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Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Gunbusterxtra, 28. Juni 2005.

  1. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Deswegen gibts da ja auch schon ein urteil, dass im Zweifelsfall die HV bestimmen kann wo die Antenne installiert wird. Das dürfte meistens wohl das Dach sein. Das dürfte bei dem winzigen Teil deiner Schüssel der nur nach Suchen zu entdecken ist aber nicht relevant sein.

    Unsinn, selbstverständlich darfst du deine Wäsche auf dem Balkon trocknen auch wenn die Wäscheleine in 2m Höhe hängt. Nach dieser eigenartigen Auffassung dürftest du deinen Balkon ja überhaupt nicht betreten weil du sicher etwas grösser wie 1m10 bist. Auch ein Sonnenschirm ist regelmässig etwas höher. Wenn du eine Frau oder Freundin hast dann häng doch ein paar Strumpfhosen genau oberhalb der Schüssel zum trocknen auf, wenn du die dort hängen lässt beeinträchtigt das dünne Zeug den Empfang sicher nicht aber verhindert dass die Schüssel zu sehen ist.
     
  2. H.-E. Tietz

    H.-E. Tietz Guest

    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Ich habe eine qualitativ hochwertige Fensterdurchführung für mein WorldSpace-Radio (auch wenn nur noch wenige Sender FTA sind). Diese hält seit langem. Davor hatte ich eine billigere, die schneller verschliss. Eine gewisse Dämpfung ist unvermeidlich, allein schon durch die passiven Bauelemente (Steckverbindungen z. B.).
    Die Hausverwaltung hat daran nie etwas auszusetzen gehabt. Bei der nun anstehenden privaten Zusatzantenne hat man mich darauf orientiert, gemeinsam mit einem Antennenbetrieb eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.
    Das hier ist eine Mietwohnung.
    Zwar gibt es immer wieder, wie man lesen kann, auch in Mietblöcken Probleme, aber ganz schlimm scheint das Spießertum in den Eigentums-"Anlagen" zu sein, mit stasi-ähnlichen Methoden.
     
  3. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Das liegt wohl, zumindest zum Teil daran, dass 10 Eigentümer mindestens 11 Meinungen haben. Bei ner Mietwohnung gibts dagegen nur den Vermieter, dem in der Regel daran gelegen ist einen Mieter mit dem er hoffentlich gute Erfahrungen gemacht hat zu behalten.
     
  4. Gunbusterxtra

    Gunbusterxtra Junior Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Erst mal @ Haferflocke

    Wie ich das Kabel rein bekommen habe, zu Anfang habe ich eine von dem besagten Fensterdurchführungen gehabt, hat laut Receiver ca. 1% Signalstärke geschluckt, aber bei 92% war das schon OK. Da aber in der Umbauphase auch ein Kabel durch die Wand direkt bei der Schüssel ging, wo ne Steckdose war/ist, die in der Wohnung dann an ner anderen eingesteckt wurde und ich im Zuge einer Erneuerung der Markise die auf meinen Balkon ist diese gegen eine mit Elektromotor gewechselt habe, habe ich dann gleich mit den dafür notwendigen Kabel auch das Satkabel durch das gleiche Loch gezogen also in einen Aufwasch. Die Lösung mit der Fensterdurchführung ist aber wenn man nicht Bohren darf, oder wie in meinen Fall erst später eine Aufrüstung der Elektroinstallation vornimmt eine gute und praktikable Lösung. Ich habe aber auch gemerkt das man dann das Fenster, in meinen Fall die Balkontüre nicht mehr ganz so einfach zu bekommt, es kann also sein das da die Mechanik etwas drunter leidet.



    @Uli12US

    Das scherzhafte ist das der Beirat den Bewohner der unter mir wohnt auch das Leben schwer gemacht hat, er kommt irgendwo her aus den Mittleren Osten und hat entsprechende Bedürfnisse, sie haben ihn dann dazu gebracht seine Schüssel auf dem Dach zu Pflanzen und sich das Satkabel irgendwie in die Wohnung zu legen (muss mal in Erfahrung bringen, wo er es entlang gelegt hat). Wenn ich die Kosten von z.Z. mindestens 60€ pro Partei im Haus sehe, dann ist meine Frage warum nicht auf ner Gemeinschaftssatanlage umgestellt wird, so teuer kann das ja nicht sein das sich diese nicht in 1 - 3 Jahren armotisiert, vor allen wenn man bedenkt das andere Nebenkosten wie Heizung auch steigen werden, alleine also um diese Aufzufangen. Es ist so das man den Beirat überzeugen muss, also auch die Hausmeisterin, wenn die das dann einsehen wird es sicherlich gemacht, aber man weiß auch das ältere Menschen die Veränderung hassen, sei sie noch so gut, oder das die viele Vorteile bringen, ich werde es aber zur Diskussion stellen lassen, denn dann kann man auch eine Anlage realisieren lassen die neben Astra 1 und Hotbird auch Astra 2 abdecken könnte was ja noch mehr bringt.



    Wegen den Wäsche aufhängen, es gibt viele Hausordnungen die sind da recht eindeutig, in der meinigen steht drin das eine solche Wäschespinne nicht die Brüstung überragen darf und schon sind wir da auch wieder beim Thema, wo endet die Brüstung, ich werde das wohl am Montag erfahren.

    Andere Hausordnungen, wie die von meinen Bruder z.B. sind da noch eindeutiger (hat von der Balkonbauart nen identischen), dort heißt es das es nicht sichtbar sein darf, also die Wäsche im Endeffeckt nicht über den Teil der Betonbrüstung stehen darf, auch wenn er einen höheren Handlauf hat, aber das gilt jetzt nur für die Wäsche.

    Mir sagte man übrigens das je kleiner die Schüssel ist desto empfindlicher ist diese bei schlechtem Wetter, zusätzlich meinte man je besser das LNB währe, desto mehr Reserven hätte es bei schlechten Wetter, man führte dessen Rauschabstand auf, ein einfacher LNB mit einen Rauschabstand > 0.3 db sei das beste was möglich währe. Köpfe für Mehrteilnehmer fangen demnach bei mindestens > 0.4 db an.

    Guni
     
  5. Gunbusterxtra

    Gunbusterxtra Junior Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    So, ich habe inzwischen mehrfache Antwort von der Hausverwaltung bekommen, die irgendwie wiedersprüchlich sind, aber lest was sie mir so im Grunde geschrieben haben:

    1.) Der Handlauf ist Teil der Brüstung.

    2.) In Nr. 13 der Hausordnung gibt es eine gültige Regel für Parabolschüssel, die währe folgende:
    Veränderung der äußeren Gestaltung am Haus durch Sichtblenden, Markisen, Antennen, Parabolantennen, Wäscheleinen etc. sind grundsätzlich nicht genehmigt. Sie bedürfen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft durch Beschluß.

    3.) Die Eigentümergemeinschaft hat nichts gegen das aufstellen einer Satellitenanlage, nur eine Schriftliche Genemigung sollte/muß eingeholt werden.

    4.) Die Eigentümergemeinschaft hat das Recht, die Aufstellung unter gewissen Vorgaben im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes, der Gemeinschaftsordnung und der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft einzuschränken.

    5.) Probleme mit Miteigentümern sollen direkt mit den anderen Miteigentümern gelöst werden und nicht über die Hausverwaltung.

    Das sind so im groben die Aussagen die ich zu den Fall bekommen habe und die mich im Grunde auch verwirren, aber lest selber was ich von den einzelnen Punkten halte.

    Zu 1.) Wenn der Handlauf zur Brüstung gehört, von wo aus gesehen darf die Schüssel diese nicht/kaum übersteigen, wenn sie Mobil ist? Auf Bodenniveau, oder kann man sich auch ein Flugzeug charteren und nen Tiefflug unternehmen und dann darf man sie nicht darüber sehen? (dann wird es aber eigentlich für jede Anlage auf den Balkonen eng

    Zu 2.) Für mich hört sich das dort so an, als ob all die Teile recht fest montiert sind, denn sowohl eine Markise wie auch Sichtblenden und Wäscheleinen benötigen in der Regel einen guten Halt an der Wand, das kann mal nicht so eben mit ein paar Tesa Strips gemacht werden, obwohl die schon wirklich guten halt bieten. Bei ner Antenne würden je nach Ausführung schon ein Tesa Strip reichen, Parabolschüssel können auf vielfältige Art und weise Montiert werden, aber im Grunde nur Fest, oder halt Mobil. Die Frage ist wie soll man diesen wischiwaschi Formulierung deuten? Vielleicht hilft dort Punkt 18 die Balkonnutzung weiter, denn dort steht folgendes drin, Markisen und Rolläden sind nur mit Genehmigung der Eigentümergemeinschaft "anzubringen". Das hört sich für mich verdammt nach fest an

    Zu 3.) Richtig, wenn ich die fest montiert hätte müßte ich mir eine Genehmigung einholen, da ich sie aber nicht fest montiert habe, sie 8 Monate keinen Sack gestört hat und von weiten den Handlauf nicht übersteigt kann ich wohl mit fug und recht behaupten das folgende Regel mehr als gelten tut:

    Das Landgericht München folgt dabei der zunehmenden Tendenz in der Rechtsprechung, Sat-Antennen als zulässig zu erklären, wenn durch die Installation kein Eingriff in die Bausubstanz nötig ist und die Optik eines Hauses nicht bedeutend eingeschränkt wird. In solchen Fällen dürfen Mieter ohne Genehmigung des Vermieters Sat-Spiegel aufstellen

    Ich bin zwar nur Eigentümer, aber was für einen Mieter gilt, kann man auch auf einen Eigentümer übertragen. Wenn es also 8 Monaten keinen gestört hat, ist es also nicht aufgefallen das da eine steht, was wiederum bedeutet das die Optik des Hauses nicht eingeschränkt war/ist. Klar jetzt ist sie es, das liegt aber nur an einer einzigen Person, die anscheinend ein paar Hobbys zu wenig hat, oder unter gewissen Entzug leidet, aber warum das so ist kann ich voll verstehen. Übrigens habe ich noch nichts davon gehört das für einen Sonnenschirm auch eine Genemigung eingeholt werden mußte, es sei denn diese würde fest montiert, da man eine Mobile Satanlage mit nen Sonnenschirm vergleich kann, ist es also fraglich warum man so etwas tuen sollte, es sei denn ich würde das Teil so hoch setzen das es mir auch die Sonne vom Leibe halten könnte, aber dann währe es ja echt ein Sonnenschirm ;).

    Zu 4.) Das darf sie "die Eigentümergemeinschaft" aber nur unter gewissen Vorraussetzungen und damit wollen die micht kriegen. Es ist aber absolut nicht klar das ich in diesen Bereich operiere, denn es stehen 2 Meinungen im Raum die durchaus ihre Standpunkte haben und im Grunde genommen jeder aus seiner Sicht recht hat. Die Frage ist nur, wer hat mehr recht, oder anders ausgedrückt, von wo aus gesehen gibt es Probleme, der Handlauf (also die Brüstung) wird grundsätzlich nicht überschritten, es sei denn man nimmt nen Flieger, das Gemäuer wurde auch nicht angegriffen, die Schüssel ist Mobil, kann also im Bedarfsfalle mal kurzfristig weggestellt werden, die Sichtbarkeit ist so lächerlich gering das es gut 8 Monate keinen gestört hat, was weiß ich noch alles. Und plötzlich stört es jemanden, grade einer Person die anderen die eine Schüssel sichtbar hingehängt hatten sofort Feuer gemacht hat und nicht 8 Monate später

    Zu 5.) Wenn dem so ist, das Probleme unter den Eigentümern selber gelöst werden sollen, dann frage ich mich, warum ich überhaupt ein (jetzt inzwischen mehrere) Schreiben von der Hausverwaltung deshalb bekommen habe, demnach hätte der Beirat sich mit mir in Verbindung setzten müssen, bzw. mir direkt ein Schreiben zukommenlassen müssen und ich hätte doch mal in der Runde der Beiräte mal meinen Standpunkt genauer erklähren können, denn ich schätze mal das keiner von dehnen (gut, einer inzwischen doch, der ist einer der auf der selben Etage wie ich wohnt, er selber hat auch ne Schüssel, allerdings fest montiert und deshalb nen Blumenkasten davor gesetzt) ne Ahnung hat, was genau für Gegebenheiten bei mir genau vorliegen. Das werde ich nun im direkten Gespräch mit den Vorsitzenden versuchen zu klähren, denn jehne Person die dagegen so wettert, mit der ist nicht zu sprechen, was sie sagt ist Gesetz und aus Basta. Ich hingegen lass mir nicht sagen, das ich was im sichtbaren Bereich zwischen der Brüstung hinstellen muß, nur damit sie ihre Machtgelüste befriedigen kann

    Wie immer ich Informiere euch weiter was da abgeht!
    Guni
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2005
  6. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Jetzt muss ich nochmal nachfragen! :)

    Du hattest Doch die Bilder der Hausverwaltung zukommen lassen, und die sagten, das es keine Probleme gibt, und jetzt hast Du doch noch mehrere schreiben bekommen?

    Und die 8000 Markisen sind egal? Und für eine Wäscheleine brauche ich auch eine Genehmigung, ok ich wollte da sowieso keine haben, aber selbst sowas kann man einen Eigentümer vorschreiben?

    digiface
     
  7. Gunbusterxtra

    Gunbusterxtra Junior Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Genau, habe mehrere Bilder aus verschiedenen Perspektiven und mehreren Entfehrnungen der Verwaltung zukommen lassen, direkt nachdem ich von besagter Person des Beirates gerügt wurde. Die von der Verwaltung sagten aber das es kein Problem sei, da die Satanlage praktisch nicht stört, weil sie eben kaum sichtbar ist. Anscheinend müssen die aber, wenn sich eine Person daran stört und sei das auch noch so lächerlich, Schreiben verfassen, was wiederum durch die Erklährung der Hausverwaltung, das sie eigentlich nicht der Gegner sind, sonder eben die Eigentümergemeinschaft, oder in diesen Fall speziell Mitglieder des Beirates sich wiederum sehr unmöglich anhört. Denn ich sah es bis bevor das letzte Schreiben einging so, das auch der Beirat sich an was halten muß und die Hausverwaltung das oberste Gremium besetzt, denn die sollten ja eigentlich in Rechtsfragen mehr Ahnung haben als ein paar Typen vom Beirat von dehnen keiner ein Jurist ist.

    Das nun mehrere Schreiben zustande gekommen sind liegt daran, das die von der Verwaltung wohl auch etwas verschnarcht sind. Ich habe direkt nach erhalt des ersten Schreiben ne Mail gesandt, in der ich doch bitte einiges genauer wissen wollte, weil es nicht geklährt war, wo z.B. die Brüstung endet, usw.. Der Typ von der Verwaltung (der einzigste der sich mit den Objekt auskennt, andere wollten da nicht auskunft zu geben) war aber mal so eben für 1 Woche weg, im Urlaub. Recht nett das er dann, nachdem er wieder da war, Montag/Dienstag und auch Mittwoch nicht zurückgerufen hatte (habe nämlich Montag früh dort 2x angerufen, er war aber zu diesen Zeitpunkten nicht zu sprechen, weil beschäftigt mit anderen Gesprächen), man versprach mir das er zurückrufen würde, am Mittwoch riss mir der Gedultsfaden und endlich habe ich eben den Herrn erreicht und nochmal gesprochen, wann ich denn nun mit einer Antwort auf die Mail rechnen könne. Das er schon am Dienstag ein weiteres Schreiben, also eine Rüge das sich besagte Beirätin immer noch an der Teilsichtbarkeit stoße zugeschickt hat, hat er dabei nicht erwähnt, obwohl ich in meiner Mail darauf hingewiesen habe, das bevor nicht einiges geklärt werden würde nichts verändert wird, bzw. wenn ich recht habe sowieso nichts verändert wird. Da ich an den besagten Mittwoch so sauer war hat er eine weitere Mail bekommen, in dem ich darauf noch mal hingewiesen habe das dieses Schreiben so was von unnötig war, worauf ich wiederum gestern am Samstag ein weiteres Schreiben bekam, das die Verwaltung ja eigentlich nicht der wirkliche Gegner ist, wie toll! Zumindestens kamen so nun 4 Schreiben zusammen, 2x Rügen und 2 weitere mit Erklährungen, meiner Meinung nach hätten schon 2 gereicht, aber wie gesagt, wenn die Informationen so tropfend kommen kann man wirklich nen Hals bekommen. Deshalb habe ich dehnen geschrieben, das wir das nur noch per Mail machen, bis wir zu einen gemeinsamen Nenner gekommen sind, erst dann soll etwas Schriftliches erfolgen.

    Was die Markisen angeht, ich habe gehört das, weil eben schon so viele hängen, keiner der nach einer Genehmigung fragt abgewiesen werden würde, denn es gilt Gleichheit für alle. Was Wäscheleinen angeht, selbst wenn man sich eine hinhängen dürfte, so verbietet es die Hausordnung das Wäsche sichtbar getrocknet werden darf, ist aber sowieso mehr als unnötig, das Haus hat 3 große Trockenräume, in den jeweils eine Großfamilie, oder 2 Singelwohnungen locker ihre großwäsche aufhängen können, man findet also immer ein Plätzchen und ist nicht vom Wetter abhängig. Das wiederum bedeutet aber, das wenn man so ein Zugsystem welches unterhalb der Betoneinschalung montiert werden würde dies nach Einholung der Erlaubniss zum Bohren eigentlich nichts im Wege stehen würde, halt solange man wirklich nicht das geringste davon sieht (ich gehe mal davon aus das Personen im Flieger davon ausgenommen sind).

    Inzwischen kann ich sagen, das man als Eigentümer mehr gekniffen ist als Mieter, denn man kann nicht einfach mal so eben wegziehen, wenn da so eine Bekloppte/r ist (würde ich aber auch nicht machen, denn ich bin nicht so ein Waschlappen der sichn gleich geschlagen gibt). Als Mieter ist grundsätzlich der Eigentümer die oberste Instanz usw., denn er muß alles weiterleiten.

    Mich würde vielmehr interessieren, wie jemand hier aus den Forum der selber im Beirat ist das geregelt hat? Ich habe nämlich in einen anderen Thema gelesen das ähnliche Probleme bestanden, er das dann aber zu seinen Gunsten durchbekommen hat (allerdings ging es darum das er die Schüssel wohl ganz demontieren sollte), wer ist das hier aus den Forum und wie genau wurde argumentiert (die Montage, wie die Schüssel auf den Balkon stand war da anscheinend wichtig)?

    Guni
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2005
  8. Gunbusterxtra

    Gunbusterxtra Junior Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Es ging in die nächste Runde! Am Montag bekam ich ein Anruf von den obersten Vertreter der Verwaltung. Er sagte zu mir das eine so aufgestellt Schüssel max. 10cm die Brüstung überragen dürfe, auf meine Antwort das dies nicht der Fall währe wurde mir geantwortet des man mir nicht glaube. Schön zu wissen das die denken das ich permanent nur lüge, obwohl ich sogar in einen Schreiben zur Besichtigung eingeladen habe! Auf nachfrage ob ich denn Ausländer sei, habe ich gesagt das im meinen Paß Deutscher steht, darauf hin hat man mir eine Schüssel gleich ganz verboten. Das ich aber nicht in Deutschland gebohren bin habe ich nicht erwähnt, aber natürlich auch nicht das ich mit 2 in dieses "gelobte" Land kam. Nun ja, es ist schon verwunderlich wie sich jemand über mein/e Recht/die Rechte des Sondereigentums von mir hinweg setzt, denn so ohne weiteres kann man mir einen Fehrnsehempfang mittele Schüssel gar nicht verwähren, solange ich gewisse Regeln einhalte, nur sind die von der Verwaltung nicht wirklich willens mir diese Regeln zu sagen, bzw mir antwort zu geben wie hoch denn die Schüssel nun sein dürfe, da sie sich sonst mit der Dollen anlegen müßten. Da ich auch weiterhin sehe, das selbst wenn ich die Antenne um 9 cm tiefer setzen würde (, soviel höher ist sie zum Handlauf, dafür müßte ich den Blumenkasten etwas kaput machen) und somit die Brüstung nicht überrage, doch weiterhin ärger mit der Dollen hätte, den sie möchte durchdrücken das man überhaupt nichts sieht (soviel zum Sondereigentum). Netterweise wurde mir vom stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates auch der Eigentümerbeschluß, in dem steht wie das denn nun genau geregelt ist verweigert, da ich ja Juristisch spitzfindig bin (sehr nett, einen einfach Grundlegendes zu verweigern, so das man nicht weiß was da wirklich drinsteht, das find ich schon ein starkes Stück), auch das wird noch ein Nachspiel haben.

    Ich habe mir jetzt von Technisat die Digidish 45 bestellt und sie ist am Freitag eingetroffen. Sie soll die jetztige 85'er Schüssel ersetzten, das heißt wenn der Empfang mit der 45'er auch mindestens so gut ist wie mit der 85'er. Um Aussagen deshalb vorzubeugen, von der 85'er werden große Teile von der Betoneinfassung soweit verdeckt das dadurch nicht die gesammte Fläche genutzt werden, ggf. holt man mit der neuen Markenantenne sogar mehr raus als mit der 85'er, ansonsten wenn dem nicht so ist darf sich die WEG mit meinen Anwalt auseinander setzen, denn ich habe inzwischen ein schreiben meiner Rechtsschutzversicherung das erst mal ein ausergerichtliches Verfahren gedeckt ist. Wenn das Schreiben schon am Montag vorgelegen hätte, währe ich erst gar nicht auf die Idee gekommen mir die 45'er zu holen, sondern hätte es direkt den Anwalt übergeben, denn es kommt einen so vor als ob einige in der Hausverwaltung/Beirtat denken das die Herren eine kleinen Bananenrepublik währen. Ich finde es nur unverschämt mir nicht 100% zu sagen, wo denn das Sondereigentum denn nun wirklich beginnt, so das diese Farce ein Ende hätte! Das hätte ich von der Verwaltung erwartet, das wird auch für die noch ein Nachspiel haben, spätestens zur nächsten Eigentümerversammlung, wenn der nette Hr. von der Verwaltung auf seinen hohen Roß mal vor versammelten eigentümer einige Antworten liefern muß warum denn so wenig kompetenz da am Werke ist/war!

    Dummerweise kann man die Digidish 45 nicht so ohne weiteres an nen 60mm Mast montieren, deshalb werde ich in der kommenden Woche einen Adatpter machen müssen, damit ich den Halter der 85'er Schüssel für die Digidish nutzen kann, ich möchte nämlich auch weiterhin nicht die Bausubstanz beschädigen und da der Blumentopf mit Mast nun mal vohanden ist werde ich mir auch nix teueres von Technisat zu diesen Thema kaufen.

    Gruß
    Guni
     
  9. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Und woher will er wissen das Du lügst?

    Aus diesen Bilder wird man das wohl kaum so ersehen können, selbst wenn es so wäre.

    Am besten sollen alle ihre Balkone zumauern lassen, dann sieht man nichts mehr, dann ist es gut! :eek::eek:

    digiface
     
  10. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Mal ´ne bescheidene Frage: wem gehört eigentlich die Wohnung, Dir oder der Verwaltung ? :) Dreimal darfst Du raten, wie häufig ich mir von irgendjemandem vorschreiben lassen würde, was ich wie mit meinem Eigentum mache :) Die Verwaltung könnte ja versuchen mich rauszuklagen ;) Im Zweifelsfall kann mich die Verwaltung ja verhaften :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2005