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Was tun? Da verkauft einer die von mir geschriebene DVB2000 Anleitung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von SVB2001, 14. August 2006.

  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Was tun? Da verkauft einer die von mir geschriebene DVB2000 Anleitung

    Kann man. Dort wird immer der Urheber/Autor genannt.
     
  2. Bertel

    Bertel Silber Member

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    AW: Was tun? Da verkauft einer die von mir geschriebene DVB2000 Anleitung

    äh hopper ... der wird direkt auf der Seite genannt -> siehe Bild.

    Du kannst auch Bücher weiterverkaufen, wo ist das Problem.

    Mich würde es auch ärgern, aber was der da bietet ist die Dienstleistung ... auf dem Schinken wird direkt die
    Erlaubnis der Vervielfältigung nicht nur erteilt sondern direkt erbeten, also mit welcher Begründung will
    SVB2001 da auch nur irgendwas einwenden?

    Aber ich bin kein Anwalt, ich werde hier keine Rechtberatung leisten ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2006
  3. SVB2001

    SVB2001 Senior Member

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    AW: Was tun? Da verkauft einer die von mir geschriebene DVB2000 Anleitung

    die freie Verteilung, nicht gegen Kohle. Das er die Dienstleistung anbietet, ist nicht ersichtlich
     
  4. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Was tun? Da verkauft einer die von mir geschriebene DVB2000 Anleitung

    Natürlich. er bietet eine gedruckte 91 seitige anleitung an.

    Somit verkauft er die gedruckte version. Folglich die dienstleistung.
     
  5. Creep

    Creep Guest

    AW: Was tun? Da verkauft einer die von mir geschriebene DVB2000 Anleitung

    Hast Du das ausdrücklich hineingeschrieben? Wenn nicht, sehe ich hier eine Analogie zu Public Domain Disks oder CDs. Auf diesen wurden/werden auch hunderte von Programmen diverser Autoren verkauft, ohne von diesen einzeln Zustimmung einzuholen. Die pauschale Genehmigung der Weitergabe ist genug. Nur, wenn ausdrücklich die unentgeltliche Weitergabe gefordert wurde, war der Vertrieb illegal.
     
  6. minzim

    minzim Board Ikone

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    AW: Was tun? Da verkauft einer die von mir geschriebene DVB2000 Anleitung

    Druck und Papier kostet nun eben Geld. ;)
     
  7. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Was tun? Da verkauft einer die von mir geschriebene DVB2000 Anleitung

    Da sehe ich schwarz. Da die Verteilung und Weiterverbreitung ausdrücklich und offensichtlich erkennbar ist, gibt es keinen Urheberrechtsanspruch, da es sich um frei verwendbares Material -auch kommerziell- handelt.

    Leider, leider ein griff ins Klo.

    Donn
     
  8. narrendoktor

    narrendoktor Gold Member

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    AW: Was tun? Da verkauft einer die von mir geschriebene DVB2000 Anleitung

    Freie Marktwirtschaft. Stelle doch ein eigenes Angebot bei eBay ein. Etwas preiswerter .... Er hat ja sieben Stück verkauft.

    Damit Du nicht allzuviel Arbeit hast, schreibe seinen Text ab (und verändere ihn ein wenig) so das die Keywords gleich bleiben. Und den Zusatz: Vom Originalauthor.

    Also:
    - preiswerter z.B. 1EUR, Versandkosten 15EUR
    - mit direktem Link auf das Dokument in das Internet !!! dann kauf es niemand und Du mußt nicht ackern
    - mit extra Bonus Tips nach dem Kauf (z.B. Link zum Forum)
    - freundlicher und optisch ansprechender

    Wenn Du bei der eBay Formulierung nicht weiter kommst, frage hier im Forum um Rat.

    Mal eine Frage an die anderen: Kennt sich jemand mit der GPL aus? GnuPublicLicence? Wäre das hier eine Möglichkeit gewesen das Dokument frei verteilen zu können aber der die kommerzielle Verwertung zu untersagen?
     
  9. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
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    AW: Was tun? Da verkauft einer die von mir geschriebene DVB2000 Anleitung

    Genauso ist es. Nur mit einer GPL wäre es kommerziell untersagt gewesen.
    Donn
     
  10. Worldwide

    Worldwide Guest

    AW: Was tun? Da verkauft einer die von mir geschriebene DVB2000 Anleitung

    Meines Erachtens ist das aber egal; dadurch wird ein kommerzieller Verkauf nicht legitimiert; vielmehr hätte der Verkäufer die Erlaubnis einholen müssen; andernfalls verstößt er gegen das Urheberrecht.
    Ich kann mich auch an einen Beitrag im ct Magazin erinnern; dort hatte ein Jugendlicher von einer Seite Wallpaper Bilder kopiert und auf seiner Seite veröffentlicht. Auf der Seite stand, dass alle Bilder kostenlos seien und es gab keinerlei hinweise, dass die Bild nicht woanders veröffentlicht werden dürften, jedoch wurde es im ct Magazin gesagt, dass es von der Firma rechtens war, eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz zu verlangen.
    Natürlich ist dieser Fall nicht 1 zu 1 mit Deinem gleichzusetzen, aber schon ähnlich. Ich denke jedoch, dass beste wäre, wenn Du Dich direkt mit dem Verkäufer in Verbindung setzt und von ihm die Einstellung der Vertreibung forderst und/oder eine Beteiligung am Gewinn.
    Zudem solltest Du die Webseite ändern und ausdrücklich schreiben, dass jede kommerzielle Verbreitung untersagt ist.