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Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Gunbusterxtra, 28. Juni 2005.

  1. octavius

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    Re: Was genau ist rechtens, oder muss ich mit grösseren Konsequenzen rechnen?

    Hallo Gunbuster-Xtra,

    Du hast uns mit Deinen tollen Fotos anschaulich illustriert, wie in Deinem speziellen Fall die Lage ist.

    Als nächstes holst Du den Mietvertrag aus dem Archiv-Ordner und schaust da rein - huch, das geht ja gar nicht, weil Ihr Eigentumswohnungen habt. [​IMG]

    Die relevanten Dokumente bei einer ETW sind zum Beispiel die Teilungs-Erklärung. Im Klartext: Hast Du / hat Dein Vater beim Erwerb der Wohnung irgend eine Vereinbarung unterschrieben, welche sich als freiwilliger Verzicht auf die Ausübung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit interpretieren liesse?

    Wenn ja: wann ist das geschehen, und haben sich seitdem neue Gesichtspunkte ergeben, die ein starres Festhalten an der damaligen Regelung als einen Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben erscheinen lassen?

    Ich glaube, Du willst nicht verstehen, dass es auch darauf ankommt, wozu Deine Antenne überhaupt nütze ist.

    Im Klartext: Wenn man das Grundrecht auf Informationsfreiheit als Aushängeschild nimmt - welche Vorteile bietet Dir Deine eigene, individuelle Parabol-Antenne überhaupt?

    Welchen Weg des Fernseh-Empfangs schlagen Deine Gegner vor? Was empfehlen die Schüssel-Gegner, damit Du Dein (berechtigtes) Interesse auf Befriedung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit verwirklichen kannst?

    Diese Dinge sind wichtig, auch wenn Du dazu beharrlich keine Stellung nimmst.

    Völlig unwichtig und irrelevant erscheint mir hingegen die Sache mit dem Grünzeug. Ob da nun irgendwelche Pflanzen wachsen oder eine Sat-Antenne steht, ist doch piep-egal.
    Ehrlich gesagt: Das halte ich für dummes Gewäsch.

    Wenn eine Satelliten-Schüssel dazu dient, die grundrechtliche geschützte Informationsfreiheit zu gewährleisten, dann kommt es - wie in diesem Thread hinlänglich vorgetragen - immer auf eine fallbezogene Abwägung der Interessen an.

    Die Bilder zeigen, dass die optische Beeinträchtigung der Gebäude-Fassade sehr geringfügig ist.

    Alberne Verwaltungsvorschriften würden mich kalt lassen. Die Hausverwaltung bekäme von mir folgenden Brief:

    "Liebe Leute, auf meinem Balkon habe ich bis auf weiteres eine mobile, ortsveränderliche Satelliten-Antenne aufgestellt. Aufgrund der neuesten technischen Entwicklungen gewährleistet mir diese Antenne die Möglichkeit, mein in Artikel 5 Grundgesetz grantiertes Recht auf Informationsfreiheit auszuüben. Ich empfange mit dieser Antenne eine grosse Zahl von Rundfunk- und Fernseh-Programmen, die ich ohne die Antenne nicht empfangen könnte. Ich nutze diese zusätzlichen Angebote in einem zahlenmässig grossen Umfang. Ohne Zweifel ist die Parabol-Antenne geeignet, mein Leben in meiner Wohnung erheblich angenehmer zu gestalten.

    Die beigefügten Bilder beweisen, dass die optische Beeinträchtigung der Gebäude-Fassade sehr geringfügig ist. Ihr Wunsch, dass ich meine Antenne wieder abbauen soll, muss deshalb im Rahmen einer fallbezogenen Einzelabwägung hinter mein Grundrecht auf Informationsfreiheit zurück treten.

    Mit freundlichen Grüssen"

    So einfach ist das. [​IMG]

    [​IMG]
     
  2. Gunbusterxtra

    Gunbusterxtra Junior Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Also, die Teilungserklährung sagt aus das alles was außen ist der Gemeinschaft, alles was innen liegt mir gehört und im Grunde machen kann was ich will, aber ich dort trotzdem nicht ohne Erlaubniss der Verwaltung rumbohren kann. Klar gibt es Einschränkungen, ich darf z.B. keine Wäschespinne aufstellen die die Brüstung überragt, und schon sind wir wieder bei der Frage, wo endet die Brüstung?

    Das wozu die Antenne nütze ist, klar mehr Programme, das war damals auch einer der Gründe, aber auch die wesentliche Verbesserung des empfangenen Bildes, das durch die Hausanlage (das Kabelnetz) nicht möglich ist, weil die Technik von Ano dazumal stammt und nicht in den Umfang wie es hätte gemacht werden müssen Modernisiert wurde. Das ist auch ein Grund warum mehrere Bewohner beider Häuser Parabolschüssel nutzen. Aber es gibt welche gewisse Mitbewohner die sich durch die Andeutung eines solchen Teils geschnitten fühlen und durch deren zugehörigkeit zum Beirat druck ausüben, um die Schandflecken nicht mal im Ansatz sehen zu müssen, ansonsten gibt es keine Beanstandung gegen Schüsseln.

    Dadurch (die größere Anzahl an Schüsseln) brauche ich auch gar nicht zu beweisen das ein großartiges Interesse auf Befriedung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit vorhanden ist, da dies schon durch die Montierten Satanlagen in größeren Umfang als Zustimmung gesehen werden kann und nicht alle davon sind Ausländer oder Vertriebene aus ehemaligen Deutschen Ländereien.

    In diesen Fall wird nur der Vorwand das die Schüssel zu einen kleinen Teil sichtbar ist genommen um mich zu zwingen sie:
    A.) Niedriger zu hängen, damit man sie durch den offenen Teil der Brüstung nicht sehen kann, was aber durch die Mobile Aufstellung im Blumenkasten nicht möglich ist, sie ist ganz unten (siehe Bild).
    B.) Durch einen Blumenkasten den Teil der durch die "Brüstung" sichtbar ist zu verdecken.

    Nur um mal zu Veranschaulichen wie weit sie schon unten ist:
    [​IMG]

    Da sich jetzt alles im allgemeinen auf die Brüstung verlegt hat, ist nun meine Frage, was zählt alles zu Brüstung? Wenn der Handlauf der die vom Bauamt geforderte Höhe der Brüstung erreicht das obere Ende der Brüstung darstellt, dann ist meine Frage, wieso die Hausverwaltung trotz Fotos mir das Schreiben schickte, zumal es folgendes Gerichtsurteil gibt:

    Also besteht jetzt die Frage, was alles zählt zur Brüstung?

    Ich werde mich morgen mit den Bauordnungsamt unterhalten, die müssen es wissen, auch wenn damals ein Beschluß getätigt wurde als der Handlauf noch nicht montiert war (soweit ich weiß sind die Balkone vor einigen Jahren Saniert worden, es ist möglich, das muß ich aber noch erfragen, das damals der Handlauf noch nicht drauf war, weil die Betongbrüstung nach den damaligen Bauvorschriften mit 90cm wohl hoch genug war), aber der Beschluß muß auch entsprechend angepasst werden, wenn die Brüstung durch neue Bauvorschrifften angepasst wurde (also erhöht auf 110 cm), da er sonst nicht mehr den jetztigen Zustand der Balkonbrüstungen berücksichtigt, oder so universell gehalten wurde das er sich Automatisch anpasst das der Handlauf nun das obere Ende der Brüstung darstellt.

    Guni
     
  3. Gast 22381

    Gast 22381 Guest

    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Bin ich auch! :winken: Daher würde mich interessieren, wie Du das Kabel nach draußen auf den Balkon, zur Schüssel, bekommen hast.

    Übrigens habe ich eine ähnliche Situation:
    Bin auch Eigentümer, mein Balkon ist südlich.

    Da bei uns die Montage einer Schüssel grundsätzlich verboten ist, habe ich mir DVB-T geholt (Kabel lehne ich ab, wegen der lfd. Kosten).
    Allerdings ist das Bild auf einem 106 cm Plasma überwiegend mies. :mad:

    Daher überlege ich schon seit einiger Zeit, ob ich auf DVB-S umsteige - mit der sog. Balkonlösung. :D
    Hatte erst an eine 45er Schüssel von Technisat gedacht. Aber als ich jetzt Deine Bilder mit der 80er sah und diese Blumentopflösung, überlege ich, ob ich das nicht auch mache. Dann wäre mehr Wetterreserve dabei. :cool:
    Hattest Du auch schon mal daran gedacht, die Schüssel hinzulegen? Hatte irgendwo mal gelesen, dass das gehen soll. Dann wäre die Schüssel von außerhalb wohl gar nicht mehr zu sehen.

    Wir haben keinen Hausmeister, aber einen Verwaltungbeirat, der mit 'nem Fernglas durch die Wohnanlage schleicht. :eek: :mad:
     
  4. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Kabel bekommt man mit Kabeldurchführungen durch jedes Fenster bzw. jede Tür. Es lohnt sich, die etwas teureren zu nehmen.
     
  5. Gast 22381

    Gast 22381 Guest

    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Meinst Du diese sog. "Fensterdurchführungen"?
    Hatte mal gehört, dass es dabei aber einen Verlust der Signalstärke gibt, gegenüber den normalen Kabeln. Kannst Du das bestätigen? Wie hoch ist der Verlust, ist es von Bedeutung?
    Kannst Du eine gute Fensterdurchführung empfehlen?
     
  6. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Das stimmt prinzipiell schon, daß eine Fensterdurchführung ein Signal bedämpft. Die Dämpfung kann zwischen 1 und 4 dB liegen. Man muss das aber in Zusammenhang mit der tatsächlichen Empfangssituation sehen (Empfangssignal, Kabellängen, andere dämpfende Faktoren in derLeitung usw.). Bei einer Ein-Teilnehmer-Anlage mit einer in solchen Fällen üblichen Kabelstrecke von z.B. 10m fällt eine Fensterdurchführung nicht markant in´s Gewicht. Empfehlen könnte man Durchführungen von Hama oder Vivanco.
     
  7. Gast 22381

    Gast 22381 Guest

    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Hi Schüsselmann!

    Erstmal danke für die Antworten.

    Also die Anlage wäre für mich allein. Die Kabellänge wäre etwas mehr, so ca. 20 m. Wäre das noch okay?

    Was hälst Du von einer 45er von Technisat? Die soll von der Empfangsstärke einer 60er gleich sein. Aber eine 80er wäre bestimmt besser - nur weiß noch nicht, ob ich die gut getarnt kriege. :cool:

    Bin gern bereit auch mehr auszugeben, wenn die Qualität stimmt. Besonders wichtig ist mir die Bildqualität. An Sendern reicht mir völlig, was ich auch über DVB-T empfange. Also würde wohl Astra genügen.

    Du kennst nicht zufällig in Berlin einen guten SAT-Händler?
     
  8. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Einen guten Sathändler in Berlin ? Hehe, klar kenn´ ich den :) Die Jungs von Keding in der Hauptstraße (Kleistpark) sind wirklich gut, haben fachlich auch wirklich Ahnung. Nur hat das eben auch seinen Preis.
    Bei 20m und ´ner Kabeldurchführung würde ich mindestens eine 60er installieren.
     
  9. Gast 22381

    Gast 22381 Guest

    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Danke für den Tipp mit Keding. Kenne den nicht, werde mal suchen, Kleistpark liegt auf meiner Linie (U7).

    Doch 'ne 60er? Also stimmt das nicht, dass die 45er von Technisat gleich stark ist?

    Kannst Du das mit "Preis" auch in Euro ausdrücken. ;)
    Was müsste ich für 'ne gute Schüssel investieren?
     
  10. Gast 22381

    Gast 22381 Guest

    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Habe mir gerade mal die Seite von Keding angeschaut. Hört sich gut - werde da mal vorbeischauen.