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Warntag: Gleich springen auch die Radios an - warum das?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. September 2025 um 08:22 Uhr.

  1. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Ohje. Es hat Tuut Tuut gemacht. Das ist ein riesen Fall. Ich würde Schadensersatz fordern.
     
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  2. TV_WW

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    Jegliche Handynutzung? Nein, das ist in Deutschland rechtlich nicht möglich.
    Zwar kann der Arbeitgeber die Nutzung von privaten Mobiltelefonen während der Arbeitszeit verbieten,
    aber ein pauschales Verbot ist rechtlich unwirksam. Arbeitnehmer dürfen in genehmigten Arbeitspausen ihre Mobiltelefone nutzen, und auch für familiäre Notfälle am Arbeitsplatz telefonisch erreichbar sein.

    Es kann Fälle geben dass aufgrund von Wahrung von Betriebsgeheimnissen keine privaten Mobiltelefone am Arbeitsplatz genutzt werden sollen, oder Mobiltelefone bei berufl. Tätigkeiten zuviel Ablenkung verursachen,
    aber ein pauschales Verbot ist rechtlich nicht drin.
     
  3. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Wenn man keinen Kundenkontakt hat, natürlich
     
  4. pro und contra

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    Das habe ich damit eigentlich auch gemeint! Und wenn man zu der Zeit wo der Alarm am Warntag losschrillt kein Handy benutzen darf kann man es auch gleich abstellen!
     
  5. b-zare

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    Bei uns in Österreich jeden Samstag Punkt 12h 15 Sekunden Sirenengeheul bundesweit.
    Einmal im Jahr, heuer am 4. Oktober, wird beim Zivilschutz-Probealarm zusätzlich um 12:15, 12:30 und 12:45 noch die weiteren Signale Warnung, Alarm, Entwarnung geheult und AT-Alert über Cellbroadcast in verschiedenen Stufen getestet.

    Mann, da wären dann bestimmte Foristen schon dem Herzanfall erlegen...
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Nicht benutzen bedeutet in diesem Fall aber selber keine Aktivitäten am Mobiltelefon anfangen, es bedeutet nicht nicht mehr erreichbar sein zu dürfen.
    Und hier liegt der Knackpunkt. Denn Eltern müssen ja erreichbar sein wenn der (eigene) Nachwuchs plötzlich in der Kita verunfallt, oder ein sonstiger naher Familienangehöriger einen Unfall hat.
    Diese Erreichbarkeit in familiären Notfällen darf der Arbeitgeber nicht verbieten. Das Problem dabei ist dass das Mobiltelefon dabei ins Netz eingebucht sein muss... und dann schlägt es auch am Warntag Alarm.
     
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  7. pro und contra

    pro und contra Board Ikone

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    Das erzähl mal einem Arbeitgeber im Handel, ohne dass kein konkreter Verdacht besteht ist das blosse tragen eines Handys am Körper strikt zu unterlassen und führt im Wiederholungsfall zur Kündigung! Wird ein Arbeitgeber sicherlich nicht nur einfach so angeben wenn er sich da rechtlich nicht auf der sicheren Seite wähnt!
    Natürlich ist das was anderes wenn ein Elternteil ein Handy am Körper trägt wenn es mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist weil die Tochter vielleicht gerade beim Arzt weilt oder operiert werden muss aber nur alleine der Verdacht das Kind könnte in der Kita stürzen berechtigt nicht zum tragen eines Handys am Körper!
     
  8. everist

    everist Wasserfall

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    Bin mal im Kindergarten gestürzt, man wollte meine Eltern anrufen, dummerweise hatten wir 1970 gar kein Telefon.
    Zum Glück lebe ich 55 Jahre später noch.


    Im ernst, man muss nicht jede Kleinigkeit daheim anrufen, ist es wirklich heftig, wird wohl eh der Krankenwagen kommen, dann reicht es auch noch die Eltern anzurufen, weiter sollte der Kindergarten auch Festnetz Nummern haben, Arbeitgeber zB.
     
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  9. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Was ist mit Angestellten im Flugzeug?
    Da funktioniert das Handy gar nicht in der Luft und es gibt auch kein Festnetztelefon
     
  10. b-zare

    b-zare Gold Member

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    Zumindest über Land kann sich das Mobiltelefon in die Mobilfunkmasten einloggen (der Wechsel zu den nächsten ist halt wesentlich schneller) und etliche Flieger haben auch sündteure, satellitengestützte Roamingnetze on board.