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Wegfall der 7-Tage-Regel: TV-Produzenten wollen mehr Geld

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Juli 2014.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Wegfall der 7-Tage-Regel: TV-Produzenten wollen mehr Geld

    Wer hat Dir den Quatsch denn erzählt. Die Gebühren steigen vor allem wegen der horrenden Pensionsausgaben für die Angestellten des ö.r. Rundfunks. Daher steht immer weniger Geld fürs Programm zur Verfügung. Der öffentlich-rechtliche Apparat beschäftigt nach wie vor viel zu viele Mitarbeiter. Die Privatwirtschaft produziert deutlich günstiger als die Planwirtschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Wegfall der 7-Tage-Regel: TV-Produzenten wollen mehr Geld

    Alle Beteiligten wurden doch schon bei der Produktion bezahlt. Warum sollen diese später noch einmal bezahlt werden? Ich bekomme schließlich auch nicht jedes mal erneut Geld, wenn mein Produkt verwendet wird.
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Wegfall der 7-Tage-Regel: TV-Produzenten wollen mehr Geld

    Ich glaube eine Diskussion dieser Art gab es mal bereits hier im Forum. Das kommt auf den Vertrag mit dem Arbeitgeber an.
    Dieser könnte die Arbeitnehmer am Unternehmensumsatz beteiligen. Rechtlich wäre das vollkommen problemlos möglich.
    Dann würden die an der Herstellung beteiligten Leute für jede weitere Vermarktung der vertriebenen Produkte anteilsmäßig entlohnt werden.
    Sowas ist allerdings im produzierenden Gewerbe ziemlich unüblich, im Medien- und Kreativbereich ist das jedoch weiter verbreitet.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Wegfall der 7-Tage-Regel: TV-Produzenten wollen mehr Geld

    Ja, und wie immer, sind wir zu keinem Ergebnis gekommen. Jeder hat halt seine eigene Meinung dazu.
     
  5. Wambologe

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    AW: Wegfall der 7-Tage-Regel: TV-Produzenten wollen mehr Geld

    Weil ihnen das Urheberrecht eine angemessene finanzielle Beteiligung zuspricht. Paragraph 32c könnte zum Beispiel auch in Betracht kommen: "Der Urheber hat Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung, wenn der Vertragspartner eine neue Art der Werknutzung nach § 31a aufnimmt, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart, aber noch unbekannt war."

    Die Produktion wird über den Arbeitslohn bezahlt, die Nutzung extra.. kann man quasi so sagen. Für die Wiederholungshonorare, die im TV üblich sind, muss auch keine Lohnsteuer gezahlt werden.

    Ob das Modell toll oder zeitgemäß ist oder die erweiterte Nuzung unter §32c in Betracht kommt, kann separat diskutiert werden. Aber grundsätzlich leitet sich der Anspruch aus dem aktuellen Urheberrecht ab... eine entsprechende gesetzliche Regelung für normale Arbeiter, die keine Urheber sind, gibt es nicht.