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Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Dezember 2013.

  1. satman702

    satman702 Wasserfall

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Wobei bei YouTube ja nicht mal unbedingt entscheidend ist wer die Videos einstellt. Die können von die Rechteinhaber ja löschen lassen, was diese aber auch nicht immer machen, da sie auch einstellen können, dass sie an der Werbung auf den Videos verdienen und somit selbst wer das Video eingestellt hat nicht mal unbedingt ein Kriterium ist.

    Dazu kommt ja das in letzter Zeit auch sehr viel an Serien und Filmen legal auf den Plattformen auftaucht. Als Beispiel sei da nur mal myvideo genannt. Da kann man dann von keinem Nutzer mehr verlangen zu erkennen, ob da ein Video jetzt legal ist oder von irgend einem User hochgeladen wurde.
     
  2. BartHD

    BartHD Talk-König

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Ich glaube einige scheinen sich der Tragweite nicht ganz bewusst zu werden. Wenn es tatsächlich mal ein Urteil geben sollte, wo jemand wegen "des anschauen eines Streams" verurteilt wird, dann wird es das Internet wie wir es heute kennen, nicht mehr geben. Es wird in Deutschland von Abmahnanwälten nur so wimmeln. Jeder wird irgendwo Werbung schalten um illegale "Aktivitäten" nachweisen zu können.

    Das wird einschnitte geben ohne Ende. Kein Richter wird die Tragweite einer solchen Entscheidung verantworten wollen. Da müssen wenn überhaupt neue Gesetze her, die erst einmal feststellen was "illegale Streams" überhaupt sind. Bis dahin wird noch viel Zeit vergehen, sehr viel Zeit.

    Kann die Panikmache hier auch nicht so ganz verstehen. Wenn ein schreiben von U+C kommt, ab zur Polizei und Anzeige erstatten, gleichzeitig Schandenersatzanforderungen gegen U+C geltend machen.
     
  3. Idiot

    Idiot Senior Member

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    In der Tat, abgemahnt wird fast immer in sehr fragwürdigen Fällen. Die seriösen Künstler, Produzenten etc, die eher berechtigte Ansprüche hätten als solche Betrüger und die oft auch genug legale Nutzer haben, um mit ihrer Kunst Geld zu verdienen, wollen sich vielleicht nicht ihren Ruf zerstören!? Solange das so bleibt, dass Abmahner fast immer Betrüger sind und die Seriösen aufs Abmahnen verzichten, ist das gut für uns Internetnutzer. Vielleicht bin ich ja nur etwas zu paranoid, wenn ich damit rechne, dass sich das auch mal ändern kann.

    Natürlich muss möglichst eindeutig definiert werden, was legal ist und was bestraft werden kann. Ganz eindeutig geht das leider nicht. Ich könnte mir da aber verschiedene Stufen einer Lösung vorstellen. Denn ein absoluter Freifahrtschein für Streamer wäre wiederum für die Rechteinhaber problematisch, insbesondere wenn es Länder gibt, in denen Uploader nicht belangt werden können (nicht umsonst haben Seiten mit illegalen Inhalten oft exotische Endungen).

    Momentan ist das Internet ein weitgehend rechtsfreier Raum. Ich glaube, dass es durchaus möglich ist, da so etwas wie 'Verkehrsregeln' einzuführen, ohne das Internet zu 'zensieren'. So könnte es z.B. internationale Zertifikate für Anbieter geben, die sich einem gewissen Qualitätsstandard verpflichten (z.B. schnelle Löschung unlizensierter Inhalte auf Anforderung), und Browser warnen, wenn man unlizensierte Webseiten aufrufen will - und dort surft man dann eben auf eigene Gefahr. Die Lizenz ist standardmäßig vorhanden, kann aber bei Verstößen schnell entzogen werden. Dann wird der Großteil des Internets lizensiert und relativ 'sauber' sein, und jeder merkt, wenn er sich in die 'Grauzone' begibt.
     
  4. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Sorry auch das ist grober Unfug! Redtube z.b hält sich an den
    DMCA und nach dem hätte sich Urmann mit seiner Bande einfach
    an Redtube wenden können um die Videos offline zu nehmen!

    Das hat er aber nicht gemacht sondern lieber IP´s gesammelt um
    zu klagen. Du siehtst die Absurdität? Es wird behauptet man wolle
    die Verbreitung stoppen obwohl diese doch gerade Grundlage
    des Abmahngeschäfts ist!

    Und allem Anschein nach läuft das Abmahngeschäft nicht mehr
    so gut wenn wie vermutet die Abmahner selbst für die Grundlage
    ihrer Abmahnung sorgen müssen!:rolleyes:
     
  5. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Das ist doch Blödsinn. Wenn ich nicht weiß das dieses Filmchen illegal hochgeladen worden ist kann ich mich auch nicht strafbar machen.

    Du wirst ja auch nicht als Besucher einer Kunstausstellung bestraft nur weil dort unteranderen auch Raubkobien hängen von denen du nichts weißt.
     
  6. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Und? Was anderes wurde auch nicht behauptet und stand auch in den Link von der Berliner Zeitung die ich hier im Thread reingesetzt habe. Wenn man, wie bein kino. to weiß das die Filme illegal hochgeladen wurden kann ich mich auch beim streamen strafbar manchen. Wenn man aber, wie im Fall von Redtube, nicht wusste das der Film illegal hochgeladen wurde, weil sonnst eigentlich nur Filme von Rechteinhaber selbst hochgeladen werden kann man nicht bestraft werden.
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Ich probier es nochmal extra für Dich:

    Die Sachlage ist sehr eindeutig: Das Anschauen eines Streams auf einem Computer ist nicht strafbar. Korrekt.

    Problem ist dabei aber, dass wenn Du den Stream auf dem Computer selbst startest, eine Vervielfältigung startest.

    Eine Vervielfältigung, zu der der Urheber nicht eingewilligt hat, ist GRUNDSÄTZLICH strafbar! Da ich immer wieder nach Paragraphen gefragt werde, das steht in § 106 UrhG. Könnt gerne nachlesen.


    Eine ganz kurze Kopie und damit eine Vervielfältigung, entsteht immer. Das kann beim reinen Streamen lediglich im Rahmen des Caching sein, die ausschließlich im RAM erfolgt. Hier gibt es Menschen, die behaupten, dass dies keine unerlaubte Vervielfältigung ist, da diese rein rein "flüchtig" ist. Das ist nach § 44a UrhG erlaubt. Das hat der EuGH in dem berühmten Karen Murphy Urteil für Vervielfältigungshandlungen in Set Top Boxen entschieden, die bei Encodierung eines Fernsehsignals entstehen. Ob die Privilegierung auch bei Computern in der Form reicht, ist strittig.

    Denn es heißt dort:

    "Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

    1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
    2. eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben."


    Also zwei Alternativen: der Vermittler ist privilegiert oder es ist eine rechtmäßige Nutzung, die ermöglicht werden soll. Ziffer 1 liegt definitiv nicht vor und Ziffer 2, rechtmäßige Nutzung? Naja ok, es ist umstritten. Die Gerichtsurteile die bisher bekannt wurden im Rahmen des kino.to Verfahrens haben das nicht so gesehen, dass die Priviliegierung eingreift. Aber da kann jeder vertreten, was er will.



    Problem ist aber, dass fast alle Player heute im Wege des Progressive Downloads arbeiten. Das ist, wenn beim Youtube Player unten durch Einfärbung erkennbar ist, dass der Player schon mehr geladen hat. Die Speicherung erfolgt auf der Festplatte. Hier ist man wohl eindeutig aus der Privilegierung des § 44a UrhG raus. Hier im Thread wurde auf einen Artikel verwiesen, der lediglich in Frage stellte, dass U+C den Progressive Download nicht nachweisen kann, da man den progressive Download theoretisch auch ausschalten kann. Das ist eine ganz andere Frage. Wenn ich etwas also im Wege des progressive Download streame (und die Speicherung eben nicht ausschalte), mache ich wohl UNUMSTRITTEN eine Vervielfältigung, die nicht unter die Privilegierung fällt.

    Komisch, warum sind Streams denn jetzt plötzlich doch strafbar? Von aktuellen Kinofilmen steht nix im Gesetz. Aber Du bist auf der richtigen Spur. Oben habe ich geschrieben, dass die Vervielfältigung GRUNDSÄTZLICH strafbar ist. Es gibt noch eine andere Privilegierung, auf die Du Dich berufen kannst, das Privatkopierecht in § 53 Abs. UrhG. Darin steht Folgendes:

    "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

    So jetzt ist Frage, ist eine öffentlich zugänglich gemachte Vorlage offensichtlich rechtswidrig. Da kommen dann Deine aktuellen Kinofilme. Die wurden übrigens niemals auf kino.to zur Verfügung gestellt sondern auf anderen Plattformen oder eben bei One Click Hostern. Bei aktuellen Kinofilmen ist es in der Tat anerkannt, dass diese offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurden. Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafe. Wie ist es nun bei red... . Das ist umstritten. Ich kenne die Plattform nicht genau. Sicher werden dort auch kurze Trailer zur Bewerbung von eigenen Angeboten eingestellt. In Euren Beschreibungslinks steht immer wieder, dass Pornofirmen da kurze Trailer einstellen. Aber stellen die auch ganze Filme ein? Ich glaube nicht. Und das wird nach den Meldungen von der bösen Kanzlei jetzt abgemahnt, Und so ist die Frage, ob das nicht erkennbar war oder ob es nicht eine offensichtlich rechtswidrige Quelle ist. Hier kann jeder gerne seine Meinung vertreten wie er will, Naivität schützt aber eben nicht vor Strafe. Aussagen wie "Bei Youtube ist 99 % legal" sind ja wohl völliger Quatsch. Warum stehen denn ständig Hinweise, das etwas nicht verfügbar ist, da der Inhalt rechtswidrig ist.

    Ob es nach dem amerikanischen DMCA eine Notice and Take Down Verfahren gibt, spielt keine Rolle. Kein Rechteinhaber ist verpflichtet, alle Plattformen zu überwachen, das ist auch gar nicht möglich, da das Video in aller Regel nach dem Runternehmen gleich wieder reingestellt wird.


    Naja, muss man Dein Weltuntergangsszenario noch kommentieren? Die Rechtslage ist klar. Ein Recht darauf zu vertrauen, dass jeder Inhalt auf einer Videoplattform legal ist, gibt es nicht. Ich denke die meisten wissen das auch (einige geben es ja auch zu). Es gibt kein Recht auf youtube. Aber die Welt wird nicht untergehen, wenn Du ein Urlaubsvideo anschaust, in dem jemand was Illegales einschneidet. Allerdings ist jeder verpflichtet nachzudenken, wenn er Streams anschaut, da er damit wohl Vervielfältigungen vornimmt. Wenn man denkt, mmh, das ist bestimmt nicht legal ist man eben verpflichtet die Finger davon zu lassen. Ein Recht auf Naivität gibt es nicht.

    Mal ein Beispiel: Du suchst bei Youtube nach "Tatort". Da stehen ganze Folgen drin, die aber nicht von der ARD reingestellt wurden sondern in den ersten 3 Suchergebnissen von YHZFRiend, Stefan Schlachter und DJBobbele. Sorry, die Quellen sind meiner Meinung nach wohl dann offensichtlich rechtswidrig.


    Nochmal zum Schluß: ich möchte keine Ermittlungsmethode von U+C rechtfertigen, wenn einiges von dem stimmt, was vermutet wird, wird die Abmahnung wohl rechtswidrig sein. Ich kenne deren Software nicht. Ich verteidige hier lediglich das Recht der Inhalteanbieter auf legalem Wege Urheberrechtsverletzungen von Anbietern UND Nutzern zu unterbinden. Und das stellen hier die meisten in Frage.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2013
  8. grizzy

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Vgl. mit einer Bibliothek wäre das auch übertragbar:


    - Wenn ich in der Bibliothek ein Buch anschaue und mitnehme (OHNE es auszuleihen! und es auf der Straße weiterverkaufen würde), mache ich mich strafbar.
    Abgesehen davon, piepst es ja bei einer illegalen Buchmitnahme.


    - Gehe ich aber in die Bibliothek und lese dort einen Abschnitt aus einem Buch, brauche ich dafür nicht zu bezahlen, geschweige denn überhaupt einen Bibliotheksausweis zu besitzen!
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Kein Rechteinhaber ist verpflichtet, x Plattformen zu überwachen. Du bist aber verpflichtet, sicherszustellen dass Du keine offensichtlich rechtswidrige Quelle anzapfst, wenn Du beim Streamen eine Vervielfältigung herstellst.
     
  10. Gorox

    Gorox Gold Member

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    AW: Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

    Ich meine Seiten wo klar ist, dass der Stream absolut illegal ist. Als Beispiel wäre der PPV TLC der WWE am Sonntag. Wenns der noch von Sky Deutschland ist, kanns dann ungemütlich werden. ;)