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Was tun gegen unberechtigte Abbuchungen von E-Plus?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Major König, 30. Juni 2008.

  1. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Was tun gegen unberechtigte Abbuchungen von E-Plus?

    Ähm, also bevor ihr euch noch weiter die Köpfe einhaut....
    Ich habe mir das Geld nun zurück buchen lassen, allerdings ne Sperre kann ich nicht reinhauen, denn das geht laut meiner Bank nur für alle Firmen. Meine Freundin meinte vorhin, ich sollte mir eine andere Kontonummer geben lassen. Weiß aber nicht ob das was bringt, wenn E-Plus sich immer verhaut. :confused:

    Also morgen werde ich die Polizei anrufen, bzw. die Dienststelle die meinen Fall bearbeitet hat, ich habe ja erst vor wenigen Tagen einen Brief von denen bekommen das der Fall eingestellt wurde aber ich sollte mich melden wenn noch was ist. Das werde ich auch tun. Hoffentlich bekommt E-Plus dafür einen vor den Latz geknallt. Eigentlich war ich bisher mit denen zufrieden und habe nur gekündigt weil ich nach Base möchte aber das ist ja auch E-Plus. Immerhin haben die mir heute schon mal 20 Euro als Entschädigung gutgeschrieben weil ich die teure Hotline anrufen musste.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Was tun gegen unberechtigte Abbuchungen von E-Plus?

    Das würde ich lassen. Hast du 'ne Vorstellung, was für 'nen Rattenschwanz das hinter sich herzieht? Schließlich wirst du ja auch noch anderen Firmen deine Kontonummer gegeben haben. Das alles ändern, nur weil die bei E-Plus zu dämlich sind?
    Tu das.
     
  3. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Was tun gegen unberechtigte Abbuchungen von E-Plus?

    Das war ein Beispiel!

    Wer es nicht versteht, sollte Mal Grundlagen des Zivilrechts lesen. Da steht ganz klar, dass Vertragsrecht vorrangig ist. Und nur in einem Fall, wo vertragliche Inhalte eine Partei wesentlich benachteiligen, kann ein Richter feststellen, dass diese vertraglichen Inhalte nicht gültig sind. Was eine wesentliche Benachteiligung ist kann ein Richter festlegen, dafür gibt es gar kein Gesetz. Bis es keinen Urteil gesprochen wurde, kann man BGB, HGB usw. in die Tonne kloppen. Es gilt nur was im Vertrag steht.