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Welche Programme sind Pflicht?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von psychoprox, 14. Februar 2012.

  1. Fitzgerald

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Hallo Volterra,

    was deine unverblümte Androhung von Gewalt hier in diesem Thread zu suchen hat weiß ich auch nicht. :mad:

    Warum reagierst du so allergisch? Fällt dir einen Zacken aus der Krone wenn du zugibst dass du meine Beiträge gar nicht richtig gelesen hast?

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Alles was ich geschrieben habe ist richtig. Du bist mir den Gegenbeweis schuldig geblieben. Ich habe dich mehrfach aufgefordert auch nur ein einziges Gerichtsurteil zu verlinken wo etwas anders drin steht als ich hier zum Besten gebe.

    Von dir kommt nichts :mad:

    Wer ist denn jetzt der Foren-Troll: du oder ich?

    Ich habe in Beitrag Nr 8 - also frühzeitig - aufgezeigt, wie das Problem des fehlenden Viva-Empfangs rechtlich korrekt gelöst werden kann.

    Inzwischen haben wir eine Bestätigung von Mischobo dass das, was ich in meinem ersten Beitrag in diesem Thread in Zeile 8 geschrieben habe, rechtlich und technisch möglich ist.

    Wer jetzt ziemlich alt aussieht ist Volterra der mir Gewalt androht, in diesem Thread völlig off-topic schreibt und keinerlei eigene Sach-Argumente vorzubringen hat.

    Komm, Junge, geh woanders spielen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2012
  2. Fitzgerald

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Hallo Gorcon,

    auch für dich ganz langsam: wenn ich eine Verletzung des Grundrechts auf Informationsfreiheit nach Artikel 5 rüge, dann ist mein Ansprechpartner der Vermieter.

    Es ist mir doch völlig egal was der Vermieter für Verträge mit Dritten abschließt. Ich will einfach nur Fernsehen :winken:
     
  3. Fitzgerald

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Hallo Eike,

    das ist eine gute Frage: was soll eigentlich eingeklagt werden? Mit welchem Ziel? Dazu muß man zunächst analysieren, wer mit wem in einer Vertragsbeziehung steht.

    Psychoprox kann als Bittsteller an die WTC herantreten sie mögen doch bitte Viva einspeisen, aber ich glaube nicht, dass er in einer Rechtsbeziehung mit dieser Firma steht, aus der sich ein Klageanspruch ableiten ließe

    Wie die Firma mit seinen Bitten umgeht hat Psychoprox berichtet. :mad:

    Sein Vermieter könnte an seiner Stelle die WTC verklagen: wegen unzureichender Leistungserbringung. Die WTC könnte dann entweder nachbssern oder den Vertrag vorzeitig beenden.

    Psychoprox kann seinen Vermieter wegen allem Möglichen verklagen, wegen Mängeln bei der Fernsehversorgung und / oder wegen Verletzung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit. Das Ziel bestände entweder darin die zusätzlichen, gewünschten Programme sehen zu können oder wenigstens die Zwangs-Beteiligung für das (bei gleichzeitig bestehendem UGM-Einzelnutzervertrag vollkommen überflüssige) WTC Kabel nicht mehr zahlen zu müssen.

    Wie in Beitrag Nr. 8 schon dargestellt - und inzwischen von Mischobo 2 x bestätigt - kann Psychoprox die fehlen (SD) Programme sofort sehen wenn er einen Einzelnutzervertrag mit dem ortsüblichen, marktbeherrschenden Kabel-Platzhirsch abschließt, der je nach Gesinnung des Users (UM-Patal) als Unitygurkenmedia oder (bei Mischobo) als Ultra Gutes Medium bezeichnet wird

    Eine Klage auf bessere Fernsehversorgung durch den Vermieter ist deshalb entbehrlich, es sei denn, Psychoprox ist Sky-Abonennt, dann sieht es wieder anders aus

    Am besten wäre es, Psychoprox könnte seinen Vermieter dazu bringen, dass dieser sich bei der WTC über die fehlende Viva-Einspeisung beschwert und mit Konsequenzen droht.

    In diesen Brief könnte der Vermieter hinein schreiben dass die WTC doch eigentlich eine Alternative zu Unitygurkenmedia sein wollte und dass sie dieses Ziel ganz schon vermasseln wenn einzelne Mieter ENV mit UGM abschließen weil UGM einfach das bessere und vielseitigere Angebot hat.

    Der Vermieter kann das tun. Psychoprox selbst ist leider gegenüber der WTC relativ machtlos.

    Ob er gezwungen werden kann, sich an den Kosten für den WTC -Anschluß zu beteiligen, falls er wegen offensichtlicher Mängel dieses Angebotes zusätzlich 18 € im Monat an UGM zahlt - das sollte man einen Rechtsanwalt fragen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2012
  4. Fitzgerald

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Hallo Psychoprox,

    wie stehts denn bei dir mit DVBT Empfang? Hast du stabilen Empfang per Zimmerantenne? Es gibt sehr schöne DVBT Receiver mit HDMI, optischem Audio Ausgang und USB für externe Aufnahmen. Kosten ca. 60 €. Durch das zusätzliche HDMI Kabel kannst du den DVBT Receiver problemlos zusammen mit dem WTC Kabel benutzen. Wäre das eine Lösung?

    Mischobos Hinweis auf Entertain finde ich sehr gut. Das ist die Lösung für die ich mich damals enschieden habe als unsere Sat Gemeinschaftsantenne kaputt war und die Hausbesitzerin nichts reparieren wollte weil wir doch das digitale Antennen Fernsehen hätten.

    Bei Entertein genieße ich vor allem den Bedienungskomfort, z.B. dass ich von unterwegs über das Smartphone den Mecia Receiver programmieren kann wenn ich merke dass ich nicht rechtzeitig zu Hause bin.

    Ansonsten ist Entertain Klasse und ich bin rundum zufrieden mit dem Produkt :winken:

    Ich sehe 2 Nachteile: die Telekom ist einer der teuersten Anbieter auf dem Markt und Aufnahmen von verschlüsselten Sendern kann man zwar auf dem Media Receiver speichern aber nicht exportieren

    Aber Entertain ist schon ein tolles Produkt, keine Frage
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2012
  5. psychoprox

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    DVB-T geht sehr gut mittels Zimmerantenne. Hab nen einfachen Strong Receiver mit ner alten Hirschmann ZIFA D-16 V am laufen. Super Empfang! Allerdings gehts ja nicht nur um VIVA sondern auch um Comedy Central.

    T-Entertain wäre auch möglich, allerdings wie schon angesprochen sehr teuer und auch "nur" VDSL25, da könnte ich genausogut 3play von Unitymedia nehmen.
     
  6. Gorcon

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Es liegt aber überhaupt keine Verletzung des grundrechtes auf Informationsfreiheit vor da kein Sender fehlt der eingespeist werden muss!
    Der Vermieter hat mit dem Angebot das der Kabelanbieter weinspeist nichts am Hut!
    Es gibt bei Digitalen Sendern überhaupt keinen Must Carry Status. Wenn der nur die ÖR einspeisen würde würde das auch schon genügen. (Mehr gibts bei DVB-T in vielen Gebieten auch nicht)
     
  7. Fitzgerald

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Das ist ja toll! Gratuliere! Es freut mich dass dein Viva Problem gelöst ist :love:

    Wegen Comedy Central würde ich erst mal abwarten. Vielleicht kann ein Freund für dich die wichtigsten Sachen aufnehmen und du holst dir ab und zu einen USB Stick ab?

    Wenn VDSL verfügbar ist würde ich dir zuraten. Es kommt darauf an wie du sozial vernetzt bist und was du im Internet machst. Der wesentliche Vorteil bei der Telekom ist der megaschnelle, stabile Upload.

    Für viele User ist der schnelle Upload wichtiger als hypothetische Downloadgschwindigkeiten die man in der Praxis doch nicht braucht.

    Unitymedia kann in Sachen Upload mit VDSL nicht mithalten. Das sagen alle hier im Forum soweit ich gehört habe. Ein Problem ist das VDSL vielerorts nicht verfügbar ist. Wenn du's haben kannst dann schlag zu :winken:
     
  8. Fitzgerald

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Mensch, Gorcon, was ist denn in diesem Thread mit dir los? Warum widersprichst du mir dauernd? Erst hast du behauptet Viva sei Pay TV - was völliger Blödsinn ist. Viva gehört in allen mir bekannten Kabelnetzen zur Grundausstattung. Nix Pay TV!

    Kann es sein dass dein Haß auf die Privatsender dir die Sinne vernebelt? :confused:

    Ich habe oft genug gesagt dass ich RTL sehe. Über Sat mit V13 bekomme ich RTL HD als Teil meines Sky Abos kostenlos freigeschaltet.

    Deine ablehnende Haltung bezüglich der Privatsender ist bekannt, trifft aber bei mir auf Unverständnis.

    Selbstverständlich liegt eine Grundrechtsverletzung vor wenn mich jemand daran hindert mich aus einer frei zugänglichen Informationsquelle zu unterrichten.

    Das Grundrecht auf Informationsfreiheit hat absolut nichts mit einem Must Carry Status zu tun. Wo hast du diesen Quatsch bloß her?

    Wenn ich mir aber eigenmächtig eine Sat Schüssel an die Wand nagele obwohl im Mietvertrag steht dass ich das nicht tun soll, dann ist das auch eine Grundrechtsverletzung, nämlich des Hausbesitzers auf Eigentum.

    Vor Gericht geht es dann darum einen fairen Interessenausgleich zwischen diesen Grundrechten herbeizuführen.

    Aber eine Grundrechtsverletzung liegt definitiv schon vor wenn ich einen Provinzsender aus Hintertupfigen, aus Buxtehude oder - um es hier im Rheinland mal konkret zu machen - aus der Provinz Limburg sehen will und mir jemand verbieten will.

    Im Grundgesetz steht doch nicht dass ich begründen muß warum ich den (total langweiligen) Provinzsender aus Limburg sehen will.

    Ob es im Rahmen einer Güterabwägung sein kann dass ein Mieter in einer Hausgemeinschaft gewisse Beschränkungen seiner Grundrechte hinnehmen muß - das ist eine andere Sache.

    Aber dass du bestreitest dass eine Verletzung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit vorliegt - das wundert mich schon sehr. Du bist doch sonst ganz vernünftig und könntest Begriffe, die du nicht verstanden hast, googeln, bevor du in der Öffentlichkeit Dinge erzählst die einfach falsch sind.

    Genau wie Volterra wirst du mit Sicherheit kein Gerichtsurteil finden dass deine sachlich falschen Positionen deckt.

    Dass es ausreichen könnte nur die ÖR einzuspeisen kann auch nur jemand sagen der unter einem ausgeprägten Haß auf die Privatsender leidet.

    Eine andere Frage ist wer die Kosten für was übernimmt. Dazu gibt es ein BGH Urteil. Es ist nichts dagegen einzuwenden wenn ein Mieter, der zusätzliche Programme haben will, dafür mit einem überschaubaren monatlichen Geldbetrag zur Kasse gebeten wird.

    Im Fall von Psychoprox wären die 18 € im Monat, die Unitygurkenmedia für den Einzelanschluß verlangt, ein solches zulässiges Entgelt das mit der Rechtsprechung des BGH vereinbar ist.

    Nur hat Psychoprox keine Lust die 18 € zu bezahlen.

    Alles klar?
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2012
  9. Martyn

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Aber ich bin mir sicher das man eine doch so gravierende Leistungsverschlechterung nicht hinnehmen muss.

    Entweder gegenüber dem Vermieter oder aber gegenüber dem Kabelnetzbetreiber hat man sicher einen Anspruch auf die Zugesicherte Leistung. Und wenn man einen Kabelanschluss zahlt dann hat man auch Anspruch auf alle kabeltypischen Programme, nicht nur auf minimale Grundversorgung.

    Platz wäre in der WTC Anlange jedenfalls genug. Sie könnten ja entweder den HD+ Transponder (dafür zahlt doch eh niemand freiwillig) oder den Transponder mit BR alpha und SR (braucht man NRW auch nicht so dringend) opfern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2012
  10. Gorcon

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Bei Kabeldeutschland ist Viva sehr wohl Pay-TV (genauso wie die Privaten) und zur Grundausstattung gerhört so ein Sender überhaupt nicht.
    Von Dir, weil Du immer wieder behauptest das VIVA zu einem Grundrecht gehört.:eek: Es gibt Kabelnetze da sind nur die Hauptsender drinn, als ARD und ZDF Transponder, zwei für die Privaten und der HD Transponder der ÖR. Mehr aber nicht. Soviele Sender hat man gewöhnlich nichtmal per DVB-T (wo es auch kein VIVA in der Regel gibt).
    Das gleiche gilt für VIVA auch.

    So das Thema ist jetzt durch!