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Was genau bedeutet eigentlich "Kündigung aus wichtigen Grund"

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Herthafrosch, 1. Juli 2006.

  1. CCA

    CCA Guest

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    AW: Was genau bedeutet eigentlich "Kündigung aus wichtigen Grund"

    Harz IV bekommt man erst nach einem Jahr "normaler" Arbeitslosigkeit, oder?
     
  2. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Was genau bedeutet eigentlich "Kündigung aus wichtigen Grund"

    Ich denke das ich wenn überhaupt gleich hartz4 kriege. Käme Vergütungs technisch gleich.
     
  3. CCA

    CCA Guest

    AW: Was genau bedeutet eigentlich "Kündigung aus wichtigen Grund"

    Das ist Deutschland.. Traurig aber wahr...

    Würdest in Berlin wohnen hätt ich nen Job für dich.
     
  4. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Was genau bedeutet eigentlich "Kündigung aus wichtigen Grund"

    Ich hab auch noch einen. und das noch etwa 1 Jahr und 6 Monate.

    Allerdings ist es zumindest in Niedersachsen schwierig eine stelle als elektriker zu finden.
     
  5. dbox1freak

    dbox1freak Senior Member

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    AW: Was genau bedeutet eigentlich "Kündigung aus wichtigen Grund"

    Hi,

    im Vertragsrecht ist der § 314 BGB anzuwenden, auf den hier Bezug genommen wird. Dort ist die Kündigung aus wichtigem Grund geregelt. Er lautet:

    Ist natürlich auch einklagbar und keine Kulanz.

    Gruß
    dbox1freak
     
  6. Indymal

    Indymal Talk-König

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    AW: Was genau bedeutet eigentlich "Kündigung aus wichtigen Grund"

    Nur mal doof gefragt... eine "außerordentliche Kündigung" ist doch ansich eine Kündigung, die sich auf "wichtige Gründe" beruft. Dabei spielt der Grund doch eigentlich garkeine Rolle, solange dieser mindestens einer Vertragspartei nicht zuzumuten ist.
    Und per AGB darf Premiere die Gründe auch nicht im Vorfeld auf die Nichterfüllung der eigenen Pflichten einschränken.


    Von daher dürfte eine "außerordentliche Kündigung" doch genau das selbe sein, wie eine "Kündigung aus wichtigem Grund".
    Manchmal wird sie ja auch als "außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund" bezeichnet.

    Im Gegensatz dazu gäbe es dann noch das Sonderkündigungsrecht, was Premiere seinen Kunden auf freiwilliger Basis einräumen kann.

    Oder sehe ich da was falsch?

    Gruß Indymal