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Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von moonwalker5, 7. September 2010.

  1. Svendrae

    Svendrae Silber Member

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    ich zitiere:

    Quelle:
    Umtausch, Garantie, Gewährleistung: Was Verbraucher bei Reklamationen wissen sollten


    Da gibt es nicht viel zu diskutieren, es ist so, wie ich es sage. Wird vorher gesagt, dass man umtauschen kann,
    im Falle Mediamarkt z.B. durch die Werbung und Schilder im Laden (und ich glaube auch ein Hinweis hinten auf dem Bon),
    so kann er dann im Falle eines Falles die Rücknahme nicht ablehnen.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Korrekt. Nur einen vertraglichen, wenn einem das halt vorher zugesichert wurde.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Ja und nein. Du hast Recht, dass der Händler sich an dieses Versprechen halten muss. Das bestreitet auch keiner.

    Nur ist dieses freiwillige Rückgaberecht bereits Kulanz, da der Händler dazu nicht verpflichtet ist. Also er ist nicht verpflichtet, es dir zu versprechen. ;)
     
  4. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Wo "sichert" z.B. der Media-Markt den Kunden die 2 Wochen ausdrücklich zu?
     
  5. Svendrae

    Svendrae Silber Member

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Etwas anderes sage ich ja auch nicht. Im Grunde meinen wir ja das gleiche, nur definieren wir Kulanz unterschiedlich.

    Das was der Mediamarkt macht ist für mich Werbung (durch das Umtauschrecht kauft man eher mal dort als im kleinen Laden ohne Umtauschrecht) und durch diese Werbung dann auch Vertragsbestandteil (er kann es also nach dem Kauf auch nicht ablehnen so lange er beim Kauf damit geworben hat).

    Aber echte Kulanz ist für mich, wenn ein Händler etwas zurück nimmt, obwohl er es nicht müsste. Das ist zweifelsohne nur meine persönliche Definition!


    Es gab schon TV Werbung vom MM, in der mit 2 Wochen Rückgaberecht geworben wurde. Ich hatte schon etliche Flyer vom MM, indem die 2 wöchige Rücknahme bei Nichtgefallen beworben wurde,
    im nächsten MM (wäre bei mir Goslar) hängen Schilder, auf denen damit geworben wird...

    Und bevor du jetzt wieder anfängst zu lamentieren: http://www.mediamarkt.de/service/umtausch/#umtausch
    Zitat:
    Und falls du jetzt immernoch meinst, dass es nicht so ist, dann ist es eben so. Habe dann keine weitere Lust mit dir darüber zu sprechen, da es für mich dann nur noch Zeitverschwendung ist.

    mfg
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2010
  6. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    :rolleyes:
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Media Markt. Powerservice. Noch mehr Service

    Umtausch

    Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Ja, deswegen meinte ich, dass wir über die Definition nicht streiten sollten. ;)
     
  9. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Ok,gebe mich geschlagen,das überzeugt mich! Verdammt! :LOL:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. September 2010
  10. Svendrae

    Svendrae Silber Member

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    @Tranquilizer:

    Aus deiner Antwort kann ich leider nur schließen, dass es dir anscheinend nicht um die Diskussion an sich ging, sondern einzig darum, zu behaupten, dass im Unrecht bin.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2010