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Was hat sich zum 01.01.07 geändert?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Diabolo, 2. Januar 2007.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Was hat sich zum 01.01.07 geändert?

    Es spricht dagegen, dass es eine allgemeine Regelung dafür gibt, die besagt, dass das Arbeitszimmer nur dann absetzbar ist, wenn es den Mittelpunkt der Arbeit darstellt, sprich: Man sich zum größten Teil dort aufhält.

    Das Finazgericht (hatte ich zitiert) geht sogar noch weiter und ist der Auffassung, dass ein Lehrer für die Tätigkeiten, die er zu Hause erledigen muss, noch nicht einmal ein eigenes, abgeschlossenes Zimmer benötige, sondern eine "Arbeitsecke" bereits ausreiche.

    Steuerminderung durch Angabe von Werbungskosten dienen nicht zur Entschädigung, sondern nur zur Steuergerechtigkeit. Hier gilt der Grundsatz, dass alles, was notwendig ist, um eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, steuermindernd auf das Einkommen angerechnet wird.

    Für die "Aufwandsentschädigung" ist der Arbeitgeber zuständig. Ich möchte ungern die Diskussion auf diese Schiene lenken, da sie dann gleich wieder in Richtung "Neiddebatte" ausarten kann, aber ich denke, dass die wenigsten Lehrer unter derartiger Geldnot leiden, dass sie sich keine ausreichend große Wohnung leisten können.

    Wer permanent vom Thema ablenkt und ihm gestellte Fragen ignoriert und sich statt dessen über die Formatierung der Antwort echauffiert, der darf nicht mit meinem Verständnis rechnen.

    Sorry, aber das ist unterste Schublade:

    - Nein, es ist schlicht und einfach geistige Armut, die so zum Vorschein kommt, da man selbst offensichtlich nicht in der Lage ist, einen zusammenhängenden Text zu schreiben.

    - Ach Blödsinn, "Gepflogenheiten im Netz". Es ist mir völlig egal, welche Gepflogenheiten irgendein schwachsinniger Prozentsatz an Internetnutzern annimmt

    Weil's nichts mit der Sache zu tun hat -- ganz einfach. Siehe meine Antwort an Eike: Es gibt eine klare Regelung, und die Heimarbeit eines Lehrers erfüllt m.E. diese Voraussetzungen nicht.

    Gag
     
  2. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Was hat sich zum 01.01.07 geändert?

    Das ist nicht richtig. Es kommt nicht auf den zeitlichen Anteil an sondern auf den Kern der Aufgabe. Der Außendienstmitarbeiter, dessen Kern seiner Arbeit im Außendienst besteht, der aber aufgrund enormen Verwaltungsaufwands (warum auch immer...) einen 60%igen Anteil an seiner Arbeitszeit in seinem Arbeitszimmer verbringt, kann das Zimmer trotzdem nicht absetzen. Und das ist hirnrissig.
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Was hat sich zum 01.01.07 geändert?

    Und genau das kann man ja kritisieren, je nach Einschätzung der Lage.;)
    Wenn ein Lehrer einen guten Teil seiner Arbeitszeit am Arbeitsplatz zu Hause verbringen muß, dann ist das schon recht schwierig mit dem Schreibtisch im Wohnzimmer der von Ablenkung nicht abgeschottet werden kann wenn das Familienleben nicht eingeschränkt werden soll.

    Ich kenne eine Lehrerin, die kann sich mit Ihrem Mann und Sohn nur eine Drei-Zimmer-Wohnung leisten.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Was hat sich zum 01.01.07 geändert?

    Stimmt. Aber ich denke, das ist genau wieder diese Kiste mit der reinen Notwendigkeit und der Praxis.
    An irgendwas muss man es ja festmachen, ansonsten kann ja jeder sagen, dass er aber doch soundsoviel Zeit in seinem häuslichen Arbeitszimmer verbringt.

    Schwierig.
    Mal ganz nüchtern betrachtet: Warum soll der Steuerzahler hier subventionierend eingreifen? Für die private Gestaltung des Lebensraums ist doch jeder selbst verantwortlich. Wenn jemand seine Ruhe zum Arbeiten braucht, dann ist das letztlich seine Sache.

    Ich sehe es ein, dass ein Arbeitszimmer praktisch und hilfreich ist. Aber man muss hier wirklich die Frage stellen, ob es notwendig ist, es steuerlich zu subventionieren. Denn nur darum geht es. Nicht, ob ein Lehrer zu Hause arbeiten muss -- das steht außer Frage.
    Wie gesagt: In diese Richtung möchte ich nicht gehen.

    Gag
     
  5. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Was hat sich zum 01.01.07 geändert?

    Ja, dafür kann man z.B. Tagebuch führen. Meine Freundin z.B. ist Beamtin im Außendienst und die Innendienstaktivitäten erledigt sie dienstlich verordnet von zu Hause. Mit Vor- und Nachbereitung kommt sie gemäß Tagebuch durchschnittlich auf 55% Innendienstanteil, weil sie vieles, was die Kollegen im Auto erledigen, zu Hause macht. Arbeitszimmer ist nicht. Nicht mal anteilig.
     
  6. RolandKA

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    AW: Was hat sich zum 01.01.07 geändert?

    Ich würde mal sagen, der Ausgleich für den häuslichen Arbeitsaufwand ist durch die weit überdurchschnittlichen bezahlten Urlaubstage abgegolten. Ein Beitrag zur Steuervereinfachung und es können 5000 Verwaltungsanweisungen und Gerichtstermine im Jahr gespart werden. ;)
     
  7. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Was hat sich zum 01.01.07 geändert?

    Oh doch, es hat sogar grundlegend was mit der Steuersystematik zu tun. Aber sicher kennst du jetzt wie ich auch einige aus dem Bereich Finanzamt/Steuerrecht, die das so sehen wie von mir beschrieben. Wird dann lustig, wenn das BVG wieder mal eine gesetzl. Regelung kippt.
    Ist schon interessant, wie du auf für dich unbequeme Sachverhalte nicht eingehst und die so niederbügelst. Das Kürzel m.E. ist hier dick und fett zu markieren.
     
  8. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Was hat sich zum 01.01.07 geändert?

    Ach, und ein Manager von VW braucht dann gar keinen Urlaub, weil er noch mehr verdient? Merkwürdige Logik.
     
  9. RolandKA

    RolandKA Gold Member

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    AW: Was hat sich zum 01.01.07 geändert?

    hä?
     
  10. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Was hat sich zum 01.01.07 geändert?

    Ah, selbst erschossen sozusagen (Notw./Praxis), er hat es erkannt! So ist es auch mit der Krankenkassengeschichte. Oder auch mit der Reinigung von Dienstkleidung (Pauschale ansetzbar) usw.
    Deine Verwendung des Begriffs Subvention ist schon abenteuerlich, mit weit gefaßt noch sehr harmlos tituliert. Im engeren Sinne ist es ohnehin kein Zuschuss, im weiteren eigentlich auch nicht.