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Wegen Datenschutz: Sachsen-Anhalt löscht Facebook-Account

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Juni 2019.

  1. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Es werden beim anmelden Daten von Personen aus dem Adressbuch übermittelt, deren Zustimmung nicht erfolgt ist. Das ist eigentlich nicht erlaubt. Dasselbe gilt natürlich auch für WhatsApp. Es wundert mich, das es da noch keinen Musterprozess gab.
     
    Gorcon gefällt das.
  2. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Bei Whatsapp auf dem Handy habe ich von diesem Prozerdere schon etwas gelesen.
    Aber wenn man sich per Computer bei Facebook anmeldet werden Daten von Personen aus dem Adressbuch übermittelt?
    Wie soll das gehen und welches Adressbuch ist damit gemeint?
     
  3. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Selbst wenn, was hindert die Person dann daran einfach ein Foto das man im Internet gefunden hat dort hochzuladen?
     
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    Muss man im Normalfall nicht, hab nur gehört das bei gesperrten Profile die unter Troll-Verdacht stehen teilweise zur Freischaltung ein Lichtbildausweis gefordert wurde.

    Facebook kann man auch über den Browser nutzen.

    Die Apps von Facebook, Facebook Messenger und Instagram möchten zwar Zugriff aufs Telefonbuch, aber man kann ihnen den Zugriff darauf auch verweigern, und funktionieren trotzdem ohne Einschränkungen.

    Nur WhatsApp ist etwas anders, denn WhatsApp wäre ohne Zugriff aufs Telefonbuch defacto unbenutzbar.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Doch muss man!
    Nein, auch bei Neuanmeldungen wird das gemacht!
    Falsch! Andere Messanger funktionieren ja auch ohne Telefonbuch Zugriff da darüber keine Identifikation läuft.
     
  6. Martyn

    Martyn Institution

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    Bei WhatsApp sind die Telefonnummern aber die Basis der Kommunikation.