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Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Gunbusterxtra, 28. Juni 2005.

  1. octavius

    octavius Board Ikone

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    Re: Was genau ist rechtens, oder muss ich mit grösseren Konsequenzen rechnen?

    Blondie schrieb:
    Hallo Blondie,

    sei mal ein bisschen freundlicher! [​IMG]

    Zur Sache: Sei vorsichtig mit dem, was Du hier behauptest, denn davon, dass Du es wiederholst, wird es nicht richtiger.
    Eben nicht!

    [​IMG]

    http://www.bundesgerichtshof.de/

    Suchfunktion: Aktenzeichen v zb 51/03

    Home » Entscheidungen » Suchergebnis » Beschluss des V. Zivilsenats vom 22.1.2004 - V ZB 51/03 -

    Zusammenfassung: http://www.anwalt-suchservice.de/rechtsprechung/neuzugaenge/neu_3947.html

    Lies Dir das Verfahren bitte in Ruhe durch. Im vorliegenden Fall haben die Schüssel-Freunde zwar am Ende Recht bekommen

    - aber erst, nachdem der Bundesgerichtshof sich eingeschaltet hat.

    Deswegen finde ich es verfehlt, wenn einzelne Forums-Kollegen mit pauschalen Sprüchen um sich werfen:
    Aha! Und wenn das so ist - warum wandert der Fall vor den Bundesgerichtshof?

    Und warum entscheidet der BGH am 2.3.2005 einen anderen Fall zu Gunsten der Kabel-Freunde?

    http://www.phillion.de/anga/index.php?p=35&nid=336
    [​IMG]

    Liebe Blondie, diese Einzelfall-bezogene Abwägung vermisse ich bei Dir. Eine Formulierung "jedermann kann" - auch bei vorhandener und gut funktionierender Gemeinschafts-Antenne - lässt definitiv keine einzelfallbezogene Abwägung erkennen.

    Zitat BGH: "Entscheidend ist allein, ob der Gebrauch des Sondereigentums ... zu einem Nachteil führt, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Mass hinaus geht."

    "Zudem können mehrere Wohnungseigentümer, die jeweils eine Parabolantenne anbringen wollen, auf die Installation einer Gemeinschaftsantenne verwiesen werden, wenn das Gemeinschaftseigentum hierdurch weniger beeinträchtigt wird."

    Diese beiden Zitate kannst Du gerne im Original nachlesen. Sie stammen aus einer insgesamt Satelliten-freundlichen BGH-Entscheidung.

    Zweck dieses Forums ist es, dass Freunde des Digitalen Fernsehens hier Hilfestellung finden. Die Rechtslage ist ziemlich komplex. Ich bin gegen unzulässige Vereinfachungen, welche die Rechtslage nicht adequat wiedergeben.

    Im vorliegenden, vom BGH entschiedenen Fall kam es sehr wohl darauf an, welche TV-Programme die Mieter mit ihrer mobilen Balkon-Antenne sehen wollten.

    Dass die Mieter Recht bekommen hätten, wenn sie mit ihrer mobilen Antenne lediglich die üblichen, analogen Kabel-Programme vom Satelliten Astra 19 hätten empfangen wollen - das vermag ich aus der Urteilsbegründung nicht zu entnehmen.

    Deshalb Vorsicht mit irreführenden Pauschal-Aussagen. [​IMG]

    @Gunbuster-Xtra: In Deinem konkreten Fall haben die meisten Forums-Kollegen hier - nach Studium Deiner Fotos - den Eindruck, dass Deine Antenne keine signifikante Beeinträchtigung des Wohnobjektes darstellt. Das konnten wir aber erst feststellen, nachdem wir Deine Fotos gesehen haben.
     
  2. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Blondie schrieb:
    Wenn ich diesen Satz genauer betrachte liegt die Betonung aber wohl eher auf "unauffällig", als auf dem "jedermann...wie er lustig ist"

    Bezogen auf die Aussage vom BHG...

    ... würde das für mich bei einer wirklich unauffälligen Schüssel bedeuten, daß es sich dann um keinen Nachteil, der über das unvermeidliche Maß hinaus geht handelt. Solange man die Schüssel garnicht oder nur marginal sieht kann ja ansich nicht von einer Beeinträchtigung im üblichen Sinne ausgegangen werden.
    Notfalls kann man auch immer noch Tarnmaßnahmen einleiten. Ob das jetzt eine Plastikhülle über der Schüssel ist, oder eine der ab Werk gekapselten Cubes oder Lampen etc spielt dabei ja ersteinmal keine Rolle. Jedenfalls hat meiner Meinung nach jeder das Recht eine Schüssel aufzustellen, solange die Lage der Wohnung eine unauffällige Positionierung der Schüssel erlaubt. Und das auch wenn eine Gemeinschaftsanlage mit 20 eingebundenen Sats oben auf dem Dach steht. Und weil manchen Leuten nur das Wissen darüber, daß ein Nachbar eine Satschüssel aufgestellt hat, zu schlaflosen Nächten verhilft, sollte nicht das Problem des Satbenutzers sein.

    Gruß Indymal
     
  3. Gunbusterxtra

    Gunbusterxtra Junior Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Hi Leute!

    Ich muß sagen das echt viel an Infos rüber gekommen sind, die Gerichtsurteile muß ich mir mal zu Gmüte führen, alleine um zu wissen warum es denn überhaupt so weit getrieben wurde,das es vor Gericht landete. Mal schauen was auf meinen Fall anlegbar ist, oder es sich bei diesen Streitigkeiten um was anderes gehandelt hat als eine Teilsichtbarkeit. Grundsätzlich ist man ja in der Wohngemeinschaft nicht gegen ne Satschüssel, aber es besteht die Befürchtung das wenn ich mit einer winzigen Teilsichtbarkeit durch komme andere es mindestens genauso weit treiben könnten, ggf. sogar ganz sichtbar hinhängen, das will eigentlich keiner (mit ganz sichtbar). Deshalb bin ich auch der Meinung das es schon abgesteckt werden muß wieviel man davon wirklich sehen darf, eine Schwarz/Weiß Lösung ist jedennfalls nicht unbedingt das was man sich unter einer Demokratie vorstellen kann, da muß auch ein wenig Spielraum sein, sonst könnten wir ja gleich in die DDR auswandern (oder haben die uns nicht schon längst einkassiert :eek: )

    Was die Leute mit den grünen Daumen unter den hier anwesenden angeht, wenn ich schon nicht bereit bin mich um Unkraut in der Wohnung zu kümmern, warum sollte ich dann bereit sein das Zeugs draußen auf den Balkon zu ziehen :confused: . Klar, wenn es was nützliches währe wie Stoff (wie heißt das Zeugs noch mal?), dann könnte man ja drüber reden, aber ich bin grundsätzlich ein Stadtkind und das mag nun mal kein Grünzeugs :) .

    Was eine andere Art der Tarnung angeht währe vielleicht eine Klebefolie die den oberen Teil der Schüssel ein Baummäßtigen eindruck gibt und außen drum (natürlich nur im oberen drittel) noch so ein paar Tarnzweige, dann kann das Dng von einen Bäumchen nicht mehr unterschieden werden (klar das ich damit aus der Entfehrnung meine), gibts nicht so etwas günstig beim Sat-Tuning Händler?
    Guni
     
  4. digiface

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Ne Klebefolie für auf die Schüssel, kenne ich nun nicht. Bei sowas und beim lackieren der Schüssel muss man aufpassen, das muss alles matt sein, sonst werden nicht nur die Satstrahlen sondern auch die Sonnenstrahlen zum LNB reflektiert, und das LNB gebruzelt.

    Aber vielleicht sowas wie ein leichter Vorhangstoff ................... .

    Oder hast Du einen Sonnenschirm den Du, so normal geschlossen seitlich da in die Sichtrichtung zwischenrein stellen kannst ;) ?

    digiface
     
  5. Brainstorm128

    Brainstorm128 Junior Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Ich weiß, daß mein Vorschalg jetzt in eine völlig andere Richtung geht, aber trotzdem:

    Wenn ich mir das Eingangsposting so durchlese geht es Gunbusterextra doch hauptsächich darum Störungsfrei fernzusehen.
    Die Sat schüssel steht ja nur auf dem balkon, weil man anders nicht an störungsfreises Fernsehen rankommt. Daß Gunbusterextra ein besonderes Interressan an programmen diverser Satelliten hat, oder daß es Ihm wichtig ist, die Schüssel genau da stehen zu haben, kann ich nicht erkennen. Im Gegenteil: Zitat: dabei müsste ich mich mehr ärgern, denn immerhin verbaucht so eine 80er Schüssel schon ein ordentliches Stückchen Platz.

    Wäre es da nicht einfacher, sich mit den anderen bewohnern zusammenzutun, und dann gemeinsam bei der Hausverwaltung eine Gemeinschafts-Schüssel zu beantragen.
    Wenn man dann noch die Information über die briefkästen an alle weitergibt, finden sich bestimmt noch mehr, die da mitmachen. du hast Deinen Balkon wieder frei, die Hauswirtin hat keinen Grund mehr zu meckern, und Du hast noch ein gutes Werk für den Empfang für viele getan.

    Wär meiner Ansicht nach, die einfachste Lösung.
    Wenn das nicht durchzubringen ist, kann man ja immer noch die Schüssel auf dem Balkon stehen lassen.
     
  6. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Das wäre natürlich das Schönste, aber ich glaube, dann bekommt er wirklich Ärger.

    Wäre mal interessant zu wissem, ob es da eine " Kabelgemeinschaft " ist, und die Schüsselbestizer um den Friends willen halt die Kabelgebühr weiter bezahlen. Oder ob es der " Gemeinschaft " ( = Hausmeisterin und Hausverwaltung ) egal ist.
    Das hört sich für mich so an, als ob es nicht nur ein Gebäute ist, sondern mehrere, und da geht es dann immer drum, alle schön klein zuhalten.

    digiface
     
  7. Gunbusterxtra

    Gunbusterxtra Junior Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Schade meine lange Antwort von grade ist Futsch, dieses biestige Bittorrent verlegt zuviel Power in die Uploadleitung das Infos von mir verloren gehen!


    Thema wird anscheinend etwas falsch verstanden, es geht nicht darum ob ne Schüssel erlaubt ist, das ist sie, ich bin nicht der einzigste mit ner Schüssel, nur bei mir kann man etwas von der sehen (wie auf den Bildern zu sehen ist nur max 1/4 von oberen Schüsselteil und das auch nur nach längeren suchen), weil ich nicht bereit war Löcher in den Balkon zu bohren. Meine Frage ziehlte darauf hin ab, wenn ne Schüssel schon nicht verboten ist, wie weit diese Sichtbar sein darf/bzw. nicht sein darf um als Ärgerniss darzustehen. Es soll einen Beschluß geben (der weder mir noch der Hausverwaltung vorliegt, dann steht da noch die Rechtliche frage über die Wirksamkeit dieses Beschlußes auf einen ganz anderen Blatt, ob der Beschluß so überhaupt Gesetzteskonform ist) das man eine Schüssel nicht sehen darf (laut Auslegung der Gegner auch nicht den kleinsten Teil davon), aber das ist ein wenig arg eingrenzend, zumal wenn man nicht bohren möchte wie ich bleibt nur noch übrig nen Blumenkasten davor aufzubauen, was sicherlich diese Menschen die jetzt was gegen die Schüssel haben auch auf die Barikaden bringen wird (ich weiß auch warum, denn es wird dehnen so nicht passen was ich da rein machen würde, Pflazen werden es nicht sein). Deshalb war meine Frage auch vielmehr, wie weit dürfte was von einer Schüssel zu sehen sein um als Ärgerniss zu gelten, oder ist das was von anderer Seite versucht wird nur Profilneurose um anderen den Willen aufzuzwingen?
    Guni
     
  8. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Ups, in der Tat ging das etwas unter :rolleyes::D .

    Normal kennen wir nur, erlaubt oder nicht erlaubt.

    Ein Eigentümer ( bist Du ja ) kann normal entscheiden, wo die Schüssel aufgebaut werden soll.
    Nun bei mehreren Eigentümer dürfte das dann alle Miteigentümer entscheiden, wenn die Schüssel an die Hauswand oder auf das Dach kommt, aber der Balkon ist Dir.

    Mmmmmmmm.

    Erlaubt ist sie, Du hast nichts gegenteiliges unterschrieben, steht da was von einer unsichtbaren Montage?

    Aber eine 100%'ige Antwort kann Dir da sehr wahrscheinlich keiner geben.

    digiface
     
  9. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Deshalb war meine Frage auch vielmehr, wie weit dürfte was von einer Schüssel zu sehen sein um als Ärgerniss zu gelten, oder ist das was von anderer Seite versucht wird nur Profilneurose um anderen den Willen aufzuzwingen?

    Genau davon darfst Du in Deinem speziellen Fall ausgehen. Aber Du kannst sie ja auch bedienen, z.B. mit einem leeren oder mit Sand gefüllten Blumenkasten, den Du in den Sichtweg stellst. Im Übrigen bist Du der Wohnungseigentümer, nicht die Hauswartin. Daher gilt natürlich das Eigentumsschutzrecht umgedreht auch für Dich, wenngleich dies der Hauswartin vielleicht nicht bewußt oder im Sinne ihrer Profilneurose ist ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2005
  10. Gunbusterxtra

    Gunbusterxtra Junior Member

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    AW: Was genau ist rechtens, oder muß ich mit größeren Konsequenzen rechnen?

    Kann mir mal einer erzählen was alles zu der Balkonbrüstung gehört? Laut Bauvorschriften haben Balkonbrüstengen ab einer Höhe von 12 Meter mindestens 1.10 Meter hoh zu sein, das wird mit Handlauf der natürlich einen einsehbaren Freiraum bis zum oberen Querrohr zuläst erreicht, meine Frage jetzt ist, zählt der Handlauf noch zu Brüstung, oder nicht? Denn nur dann erreicht die Brüstung die geforderte Höhe.
    Im Schreiben von der Hausverwaltung steht drin das die Brüstung nicht überragt werden darf, dem ist von der Straße aus nicht so, wenn sich jemand Flügel wachsen lassen kann und auf Balkonhöhe kommt (in meinen Fall 4'te Etage) kann er dann 5 - 6 cm die Brüstung überstehen sehen, aber irgendwo ist doch auch mal ein Punkt zu machen, sonst kann man behaupten das man aus den Flieger das Teil immer sehen kann, weil da keine Brüstung mehr vor ist. Also was gehört zur Brüstung und von wo aus gesehen darf diese nicht überragt werden?

    Guni
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2005