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! WARNUNG ! Keine Linux-Boxen anbieten!

Dieses Thema im Forum "d-box 1 und d-box 2" wurde erstellt von Gag Halfrunt, 5. Oktober 2003.

  1. P800

    P800 Platin Member

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    Damit rennt Premiere dem eigenen Schatten hinterher.
    Der Anbietermarkt ändert seine Formulierungen und das wars dann.
    Ist doch albern was da jetzt abgeht!

    <small>[ 05. Okober 2003, 21:09: Beitrag editiert von: P800 ]</small>
     
  2. sebkoch1

    sebkoch1 Senior Member

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    Wenn ich mal so bei Ebay nach D-Box suche finde ich aber immernoch hunderte angebote. Picken die sich da nur einzelne raus oder schauen die wirklich nur ob im Angebot etwas von Jugenschutz... steht ?
     
  3. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    @Ulli

    Die Marke D-Box bleibt jedoch trotzdem geschützt. Produziere einen Digitalreceiver, nenne ihn D-Box. Ich verspreche dir, in weniger als einer Woche hast du eine Anwaltskanzelei am Hals. Mit dieser Marke sind ganz bestimmte Eigenschaften, Patente und Lizenzen verknüpft. Veränderst du die Eigenschaften ohne den Markeninhaber zu fragen und bietest das Ganze weiterhin unter der Marke D-Box an, hat der Markeninhaber das Recht in diesem Fall auf Unterlassung zu klagen, weil in diesem Fall der Markenname nichts mehr mit dem ursprünglichen Produkt gemein hat.

    Der Verkuender
     
  4. UlliHönes

    UlliHönes Silber Member

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    Nokia SAT 2xI Avia500 GTX NovaTux-Image Release Neutrino 26.03.2006
    @Der Verkuender

    Du hast das scheinbar nicht kapiert:

    Klar, Du darfst den Namen selbst nicht für ein eigenes Produkt verwenden, da stehen die Anwälte mit Sicherheit schlange!!

    ABER !!!!!!

    Du darfst, soll heißen, dir darf es nicht verboten werden, den jeweiligen Markennamen in Zusammenhang mit gewissen Dingen verwenden, für die Notwendigkeit besteht, um gewisse Zusammenhänge deutlich zu machen.

    Stell Dir mal vor, es wäre verboten in diesem Forum das Wort DBox zu verwenden. Undenkbar, Keiner wüsste was hier los ist und worüber wir hier reden.

    Kannst es mir ruhig glauben. Ich habe selbst eine Website in der ich jetzt einen Disclaimer stehen habe und darauf hinweise, dass ich nicht der Markeninhaber bin. Das Kuriosum: die Domain habe ich scho viel länger als der gute Mann die Marke hat eintragen lassen! Die Domain ist jetzt für mich praktisch nutzlos aber die gehört mir, ist Bestandteil meines Providervertrages und frist praktisch nix weg. Die geht nur weg mit einer Ablösesumme.
     
  5. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Und? Das ändert nichts an der Tatsache, daß eine getuxte D-Box keine D-Box mehr ist und demzufolge auch nicht mehr als solche angepriesen werden darf, weil:

    Das nennen eines Markennamen in verschiedenen Zusammenhängen und die Weiterverwendung des Markennamen für ein vollkommen verändertes, patent- und lizenrechtlich geschütztes Produkt, sind zwei völlig verschiedene Schuhe.

    Der Verkuender
     
  6. Michael

    Michael Platin Member

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    jeder Sat-DXer weiß doch, dass es hinterm Horizont (leider) nicht weiter geht entt&aum
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Ich habe noch nie davon gehört, dass irgend ein Atze verklagt worden ist, weil er seinen tiefergelegten und aufgemotzten VW Golf noch als solchen bezeichnet hat, obwohl das peinliche Resultat seiner Potenzkompensation nichts mehr mit der ehemaligen Hausfrauenschleuder zu tun hat. sch&uuml

    Gag
     
  8. UlliHönes

    UlliHönes Silber Member

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    Na jetzt schlägts wohl 13. Das ist genau das was ich meine. Um den zu vermitteln was in diesem Receiver drin ist muß man Ihn doch wohl beim Namen nenne dürfen. Der Steht ja sogar drauf und das Hinten und Vorne usw. Und ausserdem ist der Name "D-Box 2", So wie er hier steht NICHT geschützt, sondern nur diese Begriffe:

    d-box 2000
    d-box NETWORK
    d-box Inside
    d-box Network
    d box
    d-box

    Es gibt auch keine Marke Namens "BETARESEARCH" durchein durchein Selberstaun!!

    Also vergessen wir das wohl lieber!
     
  9. foo

    foo Wasserfall

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    Ich denke, dass das nennen des Namens "d-box 2" kein Problem ist. Die d-box 2 mit Linux ist zwar verändert, aber darauf wird ja auch ausdrücklich hingewiesen. Selbst wenn jemand da blaue LEDs reinbaut, kann er sie als "d-box 2" anbieten - halt mit blauen LEDs.
     
  10. Ricardo

    Ricardo Administrator Mitarbeiter

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    diverse Receiver ob Kabel, Sat oder DVB-T, Antennen zwischen 1,10 m und 33 cm sowie weiteres technisches Equipment welches zum testen wichtig ist.
    Hi,

    mal ne einfache Frage, hat hier im Forum schon jemand so eine Abmahnung?