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Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Dezember 2013.

  1. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Korrekt. Ist eine übliche Vorgehensweise, da man so in "alle" Richtungen ermitteln kann. Würde man gegen eine konkrete Person ermitteln, müsste man, wenn auch andere Täter ins Spiel kommen jeweils ein weiteres Verfahren beginnen.

    Aus diesem Grund eben die Ermittlung gegen Unbekannt, da man so freie Hand hat!
     
  2. baer

    baer Talk-König

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Danke für die Ausführungen. Ist interessant und war mir nicht bekannt.
    Worauf man aber auch alles zu achten hat.
     
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Mittlerweile wurde auch eine direkte Strafanzeige gegen die Kanzlei U+C gestellt:
    S.O.S.

    Interessierte sollten sich in diesem Zusammenhang auch mal das in dem Blogbeitrag angehängt PDF Dokument anzeigen, in welchem der komplette Strafantrag samt Beweisführung gelesen werden kann.

    Hier der direkte Link zum Dokument:
    http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2013/12/Strafanzeige-gegen-Thomas-Urmann5.pdf

    Die Argumentation der Kanzlei MMR enthält dabei sehr viele Dinge und Argumentationen, die hier auch schon geschrieben wurden, aber auch Dinge, die die Abmahnung selber bzw. deren Fromulierung angreifen.

    Die Anzeige selber lautet übrigens auf den Vorwurf schwerer Nötigung, Erpressung und Betrugs!
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2013
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Die ist ja noch schlechter, als ich dachte...

    Urmann ist ja nun nicht blöd, er hat ja gar nicht mit Strafanzeige gedroht. "Die Beurteilung unter strafrechtlichen Gesichtspunkten bleibt vorbehalten" ist ein allgemein zulässiger Hinweis. Insofern, gääääääähhhhn!

    In dem von ihm dazu zitierten Fall wurde seitens des Anwalts mitgeteilt, dass der Anwalt beauftragt sei Strafanzeige zu stellen, wenn nicht gezahlt wird. Das ist in der Tat unzulässig.
     
  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Zunächst mal ist das nicht der einzige Punkt und zum zweiten, reicht es aus den Anschein zu erwecken, da das Erpresserschr ... ähm die Abmahnung an normale Bürger ohne rechtliche Vorkenntnisse geht.

    Diese Herren sind ein Schande für die Anwaltschaft und werfen ein Absolut mieserables Bild auf jeden ehrlichen Juristen in Deutschland. Mit tut jeder ehrliche in Deutschland tätige Anwalt leid, der mit solchen Advokaten in Verbindung gebracht wird.

    Was Urmann macth und in interviews vom Stapel lässt dient einzig und alleine nur der Verunsicherung von Leuten, die einen solchen Giftbrieb im Briefkasten hatten, haben oder noch haben werden. Schließlich ist jeder Verunsicherte Empfänger 250 EUR wert.
     
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt


    In einem Interview mit Zeit.de wirkt er auch recht zynisch - und erwähnt gleich mehrfach den Namen seines Kollegen. Das wirkt fast wie ein Distanzierungsversuch:

    Interview Anwalt Urmann zu Abmahnung von Porno-Guckern | ZEIT ONLINE

    Übrigens werden hier auch die Drohanrufe erwähnt.
     
  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Ist das klügste was er machen kann. Letztlich hat er mit der Aussage, dass sie eine Kanzlei wären und kein IT-Unternehmen ja recht. Sollte es etwaige Verbindungen zwischen U+C und den beiden Briefkastenfimen ITGuard und The Archive geben, dürften diese nur schwer, wenn nicht gar überhaupt nicht nachweisbar sein.

    Auch die Aussage bzgl. der Beschaffung der IP Adressen, nämlich das es für die Verfahren gegen Abgemahnte egal sei, stimmen ja so. Wir leben schließlich nicht in den USA, sondern in Deutschland und hier sind auch wiederrechtlich erworbene Beweise gültig und zu berücksichtigen.

    Insofern ist es von MMR nicht ungeschickt, sich vor allem auf die Abmahnungen und deren Beschaffenheit selber zu konzentrieren sowie auf die Art und Weise rechtlich ungeklärte Sachverhalte als "Fakten" darzustellen.

    Die Abmahnungen, bzw. deren Formulierung sind nämlich das einzige, für die U+C die Verantwortung tragen.

    Nun ja, wer sich geschäftlich so betätigt wie U+C muss damit rechnen und letztlich wirkt es im ZEIT Interviewe nicht gerade so, als wäre er verängstigt oder so.

    Ein Gewisser Zorn dürfte durchaus mit einkalkuliert sein. Im Zweifelsfall der nächste Abmahngrund - dann sogar zurecht! :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2013
  8. ***NickN***

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  9. TV_WW

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Nach der akt. Entscheidung des EuGH ist die reine Nutzung in Form von Anschauen urheberrechtlich geschützer Inhalte (sofern diese nicht selber rechtswidrig sind) für die Nutzer immer erlaubt.
    Das betrifft wohl auch das Streaming von Video. Online schauen ist in EU-Ländern erlaubt — herunterladen und private Kopien anfertigen jedoch – ohne Einverständnis – der Rechteinhaber nicht.
    Schade dass dieses Urteil jetzt erst gefällt wurde, hätte es das Urteil bereits im Herbst letzten Jahres gegeben dann wären die widerrechtlichen Redtube-Abmahnungen erst gar nicht möglich gewesen.

    EuGH: Websurfer durch Urheberrechtsausnahme geschützt | heise online
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Die Abmahnungen hätte es trotzdem gegeben, sie waren nur nicht rechtens gewesen wie so viele Abmahnungen auch.