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Was die " Die Linke" will. Parteiprogramm.

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 25. September 2010.

  1. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Na ist heute wieder Märchenstunde bei Dir?
    Ich habe doch hier Was die " Die Linke" will. Parteiprogramm. schon geschrieben was z.B. bei einer Verkehrskontrolle passiert, wenn man keinen Ausweis dabei hat ...
    Aber für Dich gerne noch einmal ...

    Wenn ich z.B. bei einer Verkehrskontrolle keinen Ausweis dabei habe, dann reicht in der Regel auch eine Versichertenkarte der Krankenkasse bzw. Führerschein oder ein anderer Nachweis mit einem Foto um meine Identität nachzuweisen. Teilweise geht der Personenabgleich sogar auch komplett ohne Nachweise nur mit Namen, Adresse und Geburtsdatum. Das kommt ganz auf die Kollegen und deren Ermessensspielraum an und natürlich auch wie man sich selbst bei der Kontrolle gegenüber den Beamten verhält.
     
  2. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Das man dann immer zur Identitätsfeststellung zur Wache mitgenommen wird ist definitv falsch. Siehe oben ...
     
  3. Coolman

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    "Der betroffenen Person sind die Person und der Gegenstand (Rechtsgrundlage) zu nennen, gegen die sich das Strafverfahren richtet. Eine Festhaltung der Person ist hier an wesentlich höhere Hürden geknüpft; in der Regel liegt es im eigenen Interesse des Zeugen oder Geschädigten, seine Personalien gegenüber der Behörde anzugeben. Eine Durchsuchung der Person oder der mitgeführten Sachen zur Identitätsfeststellung sowie eine erkennungsdienstliche Behandlung ist auch gegen den Willen des Beschuldigten möglich, einer richterlichen Anordnung bedarf es dabei nicht. Beim Zeugen ist dies nur mit dessen Einwilligung möglich. Weitere Möglichkeiten zur Wahrheitsfindung durch Zeugen ergeben sich durch die richterlich angeordnete Beugehaft (bis sechs Monate)."

    "Wird eine Person zur Identitätsfeststellung angehalten, ist sie verpflichtet, ihre Personalien anzugeben und, falls sie Ausweispapiere mitführt, diese zur Prüfung auszuhändigen. Eine Festhaltung der Person kann angeordnet werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. In diesem Fall ist auch die Durchsuchung der Person und der mitgeführten Gegenstände möglich. Die Festhaltung kann sich in diesem Falle bis zum Ende des nächsten Tages hinziehen, sie ist abhängig von der richterlichen Anordnung."

    "Sollte die Herausgabe der Personalien nicht erfolgen, ist die Durchsuchung der Person sowie ihrer mitgeführten Sachen zulässig. Weiterhin kann die Person in diesem Fall auch erkennungsdienstlich behandelt werden. Die Person wird in diesem Falle festgehalten. Diese Festhaltung bedarf der richterlichen Anordnung. Falls kein richterlicher Beschluss eingeholt werden kann, darf die Festhaltung bis zum Ende des Folgetages ausgedehnt werden. Zur Durchführung der genannten Maßnahmen ist die Polizei berechtigt, unmittelbaren Zwang anzuwenden, soweit dies unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes möglich ist."

    "Bleibt ein Beschuldigter trotz dieser Maßnahmen anonym, liegt – abhängig vom Delikt – manchmal der Haftgrund der Fluchtgefahr vor. Der Beschuldigte kann demnach in Untersuchungshaft genommen werden. Die Haft kann hierbei auch nicht durch eine Sicherheitsleistung abgewendet werden. Jedoch ist die Verhältnismäßigkeit zu prüfen."

    "Bei ungeklärter Identität einer Person erfolgt ein Personenfeststellungsverfahren, wobei unter anderem das BKA eingebunden wird."

    "Das Personenfeststellungsverfahren (PFV) ist in Deutschland eine Erkennungsdienstliche Behandlung der Polizei zur Feststellung der wahren Identität einer bestimmten Person."



    --> Identitätsfeststellung (Recht) – Wikipedia

    --> Personenfeststellungsverfahren – Wikipedia
     
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  4. azureus

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    Alles bla bla . Im Normalfall sagtest du Namen und Geburtsdatum und dann Funken sie die zentrale an und dann kannst nach Bestätigung weiter ziehen...
     
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  5. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Dir ist aber schon klar, dass es in meinem Beispiel um eine Verkehrskontrolle ging?
    Zudem bestätigt deine Verlinkung auch das was ich schon geschrieben hatte.
    Nämlich das man seinen Ausweis nur aushändigen muss, wenn man einen mitführt und das schon die Angabe der Personalien, also nur mit Namen, Adresse und Geburtsdatum, völlig ausreichend ist.
    Ich habe mir mal erlaubt das fett zu markieren.
    Auch erfolgt nach deinen Links eine erkennungsdienstlich Behandlung nur, wenn die Herausgabe der Personalien nicht erfolgt.
    Wenn man keinen Ausweis dabei hat ist es auch nach deinen Links völlig ausreichend wenn man nur seine Personalien angibt. Genauso habe ich das ja auch geschrieben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2025 um 23:17 Uhr
  6. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Richtig genauso läuft das ab, wenn man keinen Ausweis dabei hat.
    Aber @Coolman wollte mal wieder den Oberleher raushängen lassen und ganz schlau tun.
     
  7. Coolman

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    Ah ja, nur weil ich etwas aus Wikipedia ohne weitere Kommentare meinerseits zitiere, soll ich ein Oberlehrer sein? :rolleyes:

    Wenn man schon mit den Worten „dir ist aber schon klar“ anfängt, wirkt das auf mich schon sehr herablassend. Ist das deine übliche Rhetorik, die du bei anderen Usern anwendest, um immer das letzte Wort zu haben und/oder Fehler zu vermeiden?

    Bitte lass deine überheblichen Bemerkungen sein.

    Danke!
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2025 um 00:31 Uhr
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  8. Berliner

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  9. Ulti

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    Oh ja bitte. Setzt die Commie Barbie nach vorn das wird ne Mega Show und schadet den Linken.

    Bitte viel mehr in Shows einladen und reden lassen.
     
    SteelerPhin gefällt das.
  10. Berliner

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    Ja, die Beliebheitswerte stehen mit den Medienauftritten knapp über "gerade noch messbar".