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Was geschieht bei ish mit ARD & ZDF?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von michaausessen, 25. März 2004.

  1. Nimrai

    Nimrai Silber Member

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    Leider ist dem nicht so, dann wäre die ganze Regelung ja einigermaßen logisch und würde dem gesunden Menschenverstand und dem Gerechtigkeitssinn entsprechen.
    Nur arbeitet die deutsche Politik seit jeher unter möglichst weiträumiger umgehung ebenjenes gesunden Menschenverstandes.

    Der Irrwitz an den GEZ-Gebührenreglungen ist, sie ist völlig entkoppelt von jedem Empfangswunsch oder auch jeder tatsächlichen Empfangsmöglichkeit. Allein das Vorhandensein eines Rundfunkempfangsgerätes im Haushalt ist für die Gebührenpflicht maßgeblich.

    Das führt dann teils zu irrsinnigen und absolut unverständlichen Entscheidungen.
    Da ist dann ein Alpentalbewohner gebührenpflichtig, der seinen Fernseher nur zum Videoschauen nutzt, obwohl er so abgeschirmt liegt das nicht mal ein ansatzweiser Empfang möglich wäre.
    Besitzer reiner NTSC-Fersehgeräte sind gebührenpflichtig.
    Aldi und andere Discounter müssen GEZ-Gebühr zahlen wenn sie Fersehgeräte oder Videorecorder verkaufen, aber wenigstens nur einmal pro Filliale und nicht pro Gerät, kleine Funken von Rationalität im der blendenden Feuersbrunst aus Idiotie und Aberwitz.
    Undsoweiter unssofort.

    Zur Definition eines Rundfunkempfangsgerätes gibt es folgende Regelungen:
    Ferseher und Aufzeichnungsgeräte mit analogen Tuner sind Rundfunkempfangsgeräte und man ist, mit dem Besitz, auch GEZpflichtig.
    Beim Sat-Receiver ist dies nicht so, in dem Fall bildet erst die Kombination einer Satschüssel, eines Receivers und einer Sichtstation in seiner Gesamtheit ein Rundfunkempfangsgerät, für einen digital Kabeldecoder dürfte das gleiche gelten, zumindestens bis jetzt solange unverschlüsselte Digitalsender vorhanden sind.

    Kurz zusammengefasst, immer wenn ein Gerät oder eine Gerätekombination die Möglichkeit bietet irgendwas zu empfangen, und sind das auch nur ein paar Schlieren versteckt im Hintergrundrauschen hat man ein Empfangsgerät und unterliegt der Gebührenpflicht.

    <small>[ 27. M&auml;rz 2004, 12:56: Beitrag editiert von: Nimrai ]</small>
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... GEZ muß bezahlt werden, wenn man ein Empfangsgerät besitzt, mit dem der Empfang möglich ist. Da alle Fernseher einen Tuner integriert haben, muß man also zahlen. Wenn ein Empfang von den ARD/ZDF Programmen ohne zumutbaren Aufwand nicht möglich ist, besteht keine GEZ-Pflicht. Allerdings können in 99,9 % aller Gebiete in Deutschland ARD und ZDF empfangen werden. Ich bezweifele allerdings, das alle Bewohner des restlichen Gebietes ohne Fernsehen auskommen. Wenn ARD/ZDF nicht empfangen werden kann, kann mit Sicherheit auch kein privates Programm empfangen werden. Bleibt dann nur noch der Sat-Empfang. Damit können dann auch wieder ARD und ZDF empfangen werden, was wieder zur GEZ-Pflicht führt.