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Web Account aufeinmal gesperrt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Master-D, 24. April 2010.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Web Account aufeinmal gesperrt

    Das hat ebenfalls rechtliche Gründe. Dient der Absicherung. Auch hier geht es um die eigenhändige Unterschrift. Sonst könnte Hinz und Kunz ja deine Verträge kündigen. Fatal bspw. bei Strom- oder Gaslieferungen. Oder der Festnetzleitung bei der Telekom. Auch hier muss man bedenken, dass es sich nicht nur um private Kunden handelt. Letztendlich geht es dabei auch um mögliche Schadenersatzansprüche. Stell dir mal vor, ich könnte einfach so mal die Leitungen des Auerbachverlags kündigen. ;)

    Meistens steht deswegen in den AGB auch drin, dass eine Kündigung nur schriftlich akzeptiert wird.

    Einen Vertragsabschluss dagegen kann zumindest der private Verbraucher innerhalb 2 Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2010
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Web Account aufeinmal gesperrt

    Das ist schon klar, aber umgekert sollte sowas auch gelten! Denn nicht selten wurde ein Vertrag geschlossen ohne das der betreffende davon etwas wusste. Dann nutzt Dir das 2 Wöchige Kündigungsrecht überhaupt nichts. ;)
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Widerruf, nicht Kündigung. Und die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher deutlich in Textform darüber belehrt wurde.

    Das BGB schreibt nur für bestimmte Verträge zwingend die Schriftform vor, ansonsten gilt die Formfreiheit. Ebenso gilt das für die Kündigung. Aber da sichern sich die Firmen meistens freiwillig ab.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2010
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Web Account aufeinmal gesperrt

    Ich weis, aber das gesetz sollte endlich abgeschafft werden. entweder düfen Vertäge mündlich gemacht werden und auch eben genauso gekündigt werden oder eben nur schriftlich. So wie das jetzt ist ist das nur für die Firmen gut, für den Kunden aber nur nachteilig.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Web Account aufeinmal gesperrt

    Nach dem BGB bedarft es bei einem normalen Vertrag auch keiner schriftlichen Kündigung, die ist nur bei besonderen Verträgen gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Darlehensverträgen). Nur akzeptieren das Firmen (bspw. aus oben genannten Haftungsgründen) oft nicht und verweisen auf die mit dir vereinbaren AGB, was rechtlich zulässig ist. Auch das gehört zur Vertragsfreiheit.

    Und das Kündigungen nur in schriftlicher Form akzeptiert werden, ist grundsätzlich auch für den Kunden nur von Vorteil. Erspart das doch im Zweifel viel Ärger.

    Außer für die ganz Bequemen, die sich wer weiß warum zu fein sind, ein Schriftstück aufzusetzen. Ich versteh die Aufregung nicht, was ist daran so schwer, einen Brief mit einem Satz zu schreiben?

    Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich Vertrag X zum Y. Mit freundlichen Grüßen, horud

    Ist doch nicht so schwer, ist ne Sache von einer Minute.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2010
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Web Account aufeinmal gesperrt

    Das wäre aber für das schließen eines Vertrages genauso der Fall. ;) Denn wie gesagt kommt man oft nicht so leicht aus einem Vertrag obwohl man den (so9 garnicht abgeschlossen hat.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Weißt du, Gorcon, meistens liegt der Fehler eher bei dem, der sich den abgeschlossenen Vertrag nicht durchgelesen hat. Oder den Inhalt (wie bspw. die Kündigungsfrist) schlicht verbummelt hat.

    Wer einen Vertrag abschließt, sollte sich eben auch die Details vorher durchlesen. Ebenso sollte man ALLES, was einen Vertrag betrifft, auch aufbewahren bzw. ausdrucken. Machen auch erstaunlicherweise viele nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2010
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Web Account aufeinmal gesperrt

    Was ist aber wenn man garnicht weis das man einen Vertrag an der Backe hat weil man eben nichts zum lesen bekommen und nichts unterschrieben hat?! Darum gehts.
     
  9. Creep

    Creep Guest

    AW: Web Account aufeinmal gesperrt

    Hmm, man könnte ja mal bei offline abgeschlossenen Verträgen das Kleingedruckte so korrigieren, wie man es selbst gern hätte. Dann unterschrieben zum Abschluß einschicken und mal sehen, ob das Unternehmen den Vertrag auch so genau durchliest.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Natürlich kannst du das grundsätzlich tun, du mußt das aber deutlich kenntlich machen bzw. deinen Vertragspartner explizit darauf hinweisen.

    Einfach stillschweigend den Text ändern, da wirst du vor Gericht kein Glück mit haben. Denn AGB sind standardisierte, vorformulierte Vertragsbedingungen, auf die auch ein Unternehmen vertrauen kann.

    Ob dein Vertragspartner das dann auch akzeptiert, ist natürlich ne andere Geschichte
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2010