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Wechsel von Kabel zu DVB-T möglich?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von hotte70, 19. September 2005.

  1. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    AW: Wechsel von Kabel zu DVB-T möglich?

    Haben die einen eigenen Techniker angestellt? Da sollte mal die Eigentümergemeinschaft der Verwaltung aufs Dach steigen, denn eine ordentlich installierte Kabelanlage kann nie und nimmer ca. 50 Reparaturen im Jahr vertragen. Da sollte mal die Installationsfirma gewechselt werden.

    In dem Fall ist es doch ein Leichtes, beim Kabelanbieter zu kündigen.
     
  2. Tomislav

    Tomislav Silber Member

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    AW: Wechsel von Kabel zu DVB-T möglich?

    Hallo
    Ja mein Kumpel ist bei mir auch auf den DVBT Geschmack gekommen vor allem wegen DD5.1 und 16:9. Das Problemchen in dem Fall ist die Kündigungsfrist von 3 Monaten bei Kabel Deutschland.
    Grüße Tomi
     
  3. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    AW: Wechsel von Kabel zu DVB-T möglich?

    Je länger man wartet, desto länger werden ja die 3 Monate.
    Die Kündigung kann amn doch schreiben. In der Bestätigung steht ja dann auch, wie lange man seíne Kündigung wiederrufen kann, falls DVB-T doch nicht das ist, was man erwartet hat.
     
  4. frankkl

    frankkl Talk-König

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    Es kann mir doch auch niemand zum Beispiel einen Festnetzanschluss vorschreiben,
    wenn Ich ausschliesslich einen Handy (Funktelefon) nutzen möchte !

    Und bei den grossen Wohnungsleerstand können die sowelche exstem teuren unnutzen Verträge garnicht durchsetzen :(


    :winken:

    frankkl
     
  5. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    AW: Wechsel von Kabel zu DVB-T möglich?

    Tun sie aber, stell dir vor. :rolleyes:

    Außerdem sinken die Preise pro Wohneinheit, je mehr Wohnungen angeschlossen sind. Ich wohne z.B. in einem Haus mit 33 Wohnungen und zahle zzt. "nur" 5,89 im Monat. Klar, auch das läppert sich zusammen, aber ich find's noch akzeptabel - zumal meine Wohnung nach Norden rausgeht und ich deshalb überhaupt keine Möglichkeit hätte, 'ne Sat-Schüssel zu nutzen. Und DVB-T nutze ich "just for fun" nebenbei.
     
  6. Micha_61

    Micha_61 Gold Member

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    AW: Wechsel von Kabel zu DVB-T möglich?


    *LOL*

    Du bist wie immer der klug*******erische Hit.
    Grade diese Verträge sind für den Mieter die günstigsten die er bekommen kann.Ich kenne viele,die zahlen mal grade laut Nebenkostenabrechnung 2€ im Monat für ihren Kabelanschluss durch solche Verträge.
    und eins ist klar,niemand kann einfach dann seinen Anschluss kündigen,denn man hat ihn ja nicht persönlich gemacht,sondern die WohnungsbauGesellschaft oder der Vermieter. Und durch den Mietvertrag hat man das auch so akzeptiert.
     
  7. frankkl

    frankkl Talk-König

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    AW: Wechsel von Kabel zu DVB-T möglich?

    Diese Knebelmietverträge würde Ich nicht akzeptieren
    und bei mir würde das Kabel knapp 16 Euro monatlich kosten :(


    :winken:

    frankkl
     
  8. rotti58

    rotti58 Junior Member

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    AW: Wechsel von Kabel zu DVB-T möglich?

    Tja, du hast in der Sache nat. Recht und ich denke auch das "Frankl" es (entschuldige) einfach zu naiv sieht, aber...


    Diese Großabnehmerverträge zw. Wohnungsbaugesellschaften und Kabelbetreibern fanden zum großen Teil ihre Begründung darin, dass man vermeiden wollte Unmengen an seperaten Satelitenschüsseln innerhalb der Wohnanlagen zu haben. Aber nun kann man ja in vielen Fällen auch per DVBT "genügend" Programme empfangen - und da frage ich mich schon, mit welcher rechtlichen Begründung man einem Mieter einen Ausstieg auch aus bestehenden Verpflichtungen, seitens Kabelnutzung, verweigern will?
    Das immer wieder genannte banale Beispiel der Telekom ist da evtl. doch gar nicht so "banal", denn es käme ja auch Niemand auf die Idee, alle Mieter eines Wohnblockes per Mietvertragsklausel zu einem Festnetztelefonanschlu0 bei der Telekom zwingen zu wollen...
    Wie werden eigentlich die Kabelgebühren in solchen Wohnungsgesellschaften aufgeführt, als Teil der reg. Miete (rechtloch anfechtbar?) oder gar als Teil der Nebenkosten (da sollte es doch wohl rel, einfach sein, sich rechtlich zu wehren..).
    Hat da eingentlich noch kein Einzelkläger (oder als Gesamtkläger in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutz) entsprechnede Rechtsmittel ausprobiert?
     
  9. frankkl

    frankkl Talk-König

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    Ich wohne nicht in einer Mietskaserne oder in einen Hochhausgetto,
    ausserdem haben dort die Ausländer fast alles mit Satanlagen zugeflastert !

    Kenne das bisher nur so,
    das Ich als Mieter mich um meine Versorgung kümmere
    wie zum Beispiel Strom,Gas,Telefon/Internet (DSL),Kabel u.s.w. :)

    :winken:

    frankkl
     
  10. Currypulver

    Currypulver Senior Member

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    AW: Wechsel von Kabel zu DVB-T möglich?

    Ja man kann kündigen.
    Ich habe es auch geschafft, da der Wohnungsgenossenschaft Vertrag
    genau nach 15 Jahren auslief. Würde er noch laufen, hätte ich sicher (noch) nicht da raus kündigen können.

    Frag dein Vermieter. Er dürfte sich auf keinen Fall dumm stellen.

    Aber die WG könnte sich dumm stellen. Besorg dir auch vorher den Vertrag
    vom Vermieter. Da steht drin wann der Vertrag gemacht wurde und wann
    er ausläuft. Sollte er z.B. nächstes Jahr auslaufen, wird es Zeit zu kündigen!
    Läuft er noch paar Jahre musst du wohl warten.

    Wenn die WG von Vermieter sich dumm stellt, hilft ein Anwalt weiter!