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Weiterer Erfolg für ZDF im Kabelstreit

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. März 2017.

  1. jamiro029

    jamiro029 Guest

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    Es gibt kein Gesetz und das ist ein fataler Fehler!

    Du hast den Rechtsanspruch auf Unterhaltung, Bildung und Information...... das war es..... das decken alle 3 Sender als Grundversorgung ab.
    Die ARD ist ein Netzwerk bestehend aus den 3. Programmen und damit hört dein in Rundfunkstaatsvertrag geregelter Anspruch in Verbindung mit dem Rundfunkbeitrag auf.

    Der Zugang des gesamten abgebildeten Angebotes des ÖR muss Diskriminierungsfrei und unverschlüsselt sein, dass ist er, für den Empfang bist aber Du allein verantwortlich.
     
  2. mass

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    ich habe auch das Recht diese Sender zu empfangen weil ich dafür bezahlen "muss", oder kannst Du deswegen deinen TV abmelden ?
    ZDF.info / Tagesschau24 HD ist auch kein Unterhaltungs- Sender sondern ein News; Bildungs,Info Nachrichten TV Sender Öffentlich Rechtlich.
    Wenn z.b. auf ZDF.Info HD wieder diese Dokus laufen kann ich nichts erkennen
    auch die Texte kaum bis gar nicht lesen weil die SD Qualität zu schlecht ist diese Dokus gehören zu Bildung und Forschung .
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. März 2017
    rx 50 gefällt das.
  3. +los

    +los Senior Member

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    Alle Sender von ARD und ZDF befinden sich kostenlos (nebst GEZ) auf jedem Dach.
     
  4. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    Sorry,aber Du begreifst es nicht. Lese besser woanders.:winken:
     
  5. mass

    mass Board Ikone

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    +los @ aber erst ab 0 Uhr, 3 Uhr morgen, deswegen machen die ÖR das auch damit sie nicht willkürlich ausgesperrt werden von den Kabel Anbietern und mehr das schauen können, Neue TV HD Grundversorgung ist das wenn man so will .
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. März 2017
  6. mass

    mass Board Ikone

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    nee du befreist es nicht wo rau man Recht hat, man muss leider oft seine Rechte Gerichtlich durchsetzten in Deutschland , weil die Kabel Anbieter meist nur am Abkassieren interessiert sind .
     
  7. jamiro029

    jamiro029 Guest


    Nochmal! Du hast im Rundfunkstaatsvertrag den Anspruch auf Unterhaltung, Bildung und Information.... das wars...

    Die ÖR sprechen bei HD und den Sendern wie One, ZDF neo, 3 Sat, Arte und ZDF Info von Zusatzangebote oder Programme...

    Weiterhin ist geregelt: Der Zugang muss unverschlüsselt und Diskriminierungsfrei sein, egal auf welchen Weg.
    Du kannst das Angebot im Kabel empfangen, im Internet, DVB T oder Satellit... unverschlüsselt und egal mit welchem Empfangsgerät.
    Du hast weder Anspruch auf bestimmte TV oder Hörfunksender... sondern lediglich auf den freien Zugang und den 3 bereits erwähnten Inhalten.

    Für den Empfang und Empfangsgeräte bist Du allein verantwortlich..... Es gibt kein Gesetz, sondern ein Rundfunkstaatsvertrag der das regelt und alle paar Jahre neu verhandelt wird. Darin enthalten sind keine Sendenormen oder Formen( Transportwege) und keine Sendeanstanlten.

    Akzeptier es oder lasse es, es wird sich dadurch jedenfalls nichts ändern. Bis vor kurzem gab es bei Unity Media in NRW nicht mal den WDR in HD und das ging deshalb, weil es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, denn HD ist ein Zusatzangebot genau wie KIKA und co.
     
  8. mass

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    Dann lese da mal genau nach nicht nur die Überschritten,
    es geht heute nicht mehr um Bildung für die Schulen im TV Lehrfilme das war ano 1955, 1966 , der Rundfunkstaatsvertrag regelt zwischen Ländern und Kommunen und Anstalten die Finanzierung der ist schon lange nicht mehr aktuelle nicht mehr auf der Höhe der Zeit , als der Rundfunkstaatsvertrag zustande kam gab es noch keine TV Verbreitung über Kabel und Satellit, Internet , wenn das gab es 1966 nicht .
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. März 2017
  9. jamiro029

    jamiro029 Guest

    Was hat der Bund mit Länder Kommunen damit zu tun?

    Richtig rein gar nichts! Der Rundfunkstaatsvertrag regelt "UNABHÄNGIG" von Regierung von Industrie und parteilich die Inhalte.

    Die Finazierung erfolgt ausschließlich über den Rundfunkbeitrag und verkaufte Werbezeiten, eingetrieben wird der Beitrag von der gegründeten Firma des ÖR Netzwerkes, weder vom Staat, noch vom Land und schon mal gar nicht Kommune.

    Hier kannst du nachlesen wofür dein Rundfunkbeitrag verwendet wird, wer ihn eintreibt, den Rundfunkstaatsvertrag aktuelle Fassung vom 01.01.17
    und dann stellen sich auch keine Fragen mehr...

    Der Rundfunkbeitrag - 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag tritt am 1.1.2017 in Kraft


    Der Rundfunkbeitrag
     
  10. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Talk-König

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    Wenn ich Kabelnetzbetreiber wäre, würde ich alle Öffis analog rauswerfen (und damit gleichzeitig die Reanalogisierung aller 30 Kanäle komplett einstellen), diese wirre, teuer und künstlich heruntergerechnete Pixelmatschepampe namens "Digital-SD", was nicht einmal mehr SD ist, ebenfalls komplett abschalten, alle Öffis dafür in HD einspeisen und die Kosten für die Rechtsstreitereien einsparen und für Investitionen ins Netz verwenden!

    Gruß Holz
    (y)
     
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