht im Stern werden sich sicherlich gaaaaanz viele Leute T-Home ins Haus holen. Getreu dem Motto: Man kann sich ja sonst über nichts aufregen.
     
  9. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    AW: Welche Rückholangebote gibt es zur Zeit ?

    Zugegebenermaßen sind weder Premiere noch T-Home das gelbe vom Ei.
    Aber um die Senderauswahl vom BIG TV bei T-Home Entertain (zur Zeit 13,-Euro) zu bekommen, müßte ich als Neukunde bei Premiere mindestens 3 Pakete buchen. Ein Paket 20 Euro das zweite befristet kostenlos, danach ebenfalls 20 Euro

    [​IMG]
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. März 2009
  10. SebastianG.

    SebastianG. Guest

    AW: Welche Rückholangebote gibt es zur Zeit ?

    Tja und wieviel mußt du bei T-Home blechen wenn du Entertain Comfort mit einer weniger anfälligen VDSL Leitung bestellst?

    Damit kann ich mir dann das ein oder andere Premiere Paket wieder bestellen. Ätsch- Bätsch.

    Wenn ich bei T-Home (basierend auf VDSL) das Entertain Comfort und das ein oder andere Premiere Paket buche bin ich schon bei locker 80 Euro. Absolut uninteressant für die meisten.

    Küsst du gerne Hintern??? Dein Smilie läßt diesen Fetisch erahnen.
     
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