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Wegen Volksverhetzung: Youtuber zu Freiheitsstrafe verurteilt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Februar 2016.

  1. Schnirps

    Schnirps Wasserfall

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    Die linke Hetze darf man ebenso nicht vergessen. BEIDES stinkt ;) Aber man ist ja gerne mittlerweile auch auf dem linken Auge blind :(
     
  2. KLX

    KLX Lexikon

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  3. KTP

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    Und schon wieder widerspricht sich DF in ein und derselben Schlagzeile:

    Zitat Anfang:
    Wegen Volksverhetzung: Youtuber zu Freiheitsstrafe verurteilt

    Auf harte Worte folgt harte Strafe: Wegen Volksverhetzung im Zusammenhang mit dem Lokführer-Streik wurde der deutsche Youtube-Star Julien vom Amtsgericht Tecklenburg zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

    Mit einer harten Strafe reagierte das Amtsgericht Tecklenburg auf ebenso harte Worte des Youtubers Julien.Wegen Volksverhetzung wurde der
    Betreiber des Youtube-Kanals "JuliensBlog" zu einer Freiheitsstrafe von acht Monate auf Bewährung verurteilt.

    Zitat Ende !

    Der Youtube-Star Julien wurde zu acht Monaten Bewährung verurteilt !
     
  4. KLX

    KLX Lexikon

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    Auch hier antworte ich dazu:

    Es stimmt schon das mit der Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wenn der sich, wenn das Urteil rechtskraft erlangt, in der Bewährungszeit (so 2 bis 3 Jahre) wieder durch etwas strafbar macht, kann möglicherweise seine Bewährung widerrufen werden und muss die verhängte Freiheitsstrafe im Knast absitzen.
     
  5. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Man definiere das Wort "Volksverhetzung" erstmal.
    Aus Sicht der "Regierenden", aus Sicht der "Opposition" und aus Sicht der "Linken/Rechten",. Und schließlich aus Sicht der "Besorgten" (im Sprachgebrauch auch "Pack" genannt.
    Dann können wir uns weiter unterhalten.
     
    FilmFan und SanBernhardiner gefällt das.
  6. KLX

    KLX Lexikon

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    Das Urteil hat ein Gericht gesprochen und keine der von Dir genannten Gruppe. Da müsste man die Urteilsbegründung lesen.
     
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  7. Hose

    Hose Lexikon

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    Naja wenn er gegen die Bewährung verstößt wandert er ein. Also sich weiterhin öffentlich so zu äußern fällt flach was dann ja auch sein Geschäftsmodell beeinträchtigt. Außerdem ist er vorbestraft wegen Volksverhetzung was für sein weiteres Leben auch nicht ohne sein könnte.
     
  8. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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    Ich stelle das Urteil auch nicht in Frage. Ich möchte nur eine Definition des Wortes haben. Wo kann ich die Urteilsbegründung lesen? Oder ist diese im "Namen des Volkes" nicht verfügbar?
     
  9. Mario789

    Mario789 Silber Member

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    Volksverhetzung für Gerichte ist immer das was in den von den Regierenden erlassenen Gesetzen steht.

    Also alles was der zum Zeitpunkt der Aussage gültigen Regierungsdoktrin wiederspricht kann Volksverhetzung sein, wenn es die Regierung in die Gesetze schreibt.

    Gerichte sind ja auch nicht dafür da um gerecht zu urteilen sondern um die Gesetze der Regierenden umzusetzen.

    Da ist es egal was Rechte, Linke oder wer auch immer meinen.

    Die Partei, die Partei, die hat immer recht … auch wenn sie immer mal wieder einen anderen Namen hat.
     
  10. KLX

    KLX Lexikon

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    Das müsste man das Aktenzeichen kennen, ob es schon verfügbar ist und es gibt Seiten die Urteile/Begründungen veröffentlichen.