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Wegen des Poststreiks...

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eukalyptusbaum, 16. Juli 2015.

  1. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Ich vermute, es sind die Verträge gemeint, die sich nach Ablauf der Zeit automatisch verlängern, z.B. ein Sky-Abo, oder Zeitungsabos.
    Ansonsten fiele mir auch kein "befristeter" Vertrag ein, den man kündigen muss. :confused:
     
  2. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Aber eure ganzen Ausführungen betreffen nicht den TE, da er-wie er geschrieben hat- nicht gekündigt, sondern widerrufen hat und beim Widerruf reicht es eben -im Gegensatz zur Kündigung-, dass der Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist versandt wurde. Der Eingangszeitpunkt beim Empfänger ist für den Widerruf irrelevant.
    Schlimm diese verbraucherfeindliche Lobbyarbeit...
     
  3. SaVita

    SaVita Platin Member

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Widerruf ist ja unabhängig der Schriftform. Könnte man also auch per Telefon seinen Text "Hiermit widerufe ich den Kauf der am blabla bestellten Waren blabla blablabla" runterrattern.
    Da neben dem Einschreiben noch ne Mail rausging, ist doch alles im Lot. Mit welcher Begründung hat denn der Laden den Widerruf per Mail nicht anerkannt? War der Text nicht eindeutig?
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2015
  4. Eukalyptusbaum

    Eukalyptusbaum Senior Member

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Folgendes ist jetzt Stand der Dinge:
    Ich hatte zwar noch das Widerrufsrecht,habe aber in dem Einschreiben nicht explizit widerrufen,sondern das Wort "kündigen" benutzt.
    Daher beharrt der Anbieter darauf,dass ihm eine Kündigung zugegangen ist und ich daher die nächsten 12 Monate gebunden bin.
    Hätte ich das Wort "widerrufen" benutzt,dann wäre es in Ordnung gewesen,denn bei einem Widerruf gilt das Datum des abschickens des Briefes.

    Das soll ja wohl ein Witz sein?:mad:
     
  5. SaVita

    SaVita Platin Member

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Nö. Das ist seit dem 13.06.2014 so geregelt. Es muss expliziet erkennbar sein, daß widerufen wird.
    Das müsste aber auch in der Belehrung deiner Bestellbestätigung drin stehen, meistens mit Mustentext. Falls das wiederum nicht der Fall ist, haste sogar 12 Monate Recht zu widerrufen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2015
  6. baer

    baer Talk-König

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Woher soll der Vertragspartner denn wissen ob du das Abo nicht doch für x Jahre haben willst?


    Hier bist du selber schuld
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Nee? Stromanbieter! :cool:


    Noch mehr gefälligst? Mieterbverein!! ;)


    ...indem man was von "kündigen" schreibt? Du hast heute den Vogel abgeschossen! [​IMG][​IMG]
     
  8. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Ist eine glatte Verarsche, was soll man da noch sagen..:mad:
     
  9. baer

    baer Talk-König

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Verstehe dein Post nicht genau.
    Es ist doch ähnlich wie bei Sky. Dort bekommt man auch ein Abo angeboten und nicht wenige kündigen sofort zum nächstmöglichen Termin um dann wieder Bestpreis zu bekommen.
    Soll der Aboanbieter jedes mal hinterher gehen und fragen ob wirklich Kündigung und nicht vielleicht doch Widerruf gemeint ist?


    Oder wie hast du das gemeint mit ich hätte den Vogel für heute abgeschossen?
     
  10. baer

    baer Talk-König

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Wie schon geschrieben.
    Zwischen Widerruf und Kündigung gibt es Unterschiede.
    Für mich sieht eine glatte Verarsche anders aus.


    Unabhängig davon sollte es für das Unternehmen eigentlich am einfachsten sein aus Kulanz aus der Kündigung den gewünschten Widerruf zu machen.