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Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Abonnenten?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Knarf2001, 5. Oktober 2010.

  1. Berliner

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    AW: Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Abonnenten?

    Kann er mit Zustimmung von Sky, siehe AGB.
     
  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Abonnenten?

    Da der Opa meiner Frau erst kürzlich verstorben ist, kann ich dir sagen, dass Sky die Kopie der Sterbeurkunde reicht.
     
  3. Haiza

    Haiza Gold Member

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    AW: Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Abonnenten?

    Sterbeurkunde Kopieren - Kündigung beilegen - Vertrag wird zu sofort beendet - bereits zuviel gezahlte gebühren werden erstattet und zurück überwiesen.

    Ganz einfache Sachlage ;)
     
  4. Vodka-Redbull

    Vodka-Redbull Senior Member

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    AW: Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Abonnenten?

    wundert mich, dass Sky das so einfach macht! Bei der Wohung z.B. kann ja auch nicht Fristlos gekündigt werden und die Erben müssen meistens 1-3 Monate die Miete weiter zahlen. Hätte jetzt damit gerechnet, dass die Erben auch erst mal Sky weiter zahlen müssen (wenn sie das Erbe annehmen).
     
  5. Markus Krecker

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    AW: Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Abonnenten?

    Wieso denn: Der Verstorbene war Vertragspartner von Sky und nicht einer seine Angehörigen.
     
  6. EgbertM

    EgbertM Silber Member

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    AW: Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Abonnenten?

    ja nun, bei einer Wohnung war auch der Verstorbene der Mieter und nicht die Angehörigen
     
  7. fcsh

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    AW: Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Abonnenten?

    Das wird aber so im Mietrecht gesetzlich geregelt, ist jedoch für die meisten Vertragsverhältnisse zwischen Verbarucher und Unternehmen nicht vorgesehen.

    Beim Mietverhältnis gilt: Wenn es keine Mitmieter gibt, die in den Mietvertrag eintreten, dann wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt. Wollen die Erben die Wohnung kündigen, so sind sie an die übliche dreimonatige Kündigungsfrist gebunden. Der Vermieter hat in solchen Fällen jedoch ein einmaliges Sonderkündigungsrecht, wenn der Mietvertrag mit den Erben fortgeführt wird.
     
  8. Koax-Karl

    Koax-Karl Senior Member

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    AW: Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Abonnenten?

    Ist aber bei sogenannten "Dauerschuldverhältnissen" (und um ein solches handelt es sich bei einem Pay-TV Abo) die Regel. Einen kleinen Überblick gibt z.B. dieser Artikel: http://www.welt.de/finanzen/verbrau...aegen-passiert-wenn-jemand-stirbt.htmlhttp://