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Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Dezember 2013.

  1. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    ...also das bisherige Geschäftsmodell von UM und KDG in den Lokus befördern. :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2013
  2. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    Privatrundfunk und Fernsehen ist auch nicht für ewig in Stein gemeißelt.
    So ;)wie die Gesetzgeber in Deutschland die Erlaubnis erteilt haben, könnte es auch wieder verboten werden.
     
  3. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    Ein Gedanke, an den ich mich gewöhnen könnte.
    Man sieht/erlebt ja, was 30 Jahre Privatfunk so angerichtet haben.....

    Und das Schlimmste, die ÖR "äffen" den Privatfunkern nach. Egal ob Radio oder Fernsehen.

    Aber dran glauben tue ich nicht, schließlich verdient der Staat an deren gezahlte Steuern.
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    Die gute Frage ist hier ob wirklich für alle Haushalte in Deutschland eine Smartcard benötigt würde, oder eben nur die Haushalte die das TV-Programm über Sat schauen.
    Als Alternative bieten sich neue Verschlüsselungsverfahren an welche ohne Smartcard funktionieren, z.B. Irdeto cardless. Bei einer zweistelligen Millionenzahl von Smartcards wäre das eine überlegenswerte Alternative.

    Dazu kämen die Kosten die den einzelnen Haushalten entstehen weil diese sich neue CA-Module kaufen müssten.
    Gerade bei Geräten die nur einen CI+ Slot haben dürfte das problematisch werden für Leute die auch HD+ oder sky nutzen wollen, denn zwei CA-Module können nicht gleichzeitig in einem CI-Slot genutzt werden, und die Lizenzbedingungen keine CA-Module bei CI+ erlauben in die zwei Smartcards eingelegt werden können.
    Und "CA-Modul-Jockey" werden die wenigsten Leute machen wollen, und ständig die Module zu wechseln ist zudem bestimmt nicht gut für die elektrischen Kontakte von Slot und Modul.
    Man muss bedenken dass in 9 von 10 dt. Haushalten ausschliesslich Free-TV geschaut wird und deshalb keine entsprechenden Gerätschaften (Receiver mit CI-Slot oder TV-Geräte mit CI-Slot) vorhanden sind um verschlüsselte TV-Programme nutzen zu können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2013
  5. hezup

    hezup Gold Member

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    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    Juhu, nur noch Schunkel und Krimi TV.
     
  6. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    Du läßt aber etwas ganz außer acht.
    Deine Kumpels der Kabelhaterfront(lol) haben mich darauf gebracht.

    Die Transponderkosten!
    Stolze 70 Mio. Euro, Tendenz steigend, die kann man schön auf die SAT Zuschauer umlegen, natürlich ebenso wie die Kosten der Verschlüsselung.

    Nirgendwo steht schlißlich geschrieben das der SAT Empfanggratis sein muß.
    So wie die Kabelkunden zukünftig mehr zahlen müssen wenn die Öffi HD Sender eingespeist werden, so kann man das auch dem SAT-Zuschauer zumuten.
    Warum sollte denn der Kabelzuschauer sich an der SAT-Finanzierung mit der HHA beteiligen, der SAT Zuschauer sich aber mit keinem Cent an den Kabelgebühren, die ja angeblich für den Empfang der Öffi Sender gezahlt werden?


    Die Öffis sparen also auf jeden Fall jährlich mindestens 70 Mio. Euro an Transponderkosten und zusätzlich bei den Senderechten.:)
     
  7. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    Das ist einfach erklärt:

    Viele Einwohner = hohe Rechtekosten und hohe Verschlüsselungskosten.
    Wenig Einwohner = niedrige Rechtekosten bei Verschlüsselung, die auch wegen weniger Einwohnern weniger kostet.

    Wenn alle 3 Länder das gleiche an Senerechtskosten zahlen müßten benötigen die Schweiz und Österreich auch ein paar Milliarden an Gebühreneinnahmen.

    Das wäre für keinen Bürger dieser Länder zu finanzieren, ganz einfach aus dem Grund weil es weniger gibt.

    Der Beschiß liegt halt darin, daß die Senderechte für ein und die selbe Ware unterschiedlich sind.


    Ja, aber das würde sehr vermutlich weniger einsparen, als die Verschlüsselung kostet.
    Sinn macht ein Verschlüsselung daher nur wenn man die Kosten dafür an die SAT Zuschauer abgibt.
    Wegen der Zahlungsverweigerung bei den KNB sollten dann gleichzeitig auch noch die Kosten für die Transponder auf die SAT Zuschauer umgelegt werden, denn warum sollen Kabelkunden sich an der SAT Ausstrahlung beteiligen und die SAT Zuschauer keinerlei Kosten für die Kabelkunden übernehmen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2013
  8. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    Deshalb nicht, aber die SAT Zuschauer sollen ruhig die Kosten für ihren SAT-Empfang selber tragen, ebenso wie die SAT Zuschauer das von den Kabelkunden nun haben wollen.

    Rechteeinsparungen sind da nur weitere kleinere Baustellen die sich jedenfalls keinesfalls nachteilig auswirken würden. ;)

    Gleiches Recht für alle!

    Alle HHA zahlenden Kabelkunden, die müssen sich dann auch nicht mehr an der Monopolisten Fütterung von Astra beteiligen, daß können die Astra Zuschauer dann ganz alleine stemmen.:D

    Pfffffffffff, warum sollen Kabelkunden dir deinen SAT Empfang beim Monopolisten Astra subventionieren?

    Zahl den mal schön aus der eigenen Tasche!
    Die Öffis haben ja keine Mehrausgaben, im Gegenteil, die sparen 70 Mio. Euro Tranpondermiete, denn die wird ebenso auf die SAT Zuschauer umgelegt wie die Kosten der Verschlüsselung.

    Hier sieht man wieder unzählige Beispiele für den egoistischen SAT Zuschauer der alles von der allgemeinheit allimentiert haben will, so daß sich einem die Fußnägel kräuseln.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2013
  9. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    Ach weißte, im Unterschied zu den Satzuschauern, kann der Kabelzuschauer durchaus Sat empfangen (bei uns hier und in vielen vielen anderen Gegenden ähnlich und wird auch so gemacht, wenn auch nicht überall möglich).
    Der Satzuschauer kann aber oftmals gar nicht Kabel empfangen. Gibts halt vor Ort nicht.
    Darüber hinaus zahlen ja Kabelkunden, jene nicht bei den beiden großen KNB angeschlossen sind, auch Kabelgebühr. Nur wird deren Signal meist per Sat zugeführt. Willste denen den "Saft" abdrehen? Oder/und sollen die doppelt bezahlen?
    Warum also aus Sicht derer, mit für die doppelte Alimentierung der beiden großen KNB sorgen? Denn den ihr KNB erhält ja auch nix und hätte dann künftig zusätzlichen Aufwand, je nachdem.

    Und jetzt aus der derzeitigen Praxis: Träume sind Schäume MiB. Auch wenn dir mal wieder "der Kamm geschwollen" war.
    Und aus Folge dessen, du jene Zeilen geschrieben hattest.
    Ich sehe es so, dass sich mit Sicherheit die nächsten Jahre, was die Sat-Abstrahlung der ÖR betrifft, wenig bis gar nichts ändert.
    Machst du und ich nix dran. :winken:
     
  10. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt

    Wo steht das die Kosten über die HHA finanziert werden müssen?
    Die Kosten für die Verschlüsselung, ebenso wie die Tranponderkosten der ö.r. Sender werden einfach auf die SAT Zuschauer umgelegt und man hat große Einsparungen von >70 Mio. Euro jährlich.

    Der SAT Zuschauer zahlt dann künftig ebenso für seine bevorzugten Empfangsweg wie der Kabelkunde auch.
    Warum sollen Kabelkunden sich an der SAT Finanzierung beteiligen, SAT Zuschauer aber nicht an den Kabelkosten?:D

    Da muß man nicht spekulieren, die Kosten der SAT Übertragung werden im KEF Bericht ausgewiesen!
    Hinzu kommen dann halt noch die Kosten der Verschlüsselung über den Monopolisten Astra.
    Dafür entfällt dann eine weitere Subventionierung eines Monopolisten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2013