1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Wanderungsbewegung von Hartz IV-Empfängern

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Union Jack, 7. Juli 2014.

  1. Anzeige
    AW: Wanderungsbewegung von Hartz IV-Empfängern

    Anders übersetzt: Der BLÖD-Diekmann ist ein dummes Arschloch und Volksverhetzer, der von Tuten und der Realität keinen Plan hat.
    Einfach so umziehen ohne triftigen Grund ist bei HartzIV nicht möglich, es sei denn das Jobcenter ordnet den Umzug an. Aber das verschweigt der dumme BLÖD-Diekmann gern. Den Artikel braucht man gar nicht erst lesen, um zu wissen, dass der erstunken und erlogen ist.
     
  2. Andy77

    Andy77 Gold Member

    Registriert seit:
    9. August 2004
    Beiträge:
    1.409
    Zustimmungen:
    60
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    Comag SL40HD - Armstrad DXR 100 - Xtrend ET 4000
    AW: Wanderungsbewegung von Hartz IV-Empfängern

    Hier muss man sogenannte "Urlaubsscheine" bei Ortsabwesendheit ausfüllen und abgeben um im Fall der Fälle, sprich der nächsten schwachsinnigen Maßnahme, zurückgezwungen werden zu können. Dazu hat der Hartz IV Empfänger 30 Tage im Jahr, die er nicht am Wohnort verbringen muss.
     
  3. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.567
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    AW: Wanderungsbewegung von Hartz IV-Empfängern

    Das hat aber nichts mit "ALGII" zu tun sondern trifft auf "ALGI" genauso zu.

    Das heisst aber nicht das der Leistungsbezieher seinen Wohnort nicht verlassen darf, sondern nur das der Leistungbezieher erreichbar sein muss, um für Arbeitsaufnahme oder Schulungen bereit zu sein.

    Allerdings wird es in der Praxis eh nie vorkommen, das jemand von heute auf morgen "einbestellt" wird, sondern die Termine mindestens ne Woche in der Zukunft liegen sollten, sollte das kein Problem sein. Vorallem nicht wenn sich jemand um den Postkasten kümmern kann.

    "Urlaub" ist nur nötig wenn jemand wirklich länger als ne Woche abwesend ist, und im Erstfall auch nicht eher zurückkommen kann, weil er z.B. eine Fernreise gebucht hat.

    Das trifft aber ohne eher auf "ALGI"-Bezieher als auf "ALGII"-Bezieher zu. ;)
     
  4. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

    Registriert seit:
    17. Oktober 2002
    Beiträge:
    8.872
    Zustimmungen:
    258
    Punkte für Erfolge:
    93
    AW: Wanderungsbewegung von Hartz IV-Empfängern

    Und du glaubst allen Ernstes, dass die nun in Scharen hin ziehen, weil die Hetzpresse von Springer das so schreibt oder wie? Das ist doch Dummfug. Der Wohnraum wird sowieso überall angemessen bezahlt. Da ist es wurstegal ob da irgendwo die Buden billiger sind. Und wer nicht wirklich arbeiten will, braucht ebenfalls nicht nach Wilhelmshaven ziehen.

    Fazit: Dummes Blabla, aus immer der gleichen Ecke. Wenn's nichts zu berichten gibt, packt man halt die Hetze aus. Nächste Woche sind dann wieder die Fetten dran.

    Davon ab, hat Wilhelmshaven sehr mit der Abwanderung zu kämpfen. Das ist dort nicht viel anders als in den strukturschwachen Regionen im Osten. Da rammeln die Hartzer auch nicht gleich in die kleineren Ortschaften, wo es kaum Jobs gibt.
    Dazu muss man sagen: Bis zu 30 Tage im Jahr. In vielen Regionen sind es nämlich 21.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2014
  5. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Wanderungsbewegung von Hartz IV-Empfängern

    Wieder mal ein billiger Hetz-Artikel, der nur eins zum Ziel hat, nämlich ALG II-Empfänger schlecht zu machen. Typisch Springer-Presse halt. Ansonsten hat Glücksritter schon alles Wesentliche dazu gesagt, was die rechtliche Seite betrifft.
     
  6. NullBock?

    NullBock? Silber Member

    Registriert seit:
    1. Mai 2004
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    1.048
    Punkte für Erfolge:
    143
    AW: Wanderungsbewegung von Hartz IV-Empfängern

    Oh, Schon wieder ein neuer Neidthread von einem der üblichen Verdächtigen!

    Es ist aber auch wirklich Schlimm wenn es Menschen gibt die sich auf Kosten anderer ein schönes Leben machen!
    Außer natürlich wenn sie es in großem Still machen dann sind Sie tüchtige Geschäftsleute!
     
  7. Andy77

    Andy77 Gold Member

    Registriert seit:
    9. August 2004
    Beiträge:
    1.409
    Zustimmungen:
    60
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    Comag SL40HD - Armstrad DXR 100 - Xtrend ET 4000
    AW: Wanderungsbewegung von Hartz IV-Empfängern

    Ist vermutlich Auslegungssache des jeweiligen Jobcenters. Allerdings sind die 30 oben auch mein letzter, leider nicht ganz aktueller Stand
     
  8. Andy77

    Andy77 Gold Member

    Registriert seit:
    9. August 2004
    Beiträge:
    1.409
    Zustimmungen:
    60
    Punkte für Erfolge:
    58
    Technisches Equipment:
    Comag SL40HD - Armstrad DXR 100 - Xtrend ET 4000
    AW: Wanderungsbewegung von Hartz IV-Empfängern

    Zur letzten 'Maßnahme' bevor ich wieder neu angefangen habe, hatte ich die 'Einladung' am Samstag bevor es am Montag losging im Briefkasten. Das läuft alles unter Shortcall und vorzugsweise so, daß man mindestens Samstag und Sonntag dazwischen hat um gleich die erste Möglichkeit auf Einspruch abzuwürgen.

    Außerdem besteht Meldepflicht bei Ortsabwesendheit, wobei dann ab 3 Tagen oben angeführte 'Urlaubs-'regelung in Kraft tritt