1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von moonwalker5, 7. September 2010.

  1. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    Anzeige
    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Ja,du hast in Bezug auf den MM Recht,Sorry!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. September 2010
  2. Svendrae

    Svendrae Silber Member

    Registriert seit:
    6. Juli 2006
    Beiträge:
    526
    Zustimmungen:
    29
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    na geht doch :p
    Nee passt schon, hätte vor meinem letzten Post mal tief durchatmen sollen.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.347
    Zustimmungen:
    47.921
    Punkte für Erfolge:
    278
    Technisches Equipment:
    Panasonic TX-P46S20E
    Sky Q Receiver (Sat)
    Apple TV 4K 32 GB
    Apple TV 4 32 GB
    Glasfaser FTTH 250 MBit/s
    Abos: Sky, Amazon Prime, Netflix, DAZN, Disney+
    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Dafür gibt es unterschiedliche Gründe.

    a) um eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten. Z, B, wenn Nachfragen bestehen, kann man die Rückgabe direkt zuordnen. Oder wenn das Produkt durch falsche Benutzung beschädigt wurde, hat man die Adresse. Oder um das in der Buchhaltung der entspr. Rechnung zuordnen zu können, falls bspw. die Bestellung mit Namen vermerkt ist (Finanzamt)

    b) um die Angestellten zu kontrollieren und unberechtigte Rückgaben zu unterbinden. Es kommt oft vor, dass z. B. Kassenbons, die die Kunden nicht mitnehmen oder direkt wegwerfen, von der Kassiererin/Stornoberechtigten zur Rückgabe eingereicht wird, um den Betrag zu kassieren (obwohl keine Ware rückgegeben wird). Auch oft von Fremden, die mit dem Kassierer unter einer Decke stecken.

    Damit will man solche Dinge erschweren.

    Ach so: wer vorsätzlich falsche Adressangaben macht und mit falschen Namen unterschreibt, begeht Urkundenfälschung. Nur so als Hinweis...

    Ja, kann man. Keiner kann dich diesbezüglich zur Herausgabe der Daten zwingen. Das Verweigern ist allemal besser als Urkundenfälschung zu begehen.

    Allerdings kann der Ladenbesitzer auch die Spielregeln der Rückgabe festlegen (da reine Kulanz) und die Rückgabe dann verweigern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2010