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Warum Cappucino?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Foodmasta, 12. Juli 2005.

  1. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

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    AW: Warum Cappucino?

    Nicht nur PCs mit Internetzugang ;).

    aber diese paar cent die ich da mehr zahle ...

    @hopper also von ner handy gez gebühr hab ich noch nirgends was gelesen.
     
  2. DUFFY_DUCK0808

    DUFFY_DUCK0808 Talk-König

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    AW: Warum Cappucino?

    Wenn man einen TV angemeldet hat, ist der PC dann schon mit drin...



    Die Meldepflicht für PC's wird vor allem Firmen treffen, da dort meistens noch keine Gebühr fällig ist...
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juli 2005
  3. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Warum Cappucino?


    Das hat ich vergessen zu erwähnen :D
     
  4. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Warum Cappucino?

    Der siebte Änderungsstaatsvertrag vom 23.9./26.9.2003 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.

    Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.

    Fernsehgeräte sind alle Geräte, mit denen Sie Fernsehprogramme empfangen oder aufzeichnen können. Dazu gehören auch tragbare Fernsehgeräte, PCs mit TV-Karte, DVD-/Videorekorder und Navigationsgeräte mit Empfangsteil. Fernsehgeräte sind auch Monitore, wenn sie als gesonderte Sehstellen betrieben werden. Grundsätzlich ist für jedes Fernsehgerät eine Grund- und eine Fernsehgebühr zu zahlen.
     
  5. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Warum Cappucino?

    Gebührenpflichtig ist er dann das ist richtig.

    Aber wenn er privat genutzt und eine TV udn radio Karte enthält gilt er als zweitgerät.
     
  6. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Warum Cappucino?

    Und Zeitgeräte sind Gebührenpflichtig wenn sie vom Lebenspartner, Oma und Opa, Junior oder im Arbeitszimmer genutzt werden.

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft
    In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und das Autoradio in seinem Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.
    Der andere Partner jedoch muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z. B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.

    Haushaltsangehörige (z. B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Wenn beispielsweise Sohn oder Tochter über ein Einkommen verfügen und Rundfunkgeräte im Zimmer, im Auto bzw. am Arbeitsplatz haben, müssen sie diese Geräte auf ihren Namen anmelden und Gebühren zahlen.

    Das Gleiche gilt, wenn etwa die Großeltern oder Schwiegereltern in der gleichen Wohnung oder im Haus wohnen und Rundfunkgeräte haben sowie ein eigenes Einkommen oder Rente beziehen.
    Untermieter und andere Personen, die nicht zur Haushaltsgemeinschaft zählen, sind selbst anmelde- und gebührenpflichtig, auch dann, wenn die Rundfunkgeräte von anderen zur Verfügung gestellt werden.

    Es kommt also nicht darauf an, wem die Geräte gehören, sondern wer sie nutzt.
     
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Warum Cappucino?

    Das ist richtig ;).

    Nur woher soll die GEZ das wissen ;).

    Da die nicht in die wohnung dürfen wenn man es nicht will hat man wenn man einen fernseher und zweitgeräte angemeldet hat zu 99 % nichts zu befürchten.
     
  8. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Warum Cappucino?

    Du vergisst das die auch Nachbarn und Freunde aushorchen.
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Warum Cappucino?

    Stasi, oder was?
     
  10. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Warum Cappucino?

    Klar nur woher sollen die Nachbarn wissen ob zwei Fernseher gleichzeitig laufen? ;).

    UNd naja meine Freunde ich glaub nicht das die meine freunde kennen.

    Die GEZ ist in der Beweispflicht und nur wenn sie die nachbarn und freunde fragen haben sie noch nicht genug Beweise mich dazu zu zwingen.

    @hopper ja fast nur das man die stasi in die wohnung "lassen" musste ;).



    @all:

    Ich will hier nicht antwroten hören ala schwarzseher etc.

    Ich bezahle ganz legal nichts. da ich zur zeit unter dem regelsatz verdiene. Nur damit es klar gestellt ist ;)