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Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von moonwalker5, 7. September 2010.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Dieses "beworbene" Angebot, Waren zurückzunehmen, ist bereits die Kulanz, da sie dazu nicht verpflichtet sind. Und jetzt bitte nicht um das Wort "Kulanz" streiten.
     
  2. Svendrae

    Svendrae Silber Member

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    so gesehen schon... aber andererseits irgendwie auch nicht :D

    "Echte" Kulanz ist es für mich, wenn ein Händler Waren zurück nimmt, obwohl er es nicht muss. Aber ein Media Markt z.B. hat da ja gar keine Wahl, weil die ganze Kette damit wirbt.

    Ist irgendwie ne persönliche Definition.
     
  3. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Das ist sowieso wurscht. Wenn ein Einzelhändler bspw. Aldi erklärt, daß er die Ware innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angaben von Gründen wieder zurücknimmt, dann brauch der Käufer nicht mehr als den Kassenbon um den Kauf rückabzuwickeln.
    Angaben zur Person oder gar eine Unterschrift sind hierzu nicht zwingend sondern lediglich eine Bitte des Händlers.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    und wenn Du der nicht nachkommst dann würde ich als Händler auch die Rückname zu Recht verweigern.
     
  5. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Das ist nicht wahr...um nicht zu sagen "falsch",sorry!
     
  6. Svendrae

    Svendrae Silber Member

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    doch ist wahr, denn in dem Fall wird das Rückgaberecht Teil des Kaufvertrages
     
  7. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Das Rückgaberecht ohne Mangel ist immer Teil der Kulanz des Verkäufers.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Kulanz bedeutet, dass ein Vertragspartner von seinen Rechten freiwillig zurücktritt. Das tut der Händler, indem er ein Rückgaberecht einräumt, zu dem er nicht verpflichtet ist. Ob er das nun schon vorher ankündigt oder erst später einräumt, ist hier wurst. Es bleib seine Kulanz.

    Dass er es jedoch nicht vorher versprechen und dann später nicht einhalten darf, sollte klar sein.
     
  9. Brilly Wandt

    Brilly Wandt Senior Member

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    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Wenn der Händler kein Recht hat über den Personalausweis zu kontrollieren ob deine Angaben stimmen kann man doch den berühmten Mustermann aus der Fakestreet geben.
     
  10. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    AW: Warenrückgabe im Geschäft und Datenschutz

    Genau! Und genau DAS macht z.B. der Media-Markt mit den "zwei-Wochen".
    Einen rechtlichen Anspruch darauf hat man als Kunde aber eben nicht.