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Warum schläft der Verbraucherschutz?

Dieses Thema im Forum "ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und Co. - alles über Free TV" wurde erstellt von straycat, 29. Juni 2006.

  1. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Warum schläft der Verbraucherschutz?

    Deine Beispiele sind schlecht, Deine Argumentation ohne Gewicht.

    Hütchenspiele sind Betrug und daher nach dem Gesetz verboten.

    Fernsehgewinnspiele sind nicht wie das Hütchenspiel generell als Kriminell eingestuft, das Hütchenspiel hingegen schon.

    Wie ich bereits schrieb, Gott sei dank, stehst Du mit Deiner Meinung allein auf weiter Flur und das Gesetz hat rechtzeitig interveniert.

    Viele Grüße
    Donn
     
  2. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Auf dieser Webseite

    http://www.taschendiebstahl.com/Huetchenspiel.htm

    habe ich (weiter unten) gelesen, dass das Hütchenspiel nicht verboten ist, wenn es korrekt gespielt wird, auch wenn um Geld gespielt wird.

    Und auf dieser Webseite

    http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=133

    (auch weiter unten) wird von einem Fall berichtet, wo ein Hütchenspieler in Österreich freigesprochen wurde:

    Anscheinend hatte der Richter kein Interesse herauszufinden, ob der Hütchenspieler getrickst hatte, bzw. ob er das bei seiner Vorführung während der Verhandlung auch tat.

    @donngeilo, wenn Du behauptest, dass Hütchenspiele Betrug sind, so gelten diese aber nur deswegen als Betrug, weil i.d.R. die Wettgeber entsprechende magische Tricks anwenden. Dann wäre das Sendeformat "Der unendliche Gewinn" aber auch betrügerisch gewesen; weil, wenn man entsprechende Tricks ausschließt, weil diese ja (angeblich immer) betrügerisch sind; und man davon ausgehen müsste, dass der Zuschauer i.d.R. nicht davon ausgeht, dass es sich jeweils um die Vorführung eines Zauberkunststückes handelt; so müsste man ja die in Aussichtstellung auf einen zumindest beinahe unendlich hohen Gewinn auch als betrügerische Täuschung werten.

    Na ja, vielleicht hast Du hierin sogar Recht; aber ich jedenfalls gehe mit diesem Sender in diesem Punkt sozusagen nicht so hart ins Gericht.

    @ Mork-vom-Ork, es ehrt Dich sehr, dass Du Dir so viel Mühe machst gegen (vermeintliche) CI-Betrügereien auf diese Weise vorzugehen. Aber ich meine, dass man anscheinend nur durch Veröffentlichen von entsprechenden Beiträgen in CI-Foren überhaupt was erreicht, wenn auch nicht viel. Die gesetzliche Lage, dass Gewinnspiele nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch als Unvollkommene Verbindlichkeiten (§ 762) gelten, lassen Deine Bemühungen aber weitgehend oder gar völlig wirkungslos sein.

    Ganz anders ist es aber mit Deinem CI-Forum; aber nur, wenn Du dafür sorgst, dass Mitarbeiter von CI-Gewinnspielesendungen, meist getarnt als CI-Kritiker, dieses nicht missbrauchen, und ständig geistigen Müll dort abladen; indem solche dann laufend ziemlich unsinnige und nur wenig stichhaltige Kritik an CI-Sendern zum Schein äußern, um auf diese Weise die wirklich guten kritischen Beiträge quasi zu ersticken.

    Dass in so einem Forum natürlich auch Fans von CI-Sendern ihre dementsprechende Lobhudelei dort loswerden, ist da vergleichsweise völlig unproblematisch.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2006
  3. Mork-vom-Ork

    Mork-vom-Ork Neuling

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    AW: Warum schläft der Verbraucherschutz?

    Hi dieweltist,

    wir machen das mit den Beschwerden natuerlich zusätzlich zur Veröffentlichung im Forum. Die Misstände werden natürlich immer zuerst im Forum in den entsprechenden Threads öffentlich gemacht. Zusätzlich erfolgt aber jeweils die Beschwerde bei den Landesmedienanstallten sowie veröffentlichung dieser Beschwerden. Und natürlich lesen die entsprechenden Sender mit, und wer haette es zu Anfang gedacht: sie reagieren teilweise auch auf unsere Kritik bzw. Beiträge.

    Was ich damit meinte, von wegen, es würde nicht reichen, solche Umstände alleine in Foren z dokumentieren war, das ich damit zum ausruck bringen wollte, das so ein Forum einfach zu wenig Leute in der Öffentlichkeit erreicht, da einfach zu wenige das Forum kennen bzw finden. Daher waren wir auch froh, in den Artikeln der TV-Spielfilm und der Münchner AZ erwähnt worden zu sein. Aber selbst das ist noch zu wenig. Wer sich wirklich ernsthaft mit diesem ganzen Call-IN auseinandersetzt, der findet sehr schnell raus, das ein Grossteil der mitmachenden Zuschauer überhaupt nicht realisiert, wie das dort abläuft. Und das ist es, was mich jedesmal wieder überrascht. Wir sind ja auch nicht generell gegen Call-In, nur eben nicht in dieser Form, wie es derzeit durchgezogen wird. Das aber ist ein anderes Thema.

    Mir ging es nur darum aufzuzeigen, das sich an den Machenschaften nichts ändern wird, solange diejenigen, denen es bewusst ist, was da abläuft, nicht selber aktiv wird und was dagegen unternimmt. Und es reicht schon, wenn jeder zu einem bekannten "Schmuh"-Fall nur eine kleine Beschwerdemail an entsprechende Stellen schreiben würde. Ein kleiner Schritt für den Einzelnen, aber in der Gesammtheit ist es ein Anfang, da die entsprechenden Stellen einfach gezwungen sind, etwas zu unternehmen, wenn sich die Beschwerden häufen.

    Mehr wollte ich damit nicht zum Ausdruck bringen.
     
  4. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Warum schläft der Verbraucherschutz?

    Das steht da nicht. Bitte poste mal den Auszug den du meinst. Ich finde da:

    Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellte die rechtliche Einordnung des Hütchenspiels in andere Weise dar (StA Due 612 AR 14/91). Bereits das Anbieten des "Hütchenspiels" sei zumindest ein strafbarer Versuch des Betruges, bei dem der Mitspielende jedoch straflos bleibt. Diese Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft bekräftigt das Allgemeine nicht nur polizeilich bekannte Bild vom "Hütchenspiel". Polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur Folge ist das "Hütchenspiel" bandenmäßig Strukturiert und als kriminelle Handlungen einzustufen. Ein Zuschauer bzw. ein Mitspielender wird bereits durch das bloße Anbieten des Spiels über die eigentlichen Gewinnaussichten hinweggetäuscht. Entgegen seiner Erwartungen hat der Mitspielende keine Chance, aufgrund seiner Beobachtungsgabe, das Spiel zu gewinnen. Das rechtfertigt die Einschätzung einer konkreten Vermögensgefährdung des Mitspielenden und kann somit als Betrug gewertet werden.

    Also deutlicher gehts nicht.

    Hütchenspiele sind Betrug. Das war so, ist so, und wird auch so bleiben. Auch wenn ich mich wiederhole, Gott sei´s gedankt, dass das die Rechtssprechung auch so sieht.

    Donn
     
  5. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    @donngeilo, da hast Du Dir ja schön genau das als Zitat herausgesucht, was so aussieht, als wenn das Hütchenspiel (absolut) verboten wäre, nämlich wie der Staatsanwalt es seiner Rechtsauffassung nach darstellt. Letztlich ist das aber nur seine persönliche Meinung und somit letztlich nicht ausschlaggebend, um die Frage zu beantworten, ob Hütchenspiele in jedem Fall verboten sind. Auf dieser Webseite findet man aber darüber noch genau das hier:

    ZITAT
    "Bei korrekter Spielweise wäre das "Hütchenspiel" ein erlaubnisfreies Geschicklichkeitsspiel. Weil aber aufgrund polizeilicher Erfahrungen immer betrogen wird, was jedoch im speziellen Einzelfall nachgewiesen werden muss, "gewinnen" langfristig nur die Komplizen oder so genannten "Anreißer" aus der Bande. Die Strafbarkeit des "Hütchenspiels" oder anderen Geschicklichkeitsspielen hängt entscheidend davon ab, wie das Spiel im konkreten Einzelfall durchgeführt wird. Das "Hütchenspiel" (und vergleichbare Spiele) gilt solange als straflos, wie die Konzentrations- und Merkfähigkeit eines durchschnittlichen Mitspielers die Entscheidung über Gewinn- und Verlustchancen wesentlich beeinflussen kann (Urteil gem. BGH-Beschluss 2 StR 461/88 vom 11.01.1989). Dementsprechend begründet es den Verdacht des verbotenen Glückspiel gem. § 284 StGB, wenn der "Hütchenspieler" das Hütchen so schnell bewegt, das der durchschnittliche Mitspieler aufgrund seiner geistigen Fähigkeiten den Verlauf des gewinnbringenden Hütchen nicht mehr verfolgen kann. Wenn der Standort der kleinen Kugel ausnahmslos nur erraten werden kann, hängt die Gewinnmöglichkeit nur noch vom Zufall ab.

    Die Strafbarkeit des Betruges gem. § 263 StGB ergibt sich, wenn der Spielausgang durch eine Manipulation durch den Hauptspieler oder "Anreißer" beeinflusst wird. Das heißt, wenn die kleine Kugel mit besonderer Geschicklichkeit oder Fingerfertigkeit dem Spiel entnommen wird. Dadurch hat der Mitspielende Zuschauer keine Gewinnaussichten.

    Im konkreten Einzelfall müssen strafbare Handlungen während des "Hütchenspiels" gesichert nachgewiesen werden. Da Verfahren in der Regel aus Mangel an Beweisen (siehe §170 (2) StPO ) eingestellt werden, ergibt sich vielerorts eine "faktische" Straflosigkeit des "Hütchenspiels". Passanten und Geschädigte Personen meiden die polizeiliche Bekanntgabe und lassen von einer Anzeige aufgrund massiver Bedrohungen ab."

    ZITAT ENDE
     
  6. Ramses04

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    AW: Warum schläft der Verbraucherschutz?

    Es geht hier darum, daß das Hütchenspiel in seiner allgemein beobachtbaren Form (bandenmäßige Org., Manipulationen etc)
    verboten ist.
    Zum Zweiten birgt das Spiel als solches beinahe schon eine Täuschung in sich :

    "Der Zuschauer muss sich im Anschluss auf ein spezielles Hütchen festlegen. Damit begibt sich der Mitspielende auf die oben genannte Glückspielsituation, die nur scheinbar eine Gewinnchance von 50% vortäuscht. Tatsächlich sind die Gewinnchancen ungleich verteilt, da der Mitspielende zwischen drei Möglichkeiten zu wählen hat. Die statistische Gewinnaussicht liegt somit bei 33,3 Prozent"

    Weiterhin ist es zwar die Rechtsauffassung einer Staatsanwalkschaft (nicht eines StAs), die als
    Strafverfolgungsbehörde den einzelnen (meist Land-) Gerichten zugeordnet sind.
    Man kann aber annehmen, daß bei den StA dahingehend ein Konsens besteht.

    Zusammenfassend : Die beschriebene Ausprägung des praktizierten Spiels ist betrugsmäßig
    und läuft konsequenterweise auf ein quasi-allgemeines Verbot hinaus.
    Querverweis auf eine frühere Diskussion, in der die Frage diskutiert wurde, wann bei
    einigen beobachtbaren CI "Schummeleien" in der Summe auf Betrug zu schließen
    ist. Im Gegensatz zu den Hütchen ist dies nicht so klar.
    Trotzdem geht der Rückschluß fehl, nur weil es theoretisch die Möglichkeit
    zum fairen Spiel gebe, könne man es gar nicht als betrügerisch werten. Zusammenhang klar ?

    Daß bei korrekter AUsführung etwa. in meinem Partykeller und Aufklärung über die Chancen
    sich wie beschrieben keine Strafbarkeit (und auch kein Verbotsgrund) ergäbe tut
    hier nichts zur Sache.
    Denn : Zur Diskussion steht das, was allgemein unter Hütchenspiel verstanden wird
    - nochmal : man muß sich schon die Mühe machen, ein generelles Phänomen zu
    akzeptieren, sonst fehlt die gemeinsame Diskussionsbasis.
    Wenn wir uns etwa über illegale P2P Downloads und deren Verfolgung unterhalten,
    ist der Hinweis, prinzipiell könnte auch Freeware darüber getauscht werden, in
    dem Zusammenhang belanglos, solange - einmal angenommen - die Hauptausprägung
    eben anders aussieht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juli 2006
  7. Ramses04

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    AW: Warum schläft der Verbraucherschutz?

    @mork, sehr schöne Beiträge und eine prima Initiative. Schön, daß Du auf die Tatsache verweist,
    wie mit der Ahnungslosungkeit durch Vortäuschung Profit gemacht wird. Laß Dich
    von Querschüssen nicht verschrecken.
     
  8. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Warum schläft der Verbraucherschutz?

    Du kannst das meinetwegen 10x oder noch öfter schreiben: Das kommerzielle Hütchenspiel ist und bleibt verboten. Zum einen weil Glückspiel, zum anderen weil nicht angemeldet, zum anderen weil Betrugsverdacht unterstellt wird. Such Dir was aus, eines davon trifft auf jeden Hütchenspieler zu.

    Und genau das sieht das Gesetz genauso.

    Donn
     
  9. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    @donngeilo, das Gesetz in Deutschland sieht es eben nicht so, aber in Österreich schon. Anscheinend wird es juristisch als Geschicklichkeitsspiel eingeordnet, wenn das stimmt, was ich als Zitat von dieser Webseite kopierte.

    Was heißt "nicht angemeldet"? Ich habe keine Ahnung, ob Geschicklichkeitsspiele jeweils angemeldet sein müssen. Wenn doch, was hat das mit der Frage zu tun, ob Hütchenspiele generell verboten sind? Hütchenspieler haben die Möglichkeit ihr Spiel anzumelden, und somit ist dieses Argument auch nicht zutreffend in diesem Sinn.

    Und dass Hütchenspiele schon generell alle verboten seien, weil nach landläufiger Meinung Betrugsverdacht unterstellt wird, ist natürlich auch eine unsinnige Schlussfolgerung. Seit wann ist schon was verboten weil es Verdächtigungen gibt?
     
  10. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Warum schläft der Verbraucherschutz?

    Ok, dann nochmal. Das Hütchenspiel ist in Deutschland verboten.

    Im übrigen müssen alle kommerziellen "Veranstaltungen" in der Öffentlichkeit angemeldet sein und auch steuerlich (falls Einnahmen erfolgen) aufgeführt werden.

    Das Hütchenspiel im öffentlichen Bereich mit materiellen Einsätzen ist Betrug. Das sieht auch der Staat so, aus diesem Grunde gibt es beinahe täglich Festnahmen durch die Polizei an vielen öffentlichen Plätzen.

    Donn

    Donn
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juli 2006