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Wegen Kinderlied: Klage gegen "The Big Bang Theory"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Dezember 2015.

  1. satman702

    satman702 Wasserfall

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    Ja diese 70 Jahre nach Tot des Urhebers sind schon ganz schön daneben. Irgendwie bekommen Rechteinhaber und Anwälte die Welt schon noch kaputt. Nich dass ich jetzt dagegen wäre, dass die was an ihren Werken verdienen. Aber warum muss es so lange über den Tot hinaus sein. Würde doch rechen, wenn die Werke bei Ableben des Urhebers maximal 20 Jahre geschützt sind Also alle Werke die weniger als 20 Jahre vor dem Tod des Urhebers erschaffen würden bleiben halt die Restjahre geschützt damit die Erben was davon haben und der Rest erschlift mit dem Tot des Urhebers. So kann es durchaus auch vorkommen dass ein Werk mal 90 Jahre geschützt ist wenn es früh erstellt wird und der Urheber sehr alt wird, aber die 150 Jahre wären schon mal ausgeschlossen.

    Mal ganz davon abgesehen, dass dann auch der Urheber daran profitiert und nicht irgendwelche Leute die sich danach daran bereichnern wollen. Ist ja nun nicht so, dass die vom Urheber eingenommenen Gelder nicht auch weitergegeben werden würden.
     
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  2. satman702

    satman702 Wasserfall

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    Es sind wie gerade gepostet, wenn ich nicht daneben liege 70 Jahre nach dem Tot des Urhebers.
     
  3. NFS

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    Der ganze Streit ist doch für die Katz.
    Gema außem Licht! :p
     
  4. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Es gibt ja auch "Soaps in Deutschland", in denen man aufgrund dieses Urheberschwachsinns noch nicht mal "Happy Birthday" singen darf.
    Wenn ich schon dieses dämliche "Du hast Geburtstag" höre, rollt es mir jedes Mal die Fußnägel auf,
    weil ich vor Schreck nie schnell genug den Mute-Knopf finde.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das Lied erschien 1937 in einem Songbuch für Kindergärten. Dessen Copyright wurde 1964 erneuert.

    Die sogenannte Regelschutzfrist ist länderspezifisch. Für die EU und die Schweiz gibt es ein gemeinsames Akommen über 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, auch in den USA läuft die über 70 Jahre. Mexiko hat mit 100 Jahren die längste Frist.
     
  6. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Wenn man es sich so recht überlegt, ist das Urheberrecht und das daraus resultierende Verbot von Kopien,
    insbesondere bei Liedern und Filmen das größte von Menschen erfundene Schwachsinn.
    Ein bisschen Querdenken gefällig?
    Sobald ein Sänger sein Lied vor Publikum gesungen hat oder ein Film gezeigt wurde, befinden sich "Kopien" davon in allen Köpfen des Publikums.
    Also hat der Sänger oder der Filmproduzent in diesem Moment bereits selbst jede Menge Kopien erzeugt.
    Was da wohl die GEMA dazu sagt? :whistle:

    P.S.: Beitrag ist nicht so tot ernst gemeint! :)
     
  7. wegra

    wegra Gold Member

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    danke erst mal für die infos. lag ich doch mit 70 jahren richtig.