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Wann gab Premiere auf?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Kabelmann, 17. Oktober 2006.

  1. pullandbear

    pullandbear Guest

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    AW: Wann gab Premiere auf?

    Tja dann solltest du bitte nochmal das Lesen anfangen. Ich habe es nämlich.

    HerbertRD07 schrieb es nämlich. Ich brauche es nicht nochmal lesen und schreiben. Das kannst schön du machen.
    Die Passage ist eindeutig.

    Nebenbei bestimmen bei dem jeweiligen Vertragspartner die AGB`s was oder was nicht zu einer außerordentlichen Kündigung verwendet werden kann.
     
  2. pullandbear

    pullandbear Guest

    AW: Wann gab Premiere auf?

    Um es dir zu vereinfachen:

    Das schrieb HerbertRD07 (das hört sich für mich wie ein "Freifahrtsschein" an.

    Zitat:
    Eine a.o. Kündigung bedarf nicht der Annahme des Vertragspartners um wirksam zu sein. Sie gilt, sobald sie "ausgesprochen" wurde und kann nur von einem Gericht für unwirksam erklärt werden!
     
  3. HerbertRD07

    HerbertRD07 Junior Member

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    AW: Wann gab Premiere auf?

    Wir reden hier eben nicht davon, daß jemand Verträge kündigen will, weil er keinen Bock mehr hat, seine Verpflichtungen zu erfüllen, sondern davon, daß jemand a.o. kündigt, weil ein wichtiger Grund vorliegt. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe!
    Wenn ich einen Mobilfunkvertrag abschließe und den kündige, weil ich keinen Bock mehr auf den Vertrag habe, geht das natürlich nicht.
    Wenn ich aber einen Mobilfunkvertrag abschließe, bei dem z.B. SMS Vertragsbestandteil sind und der Mobilfunkanbieter streicht von heute auf morgen ersatzlos den SMS-Versand, kann ich sehr wohl a. o. kündigen, da ein wichtiger Grund vorliegt.

    Natürlich kann ich einen Premiere-Vertrag nicht einfach kündigen, weil mir z. B. das Programm nicht mehr gefällt, beim Wegfall der BuLi sieht das aber ganz anders aus. Hier hat man nach wie vor sehr gute Chancen, seine Kündigung durchsetzen zu können.

    Abgesehen davon ist das Recht auf a.o. Kündigung im BGB verankert und kann nicht durch irgendwelche AGB einer Firma außer Kraft gesetzt werden.

    Die einzige Instanz, die eine solche Kündigung für unwirksam erklären kann, ist und bleibt nun mal ein Gericht, indem es den "wichtigen Grund", der zur Kündigung geführt hat, nicht anerkennt.

    Derjenige, der kündigt, sollte natürlich schon prüfen, ob wirklich ein wichtiger Grund vorliegt, damit er vor Gericht nicht baden geht. Aber in diesem speziellen Fall dürften die Chancen sehr gut stehen. Das wird auch Premiere wissen, ansonsten hätten sie mich vermutlich nicht "aus Kulanz" aus meinem Vertrag gelassen.

    Also immer schön kühlen Kopf bewahren und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!
     
  4. HerbertRD07

    HerbertRD07 Junior Member

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    AW: Wann gab Premiere auf?

    Ja. Und das ist nach wie vor geltendes Recht und kein Freifahrtschein. So ist das nun mal.
     
  5. CCA

    CCA Guest

    AW: Wann gab Premiere auf?

    Damit bist du natürlich bei SCHUFA, INFOSCORE und so weiter bekannt und knallrot markiert. Versuch jetzt noch mal irgendwo einen Vertrag abzuschließen. ;-)
     
  6. CarstenRE

    CarstenRE Neuling

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    AW: Wann gab Premiere auf?

    Hallo !
    Mal was anderes zum Thema "Mahnungs-Schreiben":
    Habe auch a.o. im Februar gekündigt, wurde abgelehnt und die Zahlungen ab August meinerseits eingestellt. 2.Mahnung ist mittlerweile eingetroffen, aber als "Standard-Brief" ! Was wollen die ? Mahnungen ? Welche Mahnungen ? Habe nie eine Mahnung bekommen ! Wie du mir, so ich dir ! Habe vor Jahren mal meine erste D-Box zurückgeschickt, ist auch angeblich nie angekommen (hatte auch leider den Beleg verbummelt) wie einige Briefe auch ! Nööö ! So nicht ! Jetzt drehen wir den Spieß mal um. Bin gespannt was als nächstes kommt. An alle: Weiter kämpfen !

    Gruß
    Carsten
     
  7. digfan67

    digfan67 Guest

    AW: Wann gab Premiere auf?

    Bin gespannt was als nächstes kommt.

    Kopfgeldjäger:winken::winken:
     
  8. coifmann

    coifmann Junior Member

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    AW: Wann gab Premiere auf?

    @pullandbear

    Um es kurz zu machen: Du hast nicht mal ansatzweise Ahnung und Grundwissen vom Bürgerlichem Recht und ich empfehle Dir dringends, das BGB zuzulegen, zu lesen und ganz wichtig: zu verstehen !!!

    Was noch viel schlimmer ist: Durch den Blödsinn, den Du hier verzapfst, reagieren die betroffenen Kunden genau falsch und verkomplizieren sogar noch die Angelegenheit.

    Zum Schutz der anderen Verbraucher sollte Dir das Schreibrecht entzogen werden.


    Alles weitere hat HerbertRD07 bereits geschrieben und ist im Kontext völlig richtig!
     
  9. wollik

    wollik Silber Member

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    AW: Wann gab Premiere auf?

    Mensch Leute,

    Ihr habt einen Fehler gemacht und einen Vertrag mit Premiere abgeschlossen! Nun müßt Ihr durch und für den Mist bis zum Ende bezahlen. Danach könnt Ihr Konsequenzen ziehen und habt was für's Leben gelernt: Nie blind einer Firma wie Premiere zu vertrauen.

    Ich bin da sado-machochistisch veranlagt, wenn ich bemerke einen Fehler gemacht zu haben - ziehe ich das trotzdem durch. Basta! Ob Bundeswehr (und später erkennen was das für eine Zeitverschwendung & Kindergarten ist) oder ein teures neues deutsches Auto zu kaufen (und als Betatester mehr in der Werke als auf der Straße zu sein).

    Es lebt sich imho so besser, als jedesmal zu jammern und zu klagen - das führt doch nur zu Magengeschwüren :eek:

    wollik
     
  10. Kabelmann

    Kabelmann Junior Member

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    AW: Wann gab Premiere auf?

    Also ich werde das dumpfe Gefühl nicht los, dass "pullandbear" und "CCA" Premiere-Trolle sind. Denn so wie sie hier einem künstlich Angst machen und die Rechtswelt auslegen, kann man nur mit dem Kopf schütteln. Vielleicht lassen sich andere mit Worten wie "Schufa" und überzogenen Beispielen dazu einschüchtern, aber ich lasse mich davon nicht beeindrucken.

    Ich habe jetzt mal zwei Rechtsanwälte und einen Richter vom Landesgericht zur Rechtslage befragt (a.O. Kündigung des Komplett-Abos), und alle kommen nur zu einem einzigen Schluss: Premiere ist hier absolut im Unrecht.
    Der Richter hat sogar gesagt, dass sie an der Uni darüber diskutiert haben, die Premiere-Sache den Studenten des 1. Semersters Jura zur Entscheidungsfindung "Wer hat hier Recht?" vorzulegen. Aber man hat dann entschieden, dass es doch zu leicht wäre, weil hier sogar Erstsemesterer ganz klar wissen, wie der Hase läuft.

    Also eindeutiger geht es wohl kaum. Schönen Gruß an alle Angstmachertrolle!

    Gruß, Kabelmann