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Warnstreik bei BR – Programmänderungen erwartet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. August 2024.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Wir können ja gerne tauschen! Selbst wenn ich noch arbeiten könnte, bräuchte ich keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Aber solche Leute die nur neidisch auf die chronischen Krankheiten anderer sind nur um keine Rundfunkgebühren zu zahlen sind mir die liebsten! Du bist echt das allerletzte.
     
    Benjamin Ford und Hose gefällt das.
  2. Lady on a Rooftop

    Lady on a Rooftop Talk-König

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    Diskussion beendet, auf das Niveau lasse ich mich nicht herab.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ich auch nicht! Du kannst gerne auch meine Unfall Rente haben und sehen wie Du damit klar kommst!
     
  4. KLX

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    KEF:

    Die KEF prüft den angemeldeten Aufwand der Rundfunkanstalten unter anderem für Personal unter dem Gesichtspunkt von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stets kritisch. Die Entwicklung des Personalaufwands für Beschäftigte der Anstalten im KEF-Verfahren ist von zwei Faktoren abhängig: Zum einen von der allgemeinen Steigerungsrate und zum anderen von der Zahl der besetzten Stellen. Dabei erfasst die allgemeine Steigerungsrate nicht nur die tariflichen Steigerungen, sondern insbesondere auch Stufensteigerungen, Personalnebenkosten und Veränderungen der Stellenstruktur. Bei der Festlegung dieser Rate dient der Kommission die Entwicklung der Personalausgaben der Länder je Beschäftigtem als Orientierung. Sie ergänzt diese um qualitative Plausibilisierungen. Mit der Festlegung der Steigerungsrate trifft die Kommission keine Aussagen zur tatsächlichen Höhe von Tarifsteigerungen im Gesamtzeitraum oder in einzelnen Jahren. Für 2021 bis 2024 hatte die Kommission im 23. Bericht eine Steigerungsrate von 2,5 % anerkannt. Für die Jahre 2025 bis 2028 melden die Anstalten eine Steigerungsrate von 2,71 % an. Die Kommission erkennt diese Steigerungsrate für die Jahre 2025 und 2026 an. Mittel- und langfristig geht sie allerdings, anders als die Anstalten, wieder von niedrigeren Steigerungsraten entlang des langfristigen Gehaltstrends aus. Sie erkennt daher für die Jahre 2027 und 2028 eine Steigerungsrate von 2,25 % an.

    Die KEF hat daneben im Rahmen ihres Auftrags zum Gesamtvergütungsniveau von ARD, ZDF und Deutschlandradio Stellung genommen und zum 22. Bericht eine gutachterliche Untersuchung des Vergütungsniveaus beauftragt. Im Ergebnis zeigte sich ein deutlicher Vergütungsvorsprung der Rundfunkanstalten gegenüber dem öffentlichen Sektor. Auf Grundlage der Ergebnisse hatte die KEF die Anstalten mit einem Wirtschaftlichkeitsabschlag von insgesamt 60,3 Mio. € belegt und die Erwartung formuliert, dass insbesondere die bestehenden Tarifstrukturen hinsichtlich der Zeit für Aufstiege und der Niveaus zum Ende der Tarifstrukturen anzupassen seien. Sowohl zum 23. Bericht als auch zum 24. Bericht erkannte die Kommission verschiedene Ansätze der Anstalten, die im Gutachten genannten Strukturprobleme zu adressieren. Dennoch wurde für die Periode 2025 bis 2028 erneut ein Wirtschaftlichkeitsabschlag von 62,5 Mio. € verhängt. Sie wird die Fortschritte im 25. Bericht überprüfen.

    Unabhängig davon fordert die KEF von den Anstalten seit dem 21. Bericht eine Abbaurate von jährlich 0,5 % bei den besetzten Stellen, was zu spürbaren Einsparungen im Personalaufwand führt.

    Im 24. Bericht hat die Kommission außerdem zur Vergütung von Führungskräften im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Stellung genommen. Sie hält es für erforderlich, dass die Rundfunkanstalten einen gemeinsamen Vergütungsrahmen entwickeln. Die KEF hat dazu Maßstäbe und Eckpunkte formuliert. Das Vergütungsniveau sollte sich grundsätzlich am Gehaltsniveau des öffentlichen Sektors einschließlich vergleichbarer öffentlicher Unternehmen orientieren.
     
    Lady on a Rooftop gefällt das.