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War jemand in letzter Zeit mal wieder im Kino?..

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von uweber1980, 22. Juli 2013.

  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: War jemand in letzter Zeit mal wieder im Kino?..

    Nein, es gehört nicht dazu. Das wurde nur durch die Industrie antrainiert. Alles nur in Deinem Kopf. Kannst Du der Sucht nicht widerstehen, mußt Du halt den Preis dafür zahlen.
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: War jemand in letzter Zeit mal wieder im Kino?..

    Nö, wenn ich was knuspere höre ich den Ton gar nicht mehr. Man braucht schlicht nichts im Kino.
     
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: War jemand in letzter Zeit mal wieder im Kino?..

    Ganz bestimmt nicht, das ist von Dir frei erfunden.

    Das Durchsuchen von Taschen oder anderen persönlichen Gegenständen durch Unbefugte stellt eine Straftat dar. Siehe Persönlichkeitsrecht. Zwar gibt es die Möglichkeit, Sicherheitskontrollen durchzuführen, diese müssen aber behördlich gestattet werden und Personen, die die Sicherheitskontrolle durchführen, benötigen eine nachgewiesene Ausbildung/Schulung. Desweiteren dürfen bei Kontrollen keine willkürlichen Sachen beschlagnahmt werden. Werden von solchen "Kontrolleuren" Lebensmittel "beschlagnahmt", ist das für den Gesetzgeber schlichtweg Diebstahl.

    Zudem ist in Deutschland die Kopplung der Eintrittskarte mit weiteren Ausgaben verboten. Deswegen darf der Kinobesitzer keinen Zwang ausüben für den Kauf von weiteren Produkten, hier Lebensmittel. Ein Verbot des Konsums von fremden Lebensmitteln ist ebenfalls verboten, es kann nur ein grundsätzliches Verbot erteilt werden, dass dann auch selbst verkaufte Lebensmittel beinhaltet.

    Dem Kinobesitzer steht es aber frei, sein Kino geschäftlich in ein Restaurant umzuwandeln mit Filmvorführung. Dann kann er den Verzehr fremder Lebensmittel tatsächlich verbieten. Allerdings bekommt er dann Probleme mit den Tickets. Dann reicht es Popcorn zu kaufen, ohne "Filmvorführungskarte" und der Betreiber muss dann schauen, wie er "kostenloses" Sehen des Filmes verhindert.

    Ansonsten: Schon der Versuch einer Taschendurchsuchung ist strafbar. Anzeige erstatten. Bei der Polizei und der Gewerbeaufsicht.
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: War jemand in letzter Zeit mal wieder im Kino?..


    ....das hast du aber bei fast jeder Disco. Und Polizei holen -naaaaaja...:rolleyes:
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: War jemand in letzter Zeit mal wieder im Kino?..

    Wenn ich auf der Straße jemanden darum bitte, mir ins Gesicht zu schlagen, und der tut das dann auch, sind wir am Ende beide teilschuldig. Entweder verzichte ich vorher auf derartige Bitten, oder beschwere mich hinterher nicht. Aber erst darum bitten und hinterher jammern, geht nicht.

    Beim Discobesuch darf man immer die Durchsuchung verweigern. Der Besitzer kann bei Weigerung sein Hausrecht in Anspruch nehmen und mir den Zugang verweigern. Er darf aber nicht in meiner Tasche mit dem Messer rumwühlen und durchschneiden und alle Dinge die ihm gefallen dann "beschlagnahmen", sprich behalten. So wie das AlBarto (beim Kinobetreiber) behauptet hat.

    Der Kinobesitzer kann nebenbei sein Hausrecht nicht in Anspruch nehmen, wenn ich Lebensmittel in der Tasche habe. Er kann eine Durchsuchung aus Sicherheitsgründen durchführen, VOR dem Kino und für ALLE. Dann kann er den Zugang für Verweigerer auch verweigern. Aber nicht nach dem Kartenkauf, und dreimal nicht, wenn man keine gefährlichen Gegenstände, sondern nur Lebensmittel mit sich führt. Sobald er eine Person ohne Sicherheitskontrolle herein lässt, erlischt diese Berechtigung aber. Eine Stichprobenkontrolle ist ausschließlich Behörden oder Unternehmen/Mitarbeitern im Auftrag von Behörden gestattet. Auch das Anbringen von Schildern, dass der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet sei, gilt für Kinobesitzer nicht. Nur für Restaurants und andere Einrichtungen, dessen Hauptgeschäft der Verkauf von Lebensmitteln ist.

    Wenn die Leute ihre Rechte nicht kennen, oder Unrecht hinnehmen - ist das einzig ihr eigenes Problem. Für die anderen: Polizei bei Verletzung des Persönlichkeitsraums, oder Diebstahl ("Beschlagnahme") - sowie Gewerbeaufsicht bei illegaler Koppelung von Lebensmittelkäufen an Kinokarten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juli 2013
  6. br403

    br403 Gold Member

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    AW: War jemand in letzter Zeit mal wieder im Kino?..

    War das Thema nicht Kino?
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: War jemand in letzter Zeit mal wieder im Kino?..

    Das Thema war Wucherpreise im Kino, sowie Taschendurchsuchungen und Lebenmittelmitnahmeverbot. Paßt also.
     
  8. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    AW: War jemand in letzter Zeit mal wieder im Kino?..

    Ach hopper. Halt doch einfach mal die Backen. Und unterstelle mir das in Angesicht zu Angesicht. Dann können wir darüber gerne reden. Und dann kann ich es dir sogar beweisen, wenn du es für nötig hältst. Machst du die Tasche nicht auf, dann kannst du bestimmt draußen bleiben. Letztes mal war es sogar unter dem Motto irgendwas mit Waffen. Da ist wieder irgendwas passiert und das hat man als Ausrede genommen, statt wie üblich zu sagen Rucksack auf.


    Jeder Betreiber kann dir sagen, dass du keine Lebensmittel mitbringen darfst. Genauso wie zur WM2006. Im abgesperrten Gebiet gab es Trinkbuden, weil man damit Geld verdienen wollte. Alle mussten ihre Trinkflaschen abgeben. Und wenn du mir nicht glauben willst, dann kannst du einige tausend Stuttgarter fragen. Und solltest du deine Backen immer noch nicht halten können, dann werde damit glücklich. Eigentlich frage ich mich, wieso ich dir hier Rechenschaft schuldig bin?

    Ui Straftat jawohl. Du kannst aus einem Lokal ebenso rausgeschmissen werden, wenn du dir dein eigenes Essen mitbringst. Klar, vielleicht sollte noch jeder seine Brötchen beim Bäcker für die Kunden verkaufen. Da wird der Bäcker richtig froh sein!


    @Gag

    Ohne Essen auskommen ist das eine. Ohne Trinken niemals. Ich setze mich doch nicht rein um dann insgesammt drei Stunden (An und Abreise) nichts zu trinken. Abgesehen davon, dass die Klimaanlagen deiner Kehle den Rest geben. Außerdem futtere ich auch was zu Hause, wenn ich vor dem Fernseher sitze. Sei es etwas gesundes oder ungesundes. Deswegen kann man auch im Kino etwas Popcorn zu sich nehmen.
     
  9. Martyn

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    AW: War jemand in letzter Zeit mal wieder im Kino?..

    Einerseits muss man sagen: Klar ist das überteuert und wenn man die Preise in DM umrechnet erscheinen sie wirklich exorbitant.

    Andererseits muss man sagen: Eigentlich sind diese Preise garnichts so teuer, sondern die Gastronomie ist heute generell so teuer. Auch in der ganz normalen Gastronomie zahlt man für ne Cola so 2,30€ und bekommt dafür dann 0,25l ... 0,33l.

    Auf 0,5l hochgerechnet wären das dann 3,48€...4,60€ - also liegen die 3,99€ für 0,5l Cola eigentlich noch völlig im Rahmen.
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: War jemand in letzter Zeit mal wieder im Kino?..

    Ich wunder mich ja immer, wer bei Spam-Mail freiwillig Passwörter und Kreditkartennummern an Fremde übersendet. Und sage dann immer, dass niemand auf der Straße Fremden den Geldbeutel oder Hausschlüssel übergibt. Scheinbar gilt das heute nicht mehr. Wenn wir uns treffen, bringe bitte viel Geld, Wertsachen und sonstiges mit, was ich gebrauchen könnte. Ich mach dann eine Taschenkontrolle mit Beschlagnahmung und freue mich wahnsinnig auf Deine bedingungslose Kooperation. Oder dann doch nicht?

    Denk mal weiter: Jemand durchsucht meine Tasche. Plötzlich sage ich, sie haben doch gerade Geld aus meiner Tasche heimlich genommen. In ihrer Hand, die sie gerade aus der Tasche genommen haben. 5 Leute um mich herum, bestätigen das sofort. 3 Leute vor mir merken auch sofort, ihnen fehlen Dinge. Du glaubst gar nicht, wie schnell sich Leute solidarisieren, wenn sie sich angegriffen fühlen. Da kommen dann Aussagen gegen 1 Aussage. Schon mal eine echte Kontrolle erlebt? Da fasst niemand in die Tasche. "Entleeren Sie bitte Ihre Tasche" usw. Die sehen alle mit ihren Händen auf dem Rücken im 1/2 Abstand - bei einer richtigen Kontrolle, die behördlich/polizeilich durchgeführt wird.

    Dass sich Kinobesitzer dieses Recht rausnehmen, zweifel ich nicht an. Es ist aber weder legal, noch hinzunehmen. Und ein Hausverbot kann dreimal nicht ausgesprochen werden. Rechtsprechung: VIII ZR 106/93 - dejure.org

    Nope, kann er rechtlich nicht. Er kann's natürlich versuchen und z.B. fordern, jeder Besucher müsse sich mit einem Stift "ich bin doof" auf die Stirn schreiben. Steht jedem frei, dem Folge zu leisten. Einen rechtlichen Zwang gibt es nicht.

    Es gibt Gesetze, ein Kinobesitzer darf nicht diskriminieren. Er darf eine Sicherheitskontrolle durchführen für JEDEN und er darf Personen den Zutritt verweigern, die den öffentlichen Betriebsablauf stören. Z.B. betrunkene Gäste. Lebensmittel stören weder die öffentliche Ordnung, noch sind sie sicherheitsrelevant. Alkoholische Getränke stören die Ordnung, Wasser nicht. Nebenbei, Personen Wasser (reines Trinkwasser) wegzunehmen erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung. Das gilt auch für Flughafenkontrollen, bei denen alle Flüssigkeiten abgenommen werden. Jede Person kann darauf Trinkwasser als Ersatz verlangen, dieses muss unverzüglich und kostenfrei gestellt werden. Ich schreibe von Trinkwasser, nicht von Getränken. Deswegen stehen bei Kontrollen im Nebenbereich immer Wasserflaschen bereit. Man muss halt seine Rechte kennen, sich informieren.

    Ein Kinobesuch verpflichtet nicht zum Kauf von hauseigenen Lebensmitteln oder Getränken. Das mitbringen von eigenen Lebensmitteln und Getränken ist immer gestattet, eine Untersagung verboten. Im Kino. Das Abnehmen von persönlichen Dingen, darunter auch die mitgebrachten Lebensmittel, ist Diebstahl. Das weitere Auffordern zur Durchsuchung von persönlichen Dingen, nachdem man einmalig dessen widersprochen hat, ist Nötigung. Ein Verbot kann ausgesprochen werden gegen das Mitführen von alkoholischen Getränken (Störung des Betriebsablaufs), das gilt dann automatisch für alle alkoholischen Getränke, es dürfen somit auch keine verkauft werden. Ein Verbot kann ausgesprochen werden gegen Fastfood oder andere klebrige, stark riechende oder sonstig störende Lebensmittel (Störung des Betriebsablaufs). Dann dürfen diese Sachen aber auch nicht verkauft werden, sonst ist es wieder erlaubt. Kurzum, alles was verkauft wird, darf mitgebracht werden. Selbstgemachte Brote dürfen immer mitgebracht und verzehrt werden. Brot und Trinkwasser ist grundsätzlich immer erlaubt. Beides steht über jedem Verzehrungsverbot, egal wo im öffentlichen Raum.

    Jetzt bist Du über Deine Rechte informiert. Der Kinobesitzer kann natürlich probieren, Dir diese Rechte zu nehmen. Ist Dein Problem, wenn Du es zuläßt. Darauf hofft er, darauf baut er. Lass es halt mal eskalieren, Du bist dann überrascht, wie schnell das Kino kneift.

    Ja, bzgl. Restaurants und Geschäften, die ihren Umsatz mit dem Verkauf von Lebensmitteln verdienen, gibt es regeln. Ein Kinobesitzer ist kein Lebensmittelgeschäft. Und kein Restaurant. Dazu hab ich einige Sätze geschrieben. Geh ich in ein Restaurant, nehme ich die Dienstleistung jemand-kocht-für-mich-und-bewirtet-mich in Anspruch. Bringe ich hier meine eigenen Lebensmittel mit, kann die Dienstleistung für mich gar nicht erbracht werden. Somit störe ich den betrieblichen Ablauf und kann ein Hausverbot erteilt bekommen. Das gleiche gilt beim Bäcker, wenn ich dortige Sitz- und Essgelegenheiten in Anspruch nehme. Die Dienstleistung eines Kinos ist die Vorführung eines Mediums. Und nicht der Verkauf von Lebensmitteln. Ob das Kino einen Zusatzverdienst über den Verkauf von Lebensmitteln erbringt, ist irrelevant. Sonst kann ein Kino auch Kleidung verkaufen, und niemand darf seine eigene Kleidung im Kino tragen. Da wäre dann die Gewinnmarge deutlich höher. Warum macht das kein Kino? Weil die Gäste dabei nicht mitmachen; bei Nahrungsmitteln scheinbar schon.