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Welche Programme sind Pflicht?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von psychoprox, 14. Februar 2012.

  1. Fitzgerald

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    @Volterra: ich staune immer wieder wie schwer es dir fällt einfache juristische Sachverhalte zu begreifen.

    Anhand der Kanalbelegung die psychoprox im Detail veröffentlicht hat kann man ersehen dass das Angebot der WTC erhebliche Mängel hat und somit minderwertig ist.

    In Beitrag Nr. 8 habe ich vorgeschlagen dass P. seinen Vermieter auffordern soll die schwerwiegenden Mängel in der Fernsehversorgung abzustellen.

    Der Vetmieter hat mehrere Möglichkeiten wie er das tun kann.

    Er kann zum Beispiel dem Mieter vorschlagen, anstatt des minderwertigen WTC Angebots das Ultra Gute Medium zu nutzen

    Auf diese Möglichkeit habe ich in Beitrag Nr. 8 Zeile 7 - 8 hingewiesen

    Was hast du an meinem Beitrag nicht verstanden?

    Warum versuchst du mich in der Öffentlichkeit schlecht zu machen?

    Alles was ich geschrieben habe ist richtig. Viva gehört zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen im Sinne von Artikel 5 und der Vermieter muß den Zugang ermöglichen.

    Was genau ist an diesem Sachverhalt unklar oder falsch?

    In Beitrag Nr. 14 haben wir erfahren dass der Vetmieter sich in keiner Weise quer stellt. Die Wohnung von Psychoprox ist bereits mit einem Kabelanschluß des Ultra Guten Mediums ausgestattet und P. steht sogar bereits in einer Geschäftsbeziehing mit dieser Firma.

    Es ist also keineswegs so dass der Vermieter P. in seinen Grundrechten beschränkt sondern es ist die freie Entscheidung von Psychoprox dass er das marktübliche Entgelt, dass die Gurkentruppe für ihre Fernseh-Dienstleistungen fordert, nicht zahlen will

    Nachdem Psychoprox seine Entscheidung in Beitrag Nr. 14 kund getan hatte war der Fall für mich erledigt

    Was du, Volterra, aus meinem Schweigen in einem anderen Thread für aberwitzige Schlüsse ziehst, will ich so nicht stehen hast. Ich habe den Eindruck, dass du derjenige bist, der die Rechtskage nicht kapiert. Sie war in diesem Fall klar und übersichtlich.

    Ich erwarte, dass du dich bei mir entschuldigst und deinen Sinnlosbeitrag im HD+ Forum löschst.
     
  2. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Hä?:LOL:
    Gäbe es die Netiquette nicht,
    dann würde ich Dir aufgrund Deiner stumpfen von Unwissenheit strotzenden
    und gebetsmühlenhaften Vielzeiler zum Recht auf Satempfang,
    - einen Nasenring verpassen.
     
  3. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Viva und Nick sollte imho schon empfangbar sein.

    Wenn die Programme bislang (wenn auch nur analog) zu empfangen sind, aber künftig nicht mehr, dann würde diese Verschlechterung ja zur Sonderkündigung berechtigen.

    Das heisst, das du dann ohne Probleme zu Unitymedia wechseln kannst.
     
  4. Gorcon

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Nein, das geht nicht da der Vermiter den Gestattungsvertrag mit dem Kabelanbieter abgeschlossen hat. Solche Verträge können nicht so ohne weiteres gekündigt werden (Das fehlen von Viva ist jedenfalls überhaupt kein Gund zumal es ja alternativen zu diesem Sender gibt).
     
  5. mischobo

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    ... eine solche Gestattung liegt hier aber vor, denn sonst könnte psychoprox kein Internet von Unitymedia nutzen.
    Ber wie psychoprox schreibt, wird er über den Vermieter "zwangsverkabelt". Deshalb kann er den Kabelanbieter nicht wechslen, sondern hat nur die Möglichkeit zusätzlich die TV-Angebote von Unitymedia nutzen zu können. Dazu müsste er lediglich einen Einzelnutzervertrag mit Unitymedia abschliessen, der mit 17,90€ im Monat zu Buche schlagen würde ...
     
  6. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Auch mit einem Einzelnutzungsvertrag kann man den Kabelanbieter nicht so einfach wechseln.
    Dann könnte ich ja auch zwischen den drei Anbietern hier tauschen da es hier nur Einzelnutzungsverträge gibt.

    Und wie ich schon schrieb bei der WTC gibts genug andere Musiksender (auch FTA oder als Prepaid Abo möglich)
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    ... wie der TE bereits erwähnte, wird er über seinen Vermieter von der WTC zwangsverkabelt. Ein Wechsel zu Unitymedia ist nicht möglich.
    Er könnte theoretisch aber das Unitymedia-TV-Angebot zusätzlich. Dann hätte der TE 2 Kabel-TV-Anschlüsse. Den Kabel-TV-Anschluss der WTC würde er über die Mietnebenkosten bezahlen und den Kabel-TV-Anschluss von Unitymedia als Einzelnutzer direkt an Unitymedia bezahlen.
    Theoretisch könnte der TE die beiden vermissten Programme auch via T-Entertain beziehen, sofern die Telekom an seinem Standort eine dafür ausreichende DSL-Bandbreite anbieten kann.
    Zumindest Viva kann der TE auch via DVB-T empfangen.

    Aber ganz egal, wie sich der TE entscheidet; den WTC-Kabel-TV-Anschluss zahlt er in jedem Fall. Ist hier in der Gegend in von WTC versorgten Wohnobjekten nicht anders ...
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Wie kommt man eigentlich da drauf das man auf Spartenprogramme einen einklagbaren Anspruch hätte? Das Grundprogramm wird durch die LMA definiert. Und da dürften private Jugendprogramme nicht dabei sein.
     
  9. Fitzgerald

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Hallo Mischobo,

    danke für deinen Beitrag. Habe auch brav auf den Danke Knopf gedrückt. :winken:

    Was du schreibst habe ich bereits in Beitrag Nr. 8 auf Seite 1 Zeilen 7-8 dargestellt:

    wenn sich Psychoprox schrifich beim Vermieter über die Mängel in der Fernsehversorgung beschwert, dann hat er einen Einzelnutzervertrag mit der Gurkentruppe am Hals.

    So habe ich das wörtlich geschrieben. Einzelne User wie Volterra haben offensichtlich erhebliche Schwierigkeiten diese einfache und übersichtliche Rechtslage zu kapieren
     
  10. Fitzgerald

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    AW: Welche Programme sind Pflicht?

    Ich weiß ja was meine Tochter sieht. Die Top 100 sind Pflicht :winken:

    Selbstverständlich ist Viva eine Informationsquelle. Du kannst zwar sagen das meiste was die Moderatorinnen erzählen ist Klatsch und Tratsch - aber auch das sind Informationen die unter dem Schutz von Artikel 5 GG stehen

    Du wirst auch keinen Juristen finden der das abstreitet. Das Problem ist eher dass die Grundrechte nicht schrankenlos gelten. Wenn es in Mietrechtsstreitigkeiten um den Empfang von Fernsehprogrammen geht dann müssen die Grundrechte auf Informationsfreiheit (Mieter-Interesse) und auf Eigentum (Vermieter-Interessen) gegeneinander abgewogen werden. Dabei kommt es immer auf die besonderen Umstände des Einzelfalls an.

    So ist die Rechtslage in Deutschland. Du kannst mir glauben dass ich mich mit der Thematik sehr intensiv beschäftigt habe bevor ich meinen ersten 2-Jahres-Vertrag mit Telekom Entertain unterschrieben habe.

    Schön für dich dass du MTV Brand New sehen kannst. Wußte gar nicht dass das bei Kabel Deutschland Premium Extra enthalten ist. Wieder was gelernt :winken: