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Wegen des Poststreiks...

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eukalyptusbaum, 16. Juli 2015.

  1. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Und warum nicht die Eltern vom Gewerkschaftsboss? Hätten die damals nicht.......
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Lest ihr auch mal die Beiträge, auf die ihr antwortet? Er hat widerrufen, was man wohl kaum Monate vorher machen kann.

    Übrigens ist m. M. n. der Widerruf gültig, da dafür das Absendedatum entscheidend ist und er dafür ja sogar einen Beleg hat. Wenn der Aboanbieter sich stur stellt, dann würde ich mich mal an eine Verbraucherzentrale wenden.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Ja natürlich
    Von Widerruf steht im ersten Beitrag nichts.
     
  4. Eukalyptusbaum

    Eukalyptusbaum Senior Member

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Post #7
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Ja und da hatte ich vorher schon geantwortet. ;)

    Aber auch da hätte ich dann wenigstens eine Mail und ein Fax geschickt.
     
  6. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Genau; wenn am 23.06.15 die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen war, hat der TE wirksam widerrufen. Wann das Scfhreiben beim Empfänger einging, ist dafür völlig egal.
     
  7. uklov

    uklov Platin Member

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Hier mal zur allgemeinen Info:
    Das stammt zwar von der Verbraucherzentrale NRW, ist aber vermutlich bundesweit gültig.
     
  8. baer

    baer Talk-König

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    Als ich das gelesen habe war ich erschrocken über die Aussage zur Email.


    Nicht jedes Gericht erkennt es an.
    Kann doch wohl nicht sein das bei so einem Thema entscheidend ist wo verhandelt wird.
     
  9. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Wegen des Poststreiks...

    "Trifft also das Kündigungsschreiben infolge des Streiks erst nach Ablauf der Kündigungsfrist beim Empfänger ein, verlängert sich der Vertrag um die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit."

    Oje. In was für eine perverse Welt leben wir wo wir trotz Einschreiben Verträge nicht kündigen können, obwohl die schon enden....:wüt:
     
  10. Creep

    Creep Guest

    AW: Wegen des Poststreiks...

    Da der Eingang beim Vertragspartner zählt, ist das weder pervers noch überhaupt überraschend. Ich fände es auch schön, wenn meine Arbeitszeit schon bei der Abfahrt zuhause begänne. Auch, wenn ich eine Stunde im Stau stehe. Ist aber nicht so. Für das rechtzeitige Eintreffen ist halt der Absender verantwortlich. Wer auch sonst? Nur er kann das Mittel der Zustellung bestimmen.