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"Walking-Dead"-Cut: gleiche Regeln für Pay-TV

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Oktober 2014.

  1. Lt_Spock

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    AW: "Walking-Dead"-Cut: gleiche Regeln für Pay-TV

    Deutschland und die Welt ist ja auch schon in den Genuß des Bösen aus Braunau geworden. Da müssen wir auf unsere labilen österreichischen Nachbarn ganz besonder aufpassen:D
     
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: "Walking-Dead"-Cut: gleiche Regeln für Pay-TV

    Die Regelungen zur Vorsperre findest Du hier:

    http://www.die-medienanstalten.de/f...dlagen/Satzungen/Jugendschutzsatzung_2003.pdf

    Sky führt das Ganze entsprechend der Regelungen aus, d.h. nach 23:00 Uhr keine PIN-Eingabe. Eine PIN muss erst wieder eingegeben werden, wenn der Film nach 6:00 Uhr endet.

    Bei der KDG muss man die ganze Nacht die PIN eingeben, die unterscheiden da nicht.

    Ändert aber nix daran, dass die FSF hier wohl davon ausgeht, dass die Serienfolge quasi indizierungsnotwendig ist (nicht mal ab 18 freigegeben) und damit gar nicht sendefähig im Fernsehen ist.

    Sofern bei der BluRay/DVD-Veröffentlichung allerdings die dann einzubeziehende FSK doch noch einen 18er rausrückt, könnte es gesendet werden. Dann kann die Serie auch nicht mehr indiziert werden.
     
  3. spaceman

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    AW: "Walking-Dead"-Cut: gleiche Regeln für Pay-TV

    ...und die AAA Akkus hätten ohne künstl. "Bremsmittel" auch eine Laufzeit, die das hundertfache von dem übersteigt, was momentan auf dem Markt offiziell angeboten wird.
    So wie auch Leuchstoffmittel, die eine Lebensdauer von 1500 h haben könnten, was aber aus wirtschaftlichen und politischen Gründen niemals von der Industrie und ihren Lobbyisten eine Freigabe bekommen würde.

    Das hat m. E. aber nix mit Gängelung , Zensur, und Bevormundung am eigenen Volk zu tun, denn im Rest Europas wird nicht so ein Affentanz um die "The Walkund Dead" Folge aufgeführt und sich letztendlich hinter irgendwelchen Statuten, Paragraphen und Gesetzesgebungen versteckt.
    Von daher hinkt der Vergleich etwas. denn ich weiss ja von vorn herein, welches Auto "künstlich" gebremst wird, wenn ich mich mit der Materie auseinandersetze und das beträfe ja dann auch jeden Käufer - nicht nur eine bestimmte Zielgruppe - wie in Bezug auf die Walking Dead Ausstrahlung im Vegleich "Europa / Deutschland" .

    gruß spaceman
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2014
  4. Exideem

    Exideem Guest

    AW: "Walking-Dead"-Cut: gleiche Regeln für Pay-TV

    Dann wird da bei UM wahrscheinlich genauso gehandhabt.

    Es geht mir ja gar nicht direkt um die Vorsperre. Die kann ja durchaus bestehen bleiben.
    Jedoch sollte sie sich deaktivieren lassen.


    Der Staat muss erst einmal davon ausgehen, dass die Eltern sich um ihre Kinder kümmern. Diese würden die PIN-Eingabe auch aktiveren.

    Die Eltern jedoch, denen das vollkommen egal ist geben den Kindern die PIN sowieso. Da ist dieses Verfahren dann gescheitert.

    Somit kann man sagen, die pflichtbewussten Erwachsenen werden “bestraft“ und im anderen Fall ist die Sperre nutzlos.
     
  5. tvjunkie

    tvjunkie Gold Member

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    AW: "Walking-Dead"-Cut: gleiche Regeln für Pay-TV

    Ich will ja eigentlich nicht die Zensur der FSF rechtfertigen, aber wenn es so weit ist, dass Leute hier keinen Unterschied mehr sehen zwischen dem Einschlagen des Schädels eines Fisches und dem eines Menschen, dann haben die Eingriffe der FSF scheinbar doch ihre Berechtigung.
     
  6. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    AW: "Walking-Dead"-Cut: gleiche Regeln für Pay-TV

    Was ja in diesem Thread gemacht wird es betrifft auch nicht jeden Käufer, da er ja wie beim Auto nix kaufen muss.
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: "Walking-Dead"-Cut: gleiche Regeln für Pay-TV

    Die Regelung ist in der Tat überprüfungsbedürftig. Für inländische Internetangebote werden deutliche laxere Regelungen akzeptiert, da reicht schon die Unterstützung eines "Jugendschutzprogramm" als Jugendschutz, was kaum einer auf seinem Rechner hat. Hier bleibt es in der Verantwortung der Eltern, überhaupt einen Jugendschutz einzusetzen.

    Für Haushalte, in denen keine minderjährige Kinder leben, sollte sich ein Jugendschutz zumindest dauerhaft aktivieren lassen. Das würde auch Sky das vorgeschobene Argument für die Notwendigkeit des Pairings nehmen.
     
  8. J Wilson

    J Wilson Foren-Gott

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    Der gerät
    AW: "Walking-Dead"-Cut: gleiche Regeln für Pay-TV

    Warum sollte man ihn denn erst bei über 18-Jährigen aktivieren?? Das macht doch keinen Sinn.
     
  9. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: "Walking-Dead"-Cut: gleiche Regeln für Pay-TV

    Die Serie ist fiktiv und generell schon sehr gewalttätig. Es gab schon so oft Szenen, in der in der Serie Menschen andere Menschen, also nicht Zombies, brutal getötet haben. Die wurden alle nicht zensiert, jetzt fängt man damit wieder an. Komisch. Ich bin ein erwachsener Mensch und kann selbst entscheiden, was ich ertragen kann und was nicht.
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: "Walking-Dead"-Cut: gleiche Regeln für Pay-TV


    Was ich sagen wollte, dürfte eigentlich klar sein. Ja, es muss "deaktivieren" heißen.